Bei einem Rettungseinsatz am Samstagabend in Memmingen waren nicht nur Einsatzkräfte, sondern auch zahlreiche Schaulustige angerückt. Nach Angaben der Polizei filmte ein 67-jähriger Mann Wiederbelebungsmaßnahmen mit seinem Smartphone. Trotz mehrfacher und lautstarker Aufforderung vonseiten der Polizei, dies zu unterlassen, hört er nicht damit auf.
Zoom auf Patienten
Feuerwehr und Rettungsdienst reanimierten demnach einen 44-jährigen Anwohner und bargen ihn aus dem dritten Stock eines Hauses. Während die Einsatzkräfte um das Leben des Mannes kämpften, bildete sich vor Ort eine Gruppe von Gaffern. Die Polizei sprach mehrere Platzverweise aus. Ein 67-jähriger Anwohner zeigte sich jedoch besonders interessiert: Trotz deutlicher Aufforderung filmte er von seinem Balkon aus weiter und zoomte nach Angaben der Beamten sogar auf den Patienten. Die Polizei sichtete die Aufnahmen noch vor Ort.
Filmaufnahmen von hilflosen Personen ist strafbar
Den 67-Jährigen erwartet nun eine Anzeige wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Je nach Straftatbestand können Gaffer-Videos eine empfindliche Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Laut ADAC haben Handy-Videos von Unfällen in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Gaffer, die Verletzte und verunglückte Fahrzeuge fotografieren oder filmen, müssen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen. Es ist dabei egal, ob die Aufnahmen weitergegeben oder veröffentlicht werden. Was zählt, ist allein die Anfertigung, die laut Strafgesetzbuch "die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt".
Die Einsatzkräfte appellieren: Rettungseinsätze sind kein Spektakel – und schon gar kein Motiv für Nahaufnahmen.
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Mit Informationen von dpa.
