Der Verurteilte mit seiner Anwältin Kerstin Rieger am Tag der Urteilsverkündung im Landgericht Schweinfurt
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Das Urteil am Landgericht Schweinfurt lautet drei Jahre und vier Monate Freiheitsstrafe nach bewaffnetem Raubüberfall.
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Das Urteil am Landgericht Schweinfurt lautet drei Jahre und vier Monate Freiheitsstrafe nach bewaffnetem Raubüberfall.

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Freiheitsstrafe nach Überfall auf Geldtransporter

Freiheitsstrafe nach Überfall auf Geldtransporter

Zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten ist am Dienstag ein 40 Jahre alter Mann vor dem Landgericht Schweinfurt verurteilt worden. Im Prozess ging es um bewaffneten Raubüberfall, Einbruch und gestohlene Streifenwagen der Polizei.

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Vor dem Landgericht Schweinfurt ist ein 40-Jähriger nach einem Überfall auf einen Geldtransporter zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden – wegen schwerer räuberischer Erpressung, besonders schweren Diebstahls und Sachbeschädigung. Zudem erhält er zwei Jahre keine Fahrerlaubnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dem Angeklagten war unter anderem ein bewaffneter Überfall auf einen Geldtransporter im Kolitzheimer Ortsteil Unterspiesheim im Juni 2025 vorgeworfen worden.

Teilweise schuldunfähig wegen massiver Drogenprobleme

Von weiteren Vorwürfen sprach das Gericht den Mann mit tunesischer Herkunft frei. Dabei ging es um Widerstand gegen Polizeibeamte, tätliche Angriffe sowie den Diebstahl von zwei Streifenwagen. Nach Überzeugung des Gerichts handelte der Mann in diesen Fällen wegen einer drogeninduzierten Psychose schuldunfähig. Beim Überfall auf den Geldtransporter sah das Gericht den Angeklagten als vermindert schuldfähig an. Laut Urteil wollte er sich bereichern. Dafür spreche unter anderem, dass er "Überfall! Überfall!" gerufen habe. Seine Psychose habe seine Einsichtsfähigkeit jedoch eingeschränkt.

Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

Die verhängte Freiheitsstrafe wird voraussichtlich nicht in einem Gefängnis vollstreckt. Das Gericht ordnete stattdessen die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Ein Gutachter hatte erklärt, die Taten stünden im Zusammenhang mit massiven Drogenproblemen. Der Vorsitzende Richter sagte, der Angeklagte habe "30 bis 40 Joints am Tag" konsumiert sowie Amphetamine genommen. Dadurch seien Psychosen ausgelöst worden. Die Chancen auf eine erfolgreiche Therapie bewertete das Gericht als gut.

Einbruch in Autohaus und wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei

Nach Überzeugung des Gerichts brach der Mann zudem in ein Autohaus in Walldürn in Baden-Württemberg ein, um Geld für eine geplante Ausreise nach Tunesien zu beschaffen. Dort versuchte er laut Urteil mit einer Flex einen Tresor aufzubrechen. Der Versuch scheiterte. Insgesamt erbeutete er nach Gerichtsangaben rund 200 Euro aus einer Geldkassette und einem Sparschwein. Bei seiner anschließenden Flucht im Grenzgebiet zwischen Bayern und Baden-Württemberg war er mehrfach auf Polizeibeamte getroffen. Dabei ist es ihm gelungen, zwei Streifenwagen zu entwenden. Die Polizei gab damals auch Schüsse auf den Flüchtenden ab.

Einen Tag zuvor, am 20. Mai 2025, hatte der 40-Jährige in einer Bankfiliale in Unterspiesheim einen Mitarbeiter eines Geldtransportunternehmens mit einer täuschend echt aussehenden Druckluft-Pistole bedroht und dessen Revolver entwendet. Der Überfall scheiterte, weil die Fahrerin des Geldtransporters mit dem Fahrzeug und rund drei Millionen Euro Bargeld davonfahren konnte.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von acht Jahren gefordert. Die Verteidigung hatte beantragt, den Mann lediglich wegen des Einbruchs in das Autohaus zu verurteilen und im Übrigen freizusprechen.

Transparenzhinweis: Der Artikel wurde zunächst um 11:47 Uhr veröffentlicht und ist später um mehr Details zur Urteilsbegründung ergänzt worden.

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