Zwei Wölfe (Symbolbild)
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EuGH stärkt Schutz von Wölfen

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Europäischer Gerichtshof stärkt Schutz von Wölfen

Europäischer Gerichtshof stärkt Schutz von Wölfen

Der Tiroler Verwaltungsgerichtshof hatte beim Europäischen Gerichtshof angefragt: Wie entscheiden beim Wolf? Jetzt ist das Urteil da: Wolfsjagd bleibt in Österreich grundsätzlich verboten. Das hat Auswirkungen auf die Bayerische Wolfsverordnung.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im BR Fernsehen am .

Seit April 2023 gilt in Tirol: Greift ein Wolf sachgerecht geschützte Tiere etwa auf Heimweiden oder wiederholt Weidetiere auf den Tiroler Almen und Alpen an, kann er zum Abschuss freigegeben werden. Das Tier muss demnach künftig auch nicht mehr genetisch eindeutig identifiziert werden.

Damals brachte das die Naturschutzorganisation WWF auf die Palme: "Streng geschützte Tiere per Verordnung ohne Einzelfallprüfung und ohne Einspruchsmöglichkeit zum Abschuss freizugeben, widerspricht dem europäischen Artenschutzrecht", hieß es.

Bayerische Wolfsverordnung: Tirol als Vorbild

Bayern schaut sich das genau an, was die Nachbarn in Tirol da machen. Schließlich ist vor allem im bayerischen Alpenraum der Wolf ein emotionales Politikum.

💬 BR24-User "ikmol456" hat in den Kommentaren gefragt, welche Funktion der Wolf in den Wäldern einnimmt und warum er schützenswert ist. Das Team von "Dein Argument" hat ergänzt:

Laut Naturschutzbund Deutschland (NABU) erfüllen Wölfe als sogenannte große Beutegreifer grundsätzlich eine wichtige Funktion im Ökosystem: Durch die Ausrottung des Wolfes sei eine Lücke entstanden, die eingespielte Wechselbeziehungen innerhalb des Ökosystems beeinträchtigt habe. Weiter schreibt der NABU, dass der Wolf als "Gesundheitspolizei" des Waldes bezeichnet werde, da er häufig auch kranke und schwache Tiere fresse und somit den Bestand seiner Beutetiere "gesund" halte. Naturschützer wie auch der Bund Naturschutz (BN) pochen deshalb auf mehr Herdenschutz. 💬

In den Alpen halten das die Bauern aber für kaum umsetzbar. Meterhohe Zäune an Hängen und Steillagen – wie soll das funktionieren? Starkstromzäune, die an Sicherheitstrakte erinnern – was hat das noch mit Weidehaltung und Almwirtschaft zu tun? Und Herdenschutzhunde – sind die mächtigen Hunde nicht selbst eine Gefahr für Wanderer? Das sind die Sorgen der Almbauern, mal abgesehen von der Sorge um die eigenen Schafe und Rinder. Ein Wolfsriss ist heftig. Wenn das Jagdtier zuschlägt, hinterlässt es oft ein Massaker.

Erleichterter Abschuss von Wölfen

Mitte April 2023: Vor diesem Hintergrund kündigt Ministerpräsident Markus Söder (CSU) eine bayerische Wolfsverordnung an, die den Abschuss des Wolfs erleichtern soll. Beispielsweise soll kein aufwendiger DNA-Nachweis mehr nötig sein, um den Problemwolf klar zu identifizieren. Am 1. Mai tritt die bayerische Verordnung in Kraft [externer Link].

Vorbild: Die Tiroler Wolfsverordnung. Wie in Österreich zweifeln aber auch in Bayern Naturschützer die Rechtmäßigkeit der Verordnung an. Der BN reicht auch Klage ein. Ein Verfahren dazu läuft am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), das wahrscheinlich in der kommenden Woche zum Abschluss kommen wird.

Schon seit 2022 läuft eine Klage in Tirol

Doch es gibt ein rechtliches Problem. Und das besteht bereits seit Juli 2022, also knapp ein Jahr vor Inkrafttreten der bayerischen Wolfsverordnung. Damals hat Tirol auf Basis eines Bescheides den Wolf mit dem Namen 158MATK zum Abschuss freigegeben.

