Der angeklagte Dominik R. mit seinen Anwälten vor dem Landgericht Deggendorf
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Fall Dominik R.: Zeugin räumt vor Gericht Falschaussage ein

Fall Dominik R.: Zeugin räumt vor Gericht Falschaussage ein

Mit einer wichtigen Zeugenaussage ist das Deggendorfer Wiederaufnahmeverfahren um den gewaltsamen Tod einer jungen Frau aus Freyung fortgesetzt worden. Eine Zeugin räumte am Dienstag ein, im ersten Prozess falsch ausgesagt zu haben.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Im Wiederaufnahmeverfahren um den gewaltsamen Tod einer jungen Frau aus dem niederbayerischen Freyung, hat am Dienstag vor dem Landgericht Deggendorf eine der wichtigsten Zeuginnen ausgesagt. Angeklagt ist der heute 28-jährige Dominik R.

Zunächst falsch ausgesagt

Die Zeugin sagte im ersten Prozess 2017 falsch aus, korrigierte ihre Aussage 2019 und wurde wegen Falschaussage verurteilt. Am Dienstag bestand die 24-Jährige vor Gericht auf ihre korrigierte Aussage aus dem Jahr 2019.

Schlimme Details

Dominik R. soll seine Ex-Freundin Lisa H. im Schlaf erstochen, sie nach dem Tod missbraucht, in die Badewanne gelegt und dann in Plastiksäcke gesteckt haben. Diese Information habe die Zeugin per Chat-Nachricht von ihrem damaligen Freund erhalten, der damals der beste Freund von Dominik R. war. "Ich bin mir sicher, dass er das geschrieben hat", so die Zeugin.

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Falschaussage aus Angst

Beim ersten Prozess vor dem Landgericht Passau im Jahr 2017 habe sie falsch ausgesagt und diese Information verschwiegen, weil sie Angst gehabt habe. "Und weil ich es irgendwie verdrängt hatte", wie die junge Frau am Dienstag sagte. Zudem habe ihr damaliger Freund zu ihr gesagt, dass die Information doch nicht stimme.

Aussage des Ex-Freundes verschoben

Ihr Ex-Freund hätte eigentlich auch aussagen sollen. Die Anhörung wird wohl auf den nächsten Termin verschoben. Der Ex-Freund der 24-Jährigen zählt neben ihr zu den wichtigsten Zeugen in diesem Prozess. Auch er wurde im Nachhinein wegen Falschaussage im ersten Prozess gegen Dominik R. verurteilt.

Tötung im Schlaf?

In dem Verfahren geht es um die Frage, ob der Angeklagte seine Ex-Freundin erstochen hat, als sie schlief. Eine Tötung im Schlaf würde das Mordmerkmal der Heimtücke bedeuten. Im ersten Prozess hatte sich das nicht hundertprozentig klären lassen. 2017 wurde Dominik R. deshalb vom Landgericht Passau zu zwölf Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt. Diesmal könnte das Urteil härter für ihn ausfallen.

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