Ein aus einem Stamm geschnitzter Engel auf einem Friedhof.
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Ein geschnitzter Engel auf einem Friedhof. Er soll symbolisch für Sternenkinder stehen.
Bildrechte: picture alliance/dpa | Michael Reichel
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Ein geschnitzter Engel auf einem Friedhof. Er soll symbolisch für Sternenkinder stehen.

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Geburt allein zu Hause: Frauen wegen Kindstötung vor Gericht

Geburt allein zu Hause: Frauen wegen Kindstötung vor Gericht

Zwei Frauen sollen schuld am Tod eines Neugeborenen sein. Es geht um eine riskante Geburt mit Komplikationen, die Anklage spricht von "Fahrlässigkeit". Worum es in dem Prozess geht und was ein Social-Media-Phänomen damit zu tun hat.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Die Geburt des eigenen Kindes ist einer der bewegendsten Momente im Leben, doch für eine junge Mutter wurde sie zu einem der tragischsten. Ihr Kind zeigt kein Lebenszeichen, als es im September 2023 im schwäbischen Neu-Ulm auf die Welt kommt. Die Geburt findet nicht im Krankenhaus statt, sondern zuhause ohne professionelle Unterstützung.

Als Geburtshelferin ist nur die Mutter der Frau anwesend. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft eine fahrlässige Entscheidung. Denn beide Frauen sollen gewusst haben, dass sich das Kind in einer problematischen "Beckenendlage" befindet, also mit dem Gesäß nach unten liegt statt idealerweise mit dem Kopf. Obwohl sich das Kind nach der Geburt nicht regt, sollen beide erst rund eine halbe Stunde später einen Notarzt verständigt haben. Er bringt das Neugeborene in eine Klinik, kann es aber nicht mehr retten, es stirbt am nächsten Tag.

Komplikationen bei jeder Geburt möglich

Rein statistisch gesehen, kommen 98 Prozent der Kinder im Krankenhaus zur Welt. Hausgeburten können eine Alternative für Schwangere sein, wenn sie gesund sind und keine besonderen Risiken oder Vorerkrankungen haben.

Essenziell ist für Hebamme Annkathrin Rinke, dass eine Person mit Fachwissen die Geburt begleitet. "Es kann sein, dass das Kind nicht direkt atmet und dann sollte jemand da sein, der es stimuliert und reanimiert. Bei jeder Geburt kann es zu Komplikationen kommen", sagt die Hebamme, die im Geburtshaus Ulm arbeitet, aber auch Hausgeburten betreut. Eine Beckenendlage darf Rinke rein aus Versicherungsgründen nicht begleiten, sie muss Schwangere dann in eine Klinik schicken. In den vergangenen Jahren beobachte sie eine steigende Zahl von "Alleingeburten".

"Alleingeburten" als virales Phänomen

In Sozialen Medien gibt es Accounts mit teils hunderttausend Followern. Sie zeigen auf Videos, wie Schwangere ihr Kind mitten in der Natur gebären, sei es in einem See oder am Strand des Pazifiks. Manche sehen die Geburt als rein natürlichen Prozess, der nicht fremd beeinflusst werden soll. Andere wollen keinen Kaiserschnitt oder haben die Geburt des ersten Kindes im Krankenhaus als unpersönlich und teils auch traumatisch erlebt.

"Es ist eben nicht planbar. Auch in großen Häusern müssen drei Hebammen manchmal zehn bis zwölf bedürftige Gebärende betreuen. Das ist für alle Beteiligten natürlich schwierig", sagt Rinke und warnt gleichzeitig, daraus die falschen Schlüsse zu ziehen und ein Kind ganz ohne Absicherung auf die Welt bringen zu wollen. So könnten beispielsweise Komplikationen durch starke Blutungen bei Frauen auftreten. "Wir wurden auch schon davon überrascht, dass sich das Kind nochmal vor der Geburt gedreht hat und plötzlich in einer schwierigen Position lag. Ich würde eine Alleingeburt keiner Schwangeren empfehlen", sagt Rinke.

Strafrahmen: Geldstrafen oder mehrjährige Haft

Zahlen des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung zeigen, dass die Säuglingssterblichkeit in den vergangenen 150 Jahren erheblich gesunken ist. Überlebten damals 250 von 1.000 Kindern das erste Lebensjahr nicht, hat sich diese Zahl durch bessere Ernährung sowie hygienische und medizinische Fortschritte auf weniger als fünf Kinder pro 1.000 Säuglingen enorm verbessert. Geburtsmediziner rätseln daher, warum Frauen Kinder allein zur Welt bringen wollen, wenn es auch um die Sicherheit geht.

In Neu-Ulm könnte der tragische Tod eines Neugeborenen nun auch ernsthafte juristische Folgen haben. Die Mutter sowie die Großmutter sind wegen fahrlässiger Kindstötung angeklagt, Geldstrafen aber auch mehrjährige Haftstrafen sind möglich. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Antrag auf Gutachten: Verfahren ausgesetzt

Bei der Verhandlung am Amtsgericht Neu-Ulm ist die Öffentlichkeit auf Antrag des Anwalts der Kindsmutter gleich nach der Verlesung der Anklage vom Prozess ausgeschlossen worden. Nach einem Rechtsgespräch forderte die Verteidigung, dass ein gynäkologisches Gutachten eingeholt wird. Es sei nicht erwiesen, dass der Tod des Kindes durch die Frauen verursacht wurde, auch eine andere Ursache könne nicht ausgeschlossen werden.

Das Gericht hat das Verfahren bis zur Einholung des Gutachtens vorerst ausgesetzt, ein neuer Termin für eine Hauptverhandlung ist noch nicht bekannt.

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