Ein Mann wird auf einer Liege in einen Rettungswagen eingeliefert.
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Die Polizei ermittelt gegen einen Gaffer, der nach einem Verkehrsunfall ein Video im Internet hochgeladen hat. (Symbolbild)
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Die Polizei ermittelt gegen einen Gaffer, der nach einem Verkehrsunfall ein Video im Internet hochgeladen hat. (Symbolbild)

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Gaffer-Video zeigt brennendes Unfallopfer - Polizei ermittelt

Gaffer-Video zeigt brennendes Unfallopfer - Polizei ermittelt

Ein brennendes Unfallopfer wird aus seinem Fahrzeug geborgen – von dieser Szene lädt ein bislang Unbekannter ein Video im Internet hoch. Nach dem tödlichen Unfall auf der A6 ermittelt die Polizei. Dem Täter droht eine Geld- oder Gefängnisstrafe.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Am 12. Januar, kurz vor dem Autobahnkreuz Nürnberg-Süd auf der A6: Ein Lkw kommt auf glatter Fahrbahn ins Schlingern und gerät auf die Nachbarspur. Dort kollidiert der Lastwagen mit zwei Autos. Ein Insasse eines Pkw wird in dem Fahrzeug eingeklemmt und verstirbt noch an der Unfallstelle. Ein weiteres Unfallopfer wird von Verkehrsteilnehmern brennend aus einem Fahrzeug geborgen. Diese Rettungsaktion filmt ein bislang Unbekannter und postet sie auf sozialen Medien. Nun ermittelt die Polizei.

Strafverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung

Aufgrund der Veröffentlichung dieses Videos wurde ein Strafverfahren wegen der Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Unfallopfers und wegen unterlassener Hilfeleistung eingeleitet, heißt es am Montag von der Polizei Mittelfranken. Zur Identifizierung des unbekannten Täters führen die Beamten umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen durch. Die Polizei geht aufgrund der Perspektive der Bilder davon aus, dass es sich bei dem Täter um einen Verkehrsteilnehmer handelte, der wegen des Staus auf der Gegenspur warten musste. 

Appell der Polizei: "Respektieren Sie die Würde der Betroffenen"

Die Polizei betont, dass das Verhalten von Gaffern gefährlich sein kann und dazu führen könne, dass Rettungskräfte am Unfallort behindert werden. Die Ermittler appellieren daher: "Leisten Sie Hilfe, wenn Sie dazu in der Lage sind, oder verlassen Sie den Unfallort so zügig, wie es verkehrsbedingt möglich ist. Schaffen Sie Platz für Rettungskräfte und respektieren Sie die Würde der Betroffenen und ihrer Angehörigen."

Gaffen kann zur Straftat werden

Je nach Straftatbestand können Gaffer-Videos eine empfindliche Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Die Strafen beginnen bei 100 Euro und einem Punkt für die unerlaubte Handynutzung am Steuer. Zur Straftat wird Gaffen, wenn man an einer Unfallstelle nicht hilft. Geregelt ist das im Strafgesetzbuch (StGB) in Paragraf 323c und sieht eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr vor.

Entscheidend hier: Unterlassene Hilfeleistung ist es auch, wenn man Helfer behindert. Unfallopfer zu fotografieren oder zu filmen, ist ebenfalls strafbar und wird mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet. So regelt Paragraf 201a StGB die Verletzung von Persönlichkeitsrechten von Unfallopfern.

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