Masernimpfung und Impfpass (Symbolbild)
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Arzt soll Masern-Impfung bescheinigt haben, ohne geimpft zu haben.
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Falsche Impfbescheinigungen in 1.290 Fällen - Arzt verhaftet

Falsche Impfbescheinigungen in 1.290 Fällen - Arzt verhaftet

Ein Arzt aus Niederbayern sitzt wegen Betrugs bei Masern-Impfungen in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, bei über tausend Patienten eine Impfung im Impfpass bescheinigt zu haben, obwohl diese nicht geimpft gewesen seien.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Die Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) in Nürnberg und die Kripo Landshut haben einen Haftbefehl gegen einen Arzt aus dem Landkreis Landshut wegen falscher Impfbescheinigungen vollzogen. Wie die ZGV mitteilt, kam der Mediziner in Untersuchungshaft. Gegen ihn wurde auch ein vorläufiges Berufsverbot verhängt.

Durchsuchungen bei über 80 Patienten

Der beschuldigte Mediziner soll seit August 2022 in 1.290 Fällen die Durchführung von sogenannten Masern-Mumps-Röteln-Impfungen (MMR-Impfungen) in den Impfpässen seiner in der Regel minderjährigen Patienten bestätigt haben, obwohl er die Impfungen gar nicht verabreicht habe. Dabei habe es sich um Erst- und Zweitimpfungen gehandelt.

Die Ermittler stellten bei der Durchsuchung bei dem Verdächtigen Unterlagen und Datenträger sicher. Durchsuchungen gab es auch bei über 80 Personen, die für sich oder ihre Kinder falsche Impfnachweise bei den Behörden vorgelegt hatten. 

Scheinimpfungen abgerechnet und 20.000 Euro kassiert

Der Beschuldigte soll zudem die nicht erbrachten Impfungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) abgerechnet haben. Hierdurch soll ein Schaden in Höhe von knapp 20.000 Euro entstanden sein, heißt es in der Mitteilung. Dem Arzt wird gewerbsmäßiger Betrug in zehn Fällen sowie das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse in mindestens 1.290 Fällen zur Last gelegt.

In Bayern: Masernimpfpflicht für bestimmte Personengruppen

In Bayern müssen alle Kinder und Jugendliche gegen Masern geimpft sein, die eine Kindertagesstätte oder eine Schule besuchen. Das Masernschutzgesetz gilt auch für alle nach 1970 geborenen Beschäftigten in solchen Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen sowie für Menschen, die die in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber und Flüchtlinge wohnen. 

Landratsämter wurden hellhörig

Die Ermittlungen hatten der Generalstaatsanwaltschaft zufolge verschiedene Landratsämter ins Rollen gebracht, die hellhörig geworden waren. Diese hatten zuvor in vielen Fällen Impfunfähigkeitsatteste von Kindern erhalten. Nachdem die Behörden diese nicht akzeptiert hatten, wurden stattdessen Impfnachweise vorgelegt, die der Verdächtige ausgestellt hatte. Demnach waren darunter auch Kinder, die weit von der Praxis des Arztes entfernt wohnten und normalerweise bei einem Kinderarzt in Behandlung waren.

Mit Informationen von dpa.

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