Eine Collage: Vorne sieht man eine Wahlurne, in die ein Stimmzettel eingeworfen wird, mittig zählen Wahlhelfer Stimmzettel aus, hinten leeren Wahlhelfer eine Wahlurne aus.
Eine Collage: Vorne sieht man eine Wahlurne, in die ein Stimmzettel eingeworfen wird, mittig zählen Wahlhelfer Stimmzettel aus, hinten leeren Wahlhelfer eine Wahlurne aus.
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Niemand zählt Stimmzettel allein aus - einer von mehreren Schutzmechanismen gegen Wahlmanipulation.
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Niemand zählt Stimmzettel allein aus - einer von mehreren Schutzmechanismen gegen Wahlmanipulation.

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#Faktenfuchs: Was die Kommunalwahlen sicher macht

#Faktenfuchs: Was die Kommunalwahlen sicher macht

Bei Kommunalwahlen können schon wenige Stimmen einen Unterschied machen. Ein Einfallstor für Wahlbetrug? Nein, wie dieser #Faktenfuchs zeigt: Manipulation ist auch auf kommunaler Ebene unwahrscheinlich.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Radio am .

Am 8. März stehen in Bayern über 4000 Wahlen an. In allen Gemeinden Bayerns wählen die Bürgerinnen und Bürger Gemeinde- oder Stadträte. In allen Landkreisen werden Kreistage gewählt, in den meisten Gemeinden Bürgermeister und Oberbürgermeister, in den meisten Landkreisen Landräte und in München sind außerdem 25 Bezirksausschüsse zu wählen. 

Viele einzelne Wahlen also. Steigt dadurch das Risiko für Wahlbetrug? Experten sagen dem #Faktenfuchs: Manipulationen sind unwahrscheinlich, die institutionellen Schutzmechanismen sind auch auf kommunaler Ebene wirksam.

"Wahlbetrugs-Fälle verschwindend gering"

Das zeigt sich schon daran, dass es in der Nachkriegsgeschichte Bayerns wenige Fälle bekannt gewordener Wahlmanipulationen bei Kommunalwahlen gab. Besonders prominent: 2002 in Dachau und 2014 in Geiselhöring. Martin Gross, Kommunalpolitik-Forscher an der Ludwig-Maximilians-Universität München, sagt im #Faktenfuchs-Interview: "Die schiere Masse der Wahlen macht das. Wenn man es prozentual umrechnet, sind die Wahlbetrugs-Fälle verschwindend gering."

Eine potenzielles Risiko bei Kommunalwahlen sei, dass es in kleineren Gemeinden oft schwierig ist, überhaupt Leute zu finden, die sich zur Wahl aufstellen, so Martin Gross. „Das sind häufig Menschen, die in der Kommunalverwaltung oder teilweise auch im Wahlvorstand sitzen", sagt Gross – sprich: Menschen, die selbst die Wahl auszählen. „Eigentlich sollte das nicht möglich sein".

Tatsächlich empfiehlt eine Verwaltungsvorschrift in Bayern, Wahlbewerber nur dann in den Wahlvorstand zu berufen, wenn sich sonst nicht genügend Freiwillige Wahlhelfer finden. Ein Verbot für so eine Konstellation gibt es nicht.

  • Mehr über Wahlbewerber im Wahlvorstand lesen Sie hier.

Mehr-Augen-Prinzip bei der Auszählung

Martin Gross sagt aber: "Ein Schutzmechanismus vor Manipulationen ist, dass niemand alleine auszählt." Die Wahlvorstände sind jeweils dafür zuständig, die Stimmen eines Wahllokals auszuzählen. Ein Wahlvorstand besteht aus einer Wahlvorsteherin oder einem Wahlvorsteher und seiner Stellvertretung sowie mindestens drei Beisitzern. Ein genauso zusammengesetzter Briefwahlvorstand zählt die Briefwahlstimmen aus. Um einen Einblick in die Sicherung der Kommunalwahlen in der Praxis zu erhalten, hat der #Faktenfuchs stichprobenartig die beiden Kommunen Augsburg und Coburg angefragt. Die Stadt Augsburg schreibt: „Bei den Wahlhelfern wird mit einem Mehr-Augen-Prinzip gearbeitet." Auch die Stadt Coburg schreibt, die Stimmenfeststellung erfolge durch mehrere Mitglieder des Wahlvorstands nach dem Mehr-Augen-Prinzip.

