Die Lifttrasse führt teilweise durch das Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen.
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Der alte Scheidtobel-Lift im Skigebiet Fellhorn-Kanzelwand soll durch einen neuen Sechser-Sessellift ersetzt werden.
Bildrechte: BR/Michael Frick
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Der alte Scheidtobel-Lift im Skigebiet Fellhorn-Kanzelwand soll durch einen neuen Sechser-Sessellift ersetzt werden.

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Fellhorn: Behörden genehmigen umstrittenen Lift

Fellhorn: Behörden genehmigen umstrittenen Lift

Das Landratsamt Oberallgäu hat den umstrittenen Neubau der Scheidtobelbahn mit Pistenumbauten per Sofortvollzug genehmigt - die ersten Bäume sind schon gefällt. Naturschützer sprechen von einem "abgekarteten Spiel" und prüfen juristische Schritte.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Während sich die Skisaison in den Allgäuer Alpen dem Ende nähert, werden im Tal Entscheidungen für kommende Winter getroffen. BR-Recherchen zeigen: Anfang März hat das Landratsamt Oberallgäu den umstrittenen Neubau der Scheidtobelbahn sowie einen zweiten Bauantrag zu Pistenveränderungen im Skigebiet Fellhorn-Kanzelwand genehmigt. Die Bescheide liegen dem BR vor.

Die alte Scheidtobelbahn wird durch einen neuen 6er-Sessellift ersetzt, die Bergstation wird weiter nach oben verlegt und die Piste entsprechend angepasst. Im Bereich der Bierenwang- und Walsergundabfahrt werden Pisten verbreitert und begradigt. So wollen die Betreiber des Skigebiets bis zur nächsten Saison mehr Platz auf den Abfahrten und dadurch eine bessere Tauglichkeit für weniger geübte Skifahrerinnen und Skifahrer schaffen.

Bescheid sofort in Kraft – bereits Bäume gefällt

Schon einen Tag nach Inkrafttreten des Bescheids mit angeordnetem "Sofortvollzug" am 3. März wurden am Berg die ersten Bäume gefällt, wie die Fellhornbahn bestätigt. Thomas Frey, Schwaben-Referent des Bund Naturschutz (BN), kritisiert, das Verfahren sei zeitlich so "orchestriert" gewesen, dass faktisch kein Raum mehr für einstweilige Rechtsschritte geblieben sei. Er fordert, bei Eingriffen in besonders geschützte Gebiete wie dem Scheidtobel müsse man Naturschutzverbänden eine realistische Chance geben, zu reagieren.

Schneller Baubeginn "notwendig"?

Laut Landratsamt überwiegt das Interesse an einer schnellen Umsetzung gegenüber dem Interesse, die Genehmigung durch eine Klage vorerst zu stoppen. Auf BR-Anfrage heißt es weiter: "Für das Unternehmen ist ein schneller Baubeginn notwendig." Gründe dafür seien enge Rodungszeiträume aufgrund von brütenden Vögeln, wenige Spezialfirmen, schwankende Baukosten und das Risiko eines frühen Wintereinbruchs.

Der Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) sieht darin kein übergeordnetes öffentliches Interesse, das den sofortigen Vollzug rechtfertigt. Der Verband prüfe beide Bescheide derzeit juristisch.

Scheidtobel: Ausnahme vom Betretungsverbot

Der Scheidtobel ist ein besonders geschützter Geländeeinschnitt am Fellhorn und darf eigentlich laut Gemeindeverordnung nur im Sommer und auch dann nur auf markierten Wanderwegen betreten werden. Seltene und bedrohte Arten wie Birkhuhn und Murmeltier sollen so in ihren Lebensräumen geschützt werden. Für das Bauvorhaben wird eine Ausnahme zugelassen – unter der Bedingung, dass vor Baubeginn artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen vorliegen. Diese seien von der zuständigen Regierung von Schwaben "in Aussicht gestellt", heißt es im Bescheid. Gibt es jedoch keinen "Artenschutzkonflikt", wie etwa beim Fällen der Bäume, sind solche Arbeiten schon erlaubt.

Es sei von Anfang an klar gewesen, "dass das Landratsamt sehr intensiv mit den Antragstellern zusammenarbeitet", sagt Thomas Frey vom Bund Naturschutz. "Ein abgekartetes Spiel", kommentiert der Naturschützer. Das Landratsamt weist den Vorwurf eines taktischen Vorgehens zurück.

Behörde: "Überwiegendes öffentliches Interesse"

Grundsätzlich begründet das Landratsamt die Genehmigung der neuen Scheidtobelbahn mit einem "überwiegenden öffentlichen Interesse": Der Neubau verbessere die Beförderung im Skigebiet "erheblich", stärke die touristische Infrastruktur und bringe wirtschaftliche Vorteile für die Region. Mit den Auflagen wie zum Beispiel der Schaffung von Ausgleichsflächen würden die Belange von Natur- und Artenschutz gewahrt, heißt es vom Landratsamt.

BN-Vertreter Thomas Frey hält die Ausgleichsmaßnahmen für unzureichend, besonders weil empfindliche Biotope wie Hangmoore betroffen sind. Diese seien über Jahrhunderte oder Jahrtausende entstanden und ließen sich schlicht nicht künstlich nachbauen.

Entbürokratisierung kontra Bürgerbeteiligung

Aus Sicht der Naturschutzverbände haben sich mit den Bauplänen am Fellhorn zentrale Befürchtungen bewahrheitet: Weil seit vergangenem Sommer das dritte bayerische Modernisierungsgesetz gilt, entfiel bei der neuen Scheidtobelbahn das automatische Beteiligungsrecht über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Bis zur Gesetzesänderung waren die Behörden verpflichtet, Naturschutzverbände aktiv in Verfahren einzubinden. Die Staatsregierung begründete die Gesetzesänderung mit Entbürokratisierung.

Was die Neuerung konkret bedeutet, zeigt sich am Fellhorn: Manche Naturschützer wie der Verein "Wildes Bayern" mussten per Umweltinformationsgesetz vom Landratsamt Akteneinsicht einfordern, Verbände wie BN und LBV wurden vom Seilbahnunternehmen informiert. Kleinere Organisationen wie der "Verein zum Schutz der Bergwelt" wurden nach eigenen Angaben nur teilweise beteiligt.

LBV: "Salamitaktik" und "Sachzwänge"

Schon seit Monaten kritisieren Naturschutzverbände, dass die Behörden die Baupläne der Fellhornbahn und deren Auswirkungen auf Natur und Umwelt in einzelnen rechtlichen Verfahren bewerten. Aus Sicht des LBV hätte das Landratsamt darauf bestehen müssen, "dass alle Anträge gleichzeitig eingereicht werden, um das gesamte Ausmaß in diesem sensiblen Lebensraum bewerten zu können". Stattdessen schaffe man mit einer "Salamitaktik" - so der LBV - schrittweise "Sachzwänge". Sobald ein Teilprojekt gebaut sei, wachse der Druck, auch die nächsten Maßnahmen durchzusetzen.

Speicherbecken für künstliche Beschneiung in Planung

Parallel zu den Bahn- und Pistenprojekten läuft bei der Fellhornbahn die Vorbereitung für ein geplantes Speicherbecken zur künstlichen Beschneiung. Das Becken soll laut Planungsunterlagen einen Umfang von 170.000 Kubikmetern umfassen - das entspricht etwa der Füllmenge von 68 Olympia-Schwimmbecken. Der Antrag auf Genehmigung wurde noch nicht eingereicht.

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