Am 12. Januar, kurz vor dem Autobahnkreuz Nürnberg-Süd auf der A6: Ein Lkw kommt auf glatter Fahrbahn ins Schlingern und gerät auf die Nachbarspur. Dort kollidiert der Lastwagen mit zwei Autos. Ein Insasse eines Pkw wird in dem Fahrzeug eingeklemmt und verstirbt noch an der Unfallstelle. Ein weiteres Unfallopfer wird von Verkehrsteilnehmern brennend aus einem Fahrzeug geborgen. Diese Rettungsaktion filmt ein bislang Unbekannter und postet sie auf sozialen Medien. Nun ermittelt die Polizei.
Strafverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung
Aufgrund der Veröffentlichung dieses Videos wurde ein Strafverfahren wegen der Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Unfallopfers und wegen unterlassener Hilfeleistung eingeleitet, heißt es am Montag von der Polizei Mittelfranken. Zur Identifizierung des unbekannten Täters führen die Beamten umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen durch. Die Polizei geht aufgrund der Perspektive der Bilder davon aus, dass es sich bei dem Täter um einen Verkehrsteilnehmer handelte, der wegen des Staus auf der Gegenspur warten musste.
Appell der Polizei: "Respektieren Sie die Würde der Betroffenen"
Die Polizei betont, dass das Verhalten von Gaffern gefährlich sein kann und dazu führen könne, dass Rettungskräfte am Unfallort behindert werden. Die Ermittler appellieren daher: "Leisten Sie Hilfe, wenn Sie dazu in der Lage sind, oder verlassen Sie den Unfallort so zügig, wie es verkehrsbedingt möglich ist. Schaffen Sie Platz für Rettungskräfte und respektieren Sie die Würde der Betroffenen und ihrer Angehörigen."
Gaffen kann zur Straftat werden
Je nach Straftatbestand können Gaffer-Videos eine empfindliche Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Die Strafen beginnen bei 100 Euro und einem Punkt für die unerlaubte Handynutzung am Steuer. Zur Straftat wird Gaffen, wenn man an einer Unfallstelle nicht hilft. Geregelt ist das im Strafgesetzbuch (StGB) in Paragraf 323c und sieht eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr vor.
Entscheidend hier: Unterlassene Hilfeleistung ist es auch, wenn man Helfer behindert. Unfallopfer zu fotografieren oder zu filmen, ist ebenfalls strafbar und wird mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet. So regelt Paragraf 201a StGB die Verletzung von Persönlichkeitsrechten von Unfallopfern.
Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!