Kommunalwahlen bergen noch eine weitere Besonderheit, wie Daniel Hellmann, Wahlsystem-Experte vom Institut für Parlamentarismusforschung, erklärt: „Bei Kommunalwahlen kommen auf ein Mandat in Stadträten oder Gemeindevertretungen weniger Wähler als zum Beispiel bei Landtags- und Bundestagswahlen." Im Interview mit dem #Faktenfuchs vor der bayerischen Landtagswahl 2023 stellte Hellmann eine – wie er betonte – ganz grobe Rechnung auf: "Wenn wir uns auf kommunaler Ebene bewegen, dann kommen ungefähr 1.000 Wähler auf ein Mandat. Bei der Landtagswahl, auf Basis von 2018, wären das – ebenso ganz grob gerechnet – 33.000 Wähler pro Mandat", sagte Hellmann.

Martin Gross schränkt aber ein: "Es wäre schon ein großer Aufwand, den man betreiben müsste, um so viele Stimmen zu manipulieren, dass sie auch einen Unterschied machen." Da bei einer Kommunalwahl insgesamt weniger Wähler abstimmen als bei Landtagswahlen, würden außerdem schon kleinere Unregelmäßigkeiten auffallen, so Gross.

Ungültige Stimmen werden nochmal ausgezählt

Weniger Wähler – die bei Wahlen von Kommunalparlamenten aber jeweils mehr Stimmen abgeben dürfen. Und zwar so viele, wie Mandate für das jeweilige Gremium zu besetzen sind.

  • Wie Sie bei Kommunalwahlen richtig wählen, lesen Sie hier.

Das bedeutet im Extremfall der Münchner Stadtratswahl, dass Wähler 80 Stimmen vergeben können. Diese dürfen sie auf Kandidaten unterschiedlicher Listen aufteilen (Panaschieren). Dazu kommt: Wähler können einem einzelnen Kandidaten mehrere Stimmen geben (Kumulieren). Das erhöht erstmal das Risiko, dass Fehler passieren. Wenn Wähler beim Ankreuzen Fehler machen, kann das fatale Auswirkungen haben: Gibt man zu viele Stimmen ab, ist der gesamte Wahlzettel ungültig.

Auch die Auszählung wird durch die vielfältigen Wahlmöglichkeiten komplizierter und langwieriger, so Kommunalpolitik-Experte Gross: "Da muss man dann schon sorgfältiger sein, das dauert länger. Es hat aber nichts mit Manipulation zu tun, dass die Ergebnisse dann beispielsweise später veröffentlicht werden, sondern es ist einfach nur dem Prozess geschuldet, dass es lange dauert." Verzählt sich der Wahlvorstand nur um eine Stimme, kann auch das dazu führen, dass ein ganzer Wahlzettel als ungültig gezählt wird. Gross erklärt: "Die ungültigen Stimmzettel kommen erstmal auf einen extra Stapel, damit die nachher nochmal nachgezählt werden." So sollen Fehler möglichst vermieden werden.

Daniel Hellmann sagt: "Rein statistisch kann es passieren, dass so ein kompliziertes System auch dazu führt, dass sich eher Fehler einschleichen. Durch die Mehrfachauszählung der jeweiligen Stapel dürfte sich das in Grenzen halten."

Dazu schreibt die Stadt Coburg dem #Faktenfuchs: "Um Fehler zu vermeiden, werden Wahlvorstände intensiv geschult. Die Auszählung erfolgt in mehreren Prüfschritten und unterliegt zusätzlichen rechnerischen Kontrollen. Fehler können erkannt, berichtigt und – falls erforderlich – durch Nachzählungen korrigiert werden."

Knappe und auffällige Ergebnisse werden doppelt geprüft

Bei besonders knappen oder auffälligen Ergebnissen zähle der Wahlvorstand in der Regel sogar komplett neu aus, sagt Gross. Wenn zum Beispiel eine Partei deutlich mehr Stimmen bekommt als bei einer vorherigen Kommunalwahl und das, ohne dass es dafür eine plausible Erklärung gibt – etwa, dass die Partei auch landesweit deutlich populärer geworden ist. "Die wichtigsten Fälle sind aber die, wo es sehr knapp ist und es um die Entscheidung geht: Wer zieht denn jetzt wirklich in den Gemeinderat ein? Wenn es um wenige Stimmen geht, die mandatsrelevant sind, zählt man nochmal aus", sagt Gross. Gesetzlich vorgeschrieben sei das nicht“, so Gross, "aber es ist der Usus und die Wahlvorstände werden so geschult, dass sie das machen sollen".

