Das vereinfachte Abschleppen wurde am Walchensee jetzt das erste Mal angewendet - für den Fahrzeugbesitzer wird das teuer.
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Das vereinfachte Abschleppen wurde am Walchensee jetzt das erste Mal angewendet - für den Fahrzeugbesitzer wird das teuer.
Bildrechte: Zweckverband Kommunale Dienste Oberland.
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Falschparken im Rettungsweg: Schnelleres Abschleppen möglich

Falschparken im Rettungsweg: Schnelleres Abschleppen möglich

Wer Rettungswege oder Feuerwehrzufahrten blockiert, muss künftig schneller mit dem Abschleppwagen rechnen. Das sogenannte vereinfachte Abschleppverfahren greift in immer mehr bayerischen Kommunen - jetzt auch am Walchen- und Kochelsee.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

In der Gemeinde Kochel am See hat am Montag ein Falschparker mit seinem Fahrzeug einen Rettungsweg blockiert. Bis ein solches Fahrzeug abgeschleppt werden kann, vergeht üblicherweise viel Zeit - doch diesmal nicht, denn erstmals kam das "vereinfachte Abschleppverfahren" zum Einsatz. Nach Angaben des Zweckverbands Kommunale Dienste Oberland konnte der Rettungsweg dadurch wieder deutlich schneller freigegeben werden.

Polizei muss nicht mehr vor Ort prüfen

Grundlage des vereinfachten Abschleppverfahrens ist eine Vereinbarung zwischen der jeweiligen Kommune, der zuständigen Polizei und dem Zweckverband Kommunale Dienste Oberland. Gemeinsam legen sie Bereiche fest, in denen Falschparker ein besonderes Sicherheitsrisiko darstellen – etwa Rettungswege, Feuerwehrzufahrten oder Behindertenparkplätze.

Stellen Verkehrsüberwacher des Zweckverbands dort einen entsprechenden Parkverstoß fest, informieren sie die Polizei. Diese kann das Abschleppunternehmen unmittelbar beauftragen, ohne dass Einsatzkräfte die Situation zunächst vor Ort begutachten müssen. Das verkürzt Entscheidungswege, entlastet die Polizei und die Rettungswege werden schneller wieder frei.

"Die Vereinbarung zeigt, wie gut die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden, den zuständigen Polizeiinspektionen sowie dem Zweckverband Kommunale Dienste Oberland funktioniert. Alle Beteiligten verfolgen dasselbe Ziel: mehr Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger und bestmögliche Bedingungen für Einsatzkräfte", sagt Maximilian Brummer, Leiter Ruhender Verkehr beim Zweckverband.

Schneller abschleppen auch am Starnberger See

Kochel am See ist nicht die einzige Kommune, die auf das vereinfachte Abschleppverfahren setzt. Bereits angewendet wird es unter anderem in der Jachenau, in Tutzing am Starnberger See sowie in Wasserburg am Inn. Besonders an touristisch stark frequentierten Ausflugszielen soll so verhindert werden, dass Rettungswege durch Falschparker blockiert werden. Rund um Kochel- und Walchensee sind die Parkplätze regelmäßig überfüllt. Immer wieder werden dabei Rettungswege, Feuerwehrzufahrten oder andere sicherheitsrelevante Bereiche zugeparkt – mit potenziell gravierenden Folgen.

Weitere oberbayerische Kommunen haben Interesse

Nach Angaben des Zweckverbands im Gespräch mit BR24 interessieren sich inzwischen weitere Kommunen für das Verfahren, unter anderem auch am Ammersee. Angesichts steigender Besucherzahlen und wiederkehrender Probleme mit zugeparkten Rettungswegen könnte das Modell künftig an weiteren Orten in Oberbayern eingeführt werden.

Abschleppen kann teuer werden

Wer sein Fahrzeug in einem Rettungsweg oder einer Feuerwehrzufahrt abstellt, muss nicht nur damit rechnen, dass es abgeschleppt wird. Auf die Halter kommen auch die Kosten für den Abschleppeinsatz zu. Zwar beauftragt die Polizei das Abschleppunternehmen und übernimmt die Rechnung zunächst nach dem sogenannten Bestellerprinzip. Die Kosten werden anschließend jedoch an den Fahrzeughalter weitergegeben. Hinzu kommen das Bußgeld für den Parkverstoß sowie Verwaltungsgebühren. Insgesamt können dadurch – je nach Aufwand und Abschleppunternehmen – mehrere hundert Euro fällig werden.

Kontrollen sollen fortgesetzt werden

Der Zweckverband Kommunale Dienste Oberland kündigte an, die Kontrollen insbesondere in den Sommermonaten fortzuführen. Wer Rettungswege oder Feuerwehrzufahrten blockiert, müsse mit konsequenten Kontrollen und - im Falles eines Verstosses - auch mit einer schnellen Abschleppmaßnahme rechnen.

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