Mehrere Umweltschutzorganisationen gehen daraufhin gerichtlich gegen die Entscheidung vor. Es folgt eine Klage vor dem Landesverwaltungsgericht in Österreich. Das Verwaltungsgericht dort wiederum bittet den Europäischen Gerichtshof um Rechtshilfe – schließlich ist der Wolf ein nach EU-Recht geschütztes Tier. Und dennoch erleichtern Tirol und Bayern den Abschuss des Wolfes.

EU-Gericht: Gültigkeit des strengen Schutzes der Wölfe

Doch nun stellt der EuGH fest, "dass die Prüfung nichts ergeben hat, was die Gültigkeit des strengen Schutzes der Wölfe in Österreich beeinträchtigen könnte." Eine Ausnahme von diesem Verbot zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden könne nur gewährt werden, wenn sich die Wolfspopulation in einem günstigen Erhaltungszustand befinde, schreiben die Richter. "Was in Österreich nicht der Fall ist."

Andere Länder, anderer Schutz der Wölfe

Wölfe seien nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) streng geschützt, stellt das Gericht klar. Daher sei es grundsätzlich verboten, sie zu bejagen. Angesichts der Entwicklung der Wolfspopulation in Österreich und der Tatsache, dass für einige Mitgliedstaaten Ausnahmen gelten, zweifelt das Landesverwaltungsgericht Tirol allerdings an der Gültigkeit dieses Verbots. Ausnahmen vom generellen Wolfsabschussverbot gelten derzeit für die drei baltischen Staaten, Polen, die Slowakei und Bulgarien sowie für bestimmte Regionen in Finnland, Spanien und Griechenland.

Der Gerichtshof weist nun darauf hin, dass Österreich bei seinem Beitritt zur Europäischen Union 1995 keine Vorbehalte gegen diesen Schutz geäußert hatte. Soweit die österreichische Regierung davon ausgehe, dass der Unionsgesetzgeber infolge der Entwicklung der Wolfspopulation in Österreich inzwischen den strengen Schutz der Wölfe hätte aufheben müssen, stehe es Österreich im Grunde frei, eine Untätigkeitsklage einzureichen, was das Land aber bis dato nicht getan habe.

Der Gerichtshof betont jedoch, dass die Union an das Übereinkommen von Bern gebunden ist, das die Wölfe streng schützt. Außerdem habe die österreichische Regierung selbst eingeräumt, dass sich die Wolfspopulation in Österreich nicht in einem günstigen Erhaltungszustand befinde.

Hohe Hürden für Abschuss des Wolfes

Mit dieser Klarstellung dürften die Zweifel beim Tiroler Landesverwaltungsgericht ausgeräumt sein. Wirtschaftliche Schäden für Nutztierhalter rechtfertigen demnach keinen Wolfsabschuss, wenn nicht ganz klar ist, welcher Wolf Tiere gerissen hat. Und: Der Abschuss von Wölfen muss die absolute Ausnahme bleiben. Erstmal müssen alle Schutzmaßnahmen für Schafe und andere Nutztiere ausgeschöpft werden, wie Zäune und Schutzhunde. Insgesamt unterstreicht der EuGH also den strengen Schutz des Wolfes.

Wolfsverordnung in Bayern: Urteil in Sicht

In der nächsten Woche liegt die bayerische Wolfsverordnung zur mündlichen Verhandlung beim Verwaltungsgerichtshof in München – eine Entscheidung ist wahrscheinlich. Und die Klarstellung des EuGH zur Tiroler Wolfsverordnung wird eine Rolle spielen. Die Tiroler Verordnung war schließlich die Blaupause für die bayerische Verordnung.

(EuGH Aktenzeichen: C-601/22)

Im Video: Europäischer Gerichtshof stärkt Schutz von Wölfen

Wolf
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Im Video: Europäischer Gerichtshof stärkt Schutz von Wölfen

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