Die Stadt Coburg schreibt: "Aufgrund der besonderen Bedeutung einzelner Stimmen bei Kommunalwahlen erfolgen umfangreiche rechnerische und organisatorische Plausibilitätsprüfungen. Bei Auffälligkeiten sind Nachzählungen vorgesehen." Auch die Stadt Augsburg teilt mit: "Wir nutzen Plausibilitäten zur Überprüfung von Unregelmäßigkeiten. Die Erfassung von Ergebnissen und die Überprüfung nach der Wahl erfolgen immer im Vier-Augen-Prinzip."

Kontrolle durch Wahlleiter, Wahlausschuss und Rechtsaufsichtsbehörde

Dazu kommt: Neben den Wahlvorständen sind eine ganze Reihe weiterer Personen an der Feststellung des Wahlergebnisses beteiligt und könnten dabei auf Unstimmigkeiten aufmerksam werden.

Wahlvorstände und Briefwahlvorstand schicken dem Wahlleiter der Kommune ihre Ergebnisse, der diese wiederum zusammenrechnet und ein vorläufiges Wahlergebnis verkündet. Daniel Hellmann vom Institut für Parlamentarismusforschung sagt: "Ist der Wahltag vorbei und Sie sind der Meinung, es ist irgendwas nicht mit rechten Dingen zugegangen, dann wenden Sie sich an Ihr Wahlamt beziehungsweise Ihren Wahlleiter und melden dem das. Der hat dann die Möglichkeit, dem auf den Grund zu gehen."

Das abschließende Wahlergebnis stellt der Wahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung fest, wobei der Ausschuss ein fehlerhaftes Ergebnis korrigieren darf. Hellmann sagt: "Im Rahmen der Wahlausschusssitzung werden Probleme und Unstimmigkeiten berichtet."

Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter und vier Beisitzern. Im Kommunalwahlgesetz steht dazu: „Bei der Auswahl der Beisitzer sind nach Möglichkeit die Parteien und die Wählergruppen in der Reihenfolge der bei der letzten Gemeinderats- oder Kreistagswahl erhaltenen Stimmenzahlen zu berücksichtigen und die von ihnen rechtzeitig vorgeschlagenen Wahlberechtigten zu berufen." Keine Partei oder Wählergruppe darf demnach durch mehrere Beisitzer vertreten sein.

Auch nach der Wahlausschusssitzung sind noch nicht alle Wahlkontroll-Schritte getan. Weiter geht es mit der Wahlprüfung durch die Rechtaufsichtsbehörde - also das zuständige Landratsamt beziehungsweise bei kreisfreien Gemeinden das Staatsministerium des Innern. Martin Gross, der Kommunalpolitik-Forscher von der LMU, sagt: "Es wird zum Beispiel geprüft, ob es auffällige Abweichungen zur Nachbargemeinde gibt, oder ob es ungewöhnlich viele ungültige Stimmen gibt. Wenn es für Auffälligkeiten keine plausible Erklärung gibt, wird eben neu ausgezählt."

Jeder Bürger darf die Wahl kontrollieren

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann die Wahl zudem innerhalb von vierzehn Tagen beim Landratsamt bzw. Innenministerium anfechten.

Kommen in der Wahlprüfung Fehler oder Manipulationen zutage, ohne die eine andere Person Bürgermeister geworden wäre oder die Zusammensetzung des Gemeinderats anders wäre, wird die Wahl für ungültig erklärt und wiederholt.

Als letztes Mittel können Bürger oder unterlegene Kandidaten gegen ein Wahlergebnis vor Gericht ziehen. Gross sagt: "Wenn ich der Meinung bin, da wurden Stimmen manipuliert, eigentlich hätte ich gewonnen, oder da sind Unregelmäßigkeiten, dann muss ich das auch juristisch sauber belegen können."

Ganz grundsätzlich schützt das Prinzip der Öffentlichkeit Wahlen in Deutschland vor Manipulationen. Das bedeutet etwa: Bürgerinnen und Bürger können an Sitzungen des Wahlausschusses teilnehmen, sich am Wahltag im Wahllokal aufhalten und auch bei der Auszählung der Stimmen zuschauen. "Man kann auf Antrag auch überprüfen, ob Personen im Wählerregister stehen, und auf dieser Grundlage das Wählerregister anfechten", sagt der Wahlsystem-Experte Daniel Hellmann.

Wie jede Bürgerin und jeder Bürger abstimmt, bleibt dabei aber immer geheim, erklärt Hellmann: "Man darf sich natürlich nicht als Wahlbeobachter so hinstellen, dass man in die Wahlkabinen reingucken kann."

  • Was Wahlhelfer und Wahlbeobachter dürfen und was nicht, lesen Sie hier.

