Bargeld in einem Plastiksack (Archivbild)
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Immer wieder stellen Schleierfahnder an der A3 große Mengen Bargeld sicher, weil die Herkunft unklar ist. (Archivbild)
Bildrechte: Polizeipräsidium Niederbayern
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Immer wieder stellen Schleierfahnder an der A3 große Mengen Bargeld sicher, weil die Herkunft unklar ist. (Archivbild)

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400.000 Euro Bargeld bei Fahrzeugkontrolle auf der A3 entdeckt

400.000 Euro Bargeld bei Fahrzeugkontrolle auf der A3 entdeckt

Wieder einmal haben Schleierfahnder auf der A3 in Niederbayern bei einer Fahrzeugkontrolle eine große Menge Bargeld sichergestellt. Diesmal waren es über 400.000 Euro, die im Fahrzeug versteckt waren. Der Fahrer wurde vorläufig festgenommen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Schleierfahnder haben im Auto eines Mannes auf der A3 bei Hunderdorf (Landkreis Straubing-Bogen) rund 400.000 Euro Bargeld gefunden. Der 59-Jährige habe bei der Kontrolle in der Nacht auf Freitag die Herkunft des Geldes nicht schlüssig erklären können, teilten die Beamten mit.

Deshalb sei das Geld beschlagnahmt und der Mann vorläufig festgenommen worden. Das Geld sei in mehreren Verstecken im Wagen verteilt gewesen. Die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei ermitteln.

Route nach Osteuropa: Bargeldfunde auf der A3 häufen sich

Es kommt immer wieder vor, dass Fahnder der Polizei bei Kontrollen auf der niederbayerischen Autobahn größere Mengen Bargeld entdecken. Ende Januar waren es in Deggendorf 120.000 Euro, im März beschlagnahmten Fahnder in einem Fahrzeug mit ungarischer Zulassung eine halbe Million Euro. In den meisten Fällen gehen die Ermittler von Geldwäsche aus. Im vergangenen Jahr wurden in 17 Fällen insgesamt vier Millionen Euro sichergestellt.

Staat kann sichergestelltes Geld einziehen

Eine Änderung im Strafgesetzbuch vor einigen Jahren macht den Ermittlungsbehörden den Kampf gegen illegale Geldgeschäfte leichter. Besteht der Verdacht auf Geldwäsche beziehungsweise kann ein Kurier nicht nachweisen, dass eine größere mitgeführte Summe legal erlangt wurde, kann der Staat das Geld per Gerichtsbeschluss einziehen. Der Nachweis einer konkreten Straftat ist nicht notwendig.

Viele Geldfunde gehen nach Einschätzung der Grenzpolizei auf Taten in den Bereichen Prostitution, Drogen- und Menschenhandel zurück oder auf illegale Waffengeschäfte. Die A3, Teil der Route in Richtung Osteuropa, nutzen Geldschmuggler demnach besonders oft.

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