Wahlbetrügern drohen Geld- und Freiheitsstrafen

Martin Gross’ Resümee: "Es gibt nicht den perfekten Wahlprozess, wo wirklich alles zu 100 Prozent stimmen kann." Fehler könnten immer passieren. "Wahlbetrug ist ab und an mal historisch vorgekommen, das heißt aber nicht, dass flächendeckend manipuliert wird. Ich glaube, das ist so gut wie ausgeschlossen."

Auch Daniel Hellmann sagt: "Es sind relativ wenig Fälle bekannt und das gibt einen ganz guten Einblick, dass es so viele Versuche des Wahlbetrugs nun auch nicht zu geben scheint."

Fliegt eine Wahlmanipulation auf, drohen Strafen. Nach dem Wahlbetrugs-Skandal in Dachau Anfang der 2000er-Jahre verurteilte das Landgericht München den früheren CSU-Stadtrat Wolfgang Aechtner wegen Wahlfälschung in 466 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und zu einer Geldbuße von 125.000 Euro. Zusätzlich durfte er fünf Jahre lang für kein öffentliches Wahlamt kandidieren und vier Jahre lang nicht wählen. Etwa drei Monate später verurteilte das Gericht auch den CSU-Stadtratskandidaten Georgios Trifinopoulos wegen Wahlfälschung in 140 Fällen und Anstiftung zur falschen eidesstattlichen Versicherung in 35 Fällen zu 15 Monaten auf Bewährung und 15.000 Euro Geldbuße.

Fazit

Bei Kommunalwahlen machen häufig schon wenige Stimmen einen Unterschied. Da insgesamt weniger Menschen abstimmen als etwa bei Landtagswahlen, fallen aber auch schon kleinere Unregelmäßigkeiten auf. Knappe und auffällige Ergebnisse werden in der Regel doppelt geprüft. Dass die in der Vergangenheit bekannt gewordenen Fälle versuchter Wahlfälschungen häufig auf kommunaler Ebene waren, liegt Experten zufolge an dem einfachen Umstand, dass es insgesamt viele Kommunalwahlen gibt.

Einer ganzen Reihe von Menschen können Manipulationen im Wahlprozess auffallen: den Wahlvorständen bei der Auszählung, den Mitgliedern des Wahlausschusses bei der Feststellung des Wahlergebnisses und Mitarbeitern des Landratsamts bzw. des Innenministeriums bei der Wahlprüfung. Jeder Bürger kann Wahlen beobachten oder an Wahlausschuss-Sitzungen teilnehmen und die Wahl so selbst kontrollieren.

Disclaimer: Am 13.02.2026 um 8.31 Uhr haben wir im Abschnitt "Ungültige Stimmen werden nochmal ausgezählt" einen Satz korrigiert. Zunächst wurden in dem Satz "Diese dürfen sie auf Kandidaten unterschiedlicher Listen aufteilen (kumulieren). Dazu kommt: Wähler können einem einzelnen Kandidaten mehrere Stimmen geben (panaschieren)." in den Erklärungen die Begriffe Kumulurien und Panaschieren vertauscht. Dies haben wir richtiggestellt.

Quellen:

Interviews/Presseanfragen

Anfrage bei der Stadt Augsburg

Anfrage bei der Stadt Coburg

Interview mit Daniel Hellmann, Wahlsystem-Forscher, Institut für Parlamentarismusforschung

Interview mit Martin Gross, Kommunalpolitik-Forscher, Ludwig-Maximilians-Universität München

Veröffentlichungen

Bayerisches Landesamt für Statistik: Veröffentlichungsplan des Bayerischen Landesamts für Statistik zu den Kommunalwahlen am 8. März 2026

BR: Wahlfälschung in Geiselhöring

BR24: Ja, Wahlhelfer können zugleich Kandidaten sein

BR24: #Faktenfuchs: Die fünf häufigsten Gerüchte zu Wahlen

BR24: Kommunalwahl Bayern 2026: Termine, Fristen und Ablauf

BR24: Kommunalwahl in Bayern: So wählen Sie richtig

BR24: Rund zehn Mililionen Menschen dürfen am 8. März in Bayern wählen

BR24: Was Wahlhelfer und Wahlbeobachter dürfen und was nicht

Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern: Art. 110 Rechtsaufsichtsbehörden

Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte

Merkur.de: Chronik des Dachauer Wahlskandals

OTV: Urteil im Wahlfälscher-Prozess

Spiegel: Bewährungsstrafe für Ex-CSU-Stadtrat

Strafgesetzbuch §107a Wahlfälschung

taz/dpa: Urteil im Dachauer Wahlbetrug

Vollzug des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung: 8. Bildung der Wahlvorstände und der Briefwahlvorstände

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