Wer wie der Berliner Rapper Ritter Lean auf Instagram verkündet, er werde "in den Knast gehen", gilt in der Rap-Szene als harter Hund. Welpenhaft wirkt hingegen der Grund für seinen zunächst angekündigten Gefängnisaufenthalt: Ritter Lean war mehrfach ohne Ticket in den Öffis erwischt und daraufhin angezeigt worden. In seinem Video erklärte der Musiker, er könne sich die verhängte Geldstrafe zwar leisten, wolle aber statt zu blechen lieber ein paar Tage in Haft. Als "Selbstversuch". Kurz darauf hieß es dann aber: Lieber nicht – denn er zahlte doch. Aber was ist, wenn man das nicht kann? Muss es dann sofort Gefängnis sein?
Wie oft man ohne Ticket fährt, spielt für Haft keine Rolle
Juristisch gilt das Nutzen öffentlicher Verkehrsmittel ohne Fahrschein als "Erschleichen von Leistungen" und steht im Strafgesetzbuch (externer Link). Wer ohne Fahrschein Bus oder Bahn fährt, muss zunächst 60 Euro erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen. Viele Verkehrsbetriebe erstatten jedoch zusätzlich Strafanzeige. Dabei spielt die Anzahl an Fahrten ohne Fahrschein erstmal keine Rolle. Am Ende gibt das oft eine Geldstrafe. Und wer sie nicht bezahlt, kommt ins Gefängnis.
Die Kriminologin Nicole Bögelein erforscht solche Fälle am Institut für Kriminologie der Universität zu Köln seit Jahren. Nach ihren Berechnungen sitzen jährlich mindestens 7.000 Menschen im Gefängnis, weil sie ohne Fahrschein gefahren sind. Das sind mehr als ein Sechstel aller Insassen in Deutschland. Für Bögelein sei das unverhältnismäßig: "Freiheitsentzug soll im Strafrecht die Ultima Ratio sein, also das letzte Mittel", sagt sie. "Hier hingegen landen Menschen wegen sehr geringer Schäden im Gefängnis, oft weil sie schlicht arm sind." Besonders hart trifft die jetzige Regelung nämlich Wohnungslose, Personen mit Suchterkrankungen oder Menschen mit sehr geringem Einkommen, wie eine Studie des Kriminologischen Dienstes des Landes Nordrhein-Westfalen (externer Link) zeigt.
Für Bögelein doppelt fragwürdig: Wer erwischt wird, zahlt ohnehin die 60 Euro erhöhtes Beförderungsentgelt an den Verkehrsbetrieb, unabhängig davon, ob eine Strafanzeige folgt. Die staatliche Geldstrafe? Eine zweifache Sanktion. Dabei ginge die eigentliche abschreckende Wirkung schon von den 60 Euro aus, so Bögelein. Viele Betroffene wüssten nicht einmal, dass das Fahren ohne Ticket überhaupt eine Straftat sei.
In Bayern hält man an der strafrechtlichen Verfolgung fest. Schon heute werde bei einem ersten Verstoß meist nur das erhöhte Beförderungsentgelt verlangt, die Justiz greife vor allem bei Wiederholungstätern ein, so Innenminister Joachim Herrmann (CSU) in einem Statement (externer Link). Er lehnt eine Entkriminalisierung entschieden ab: "Schwarzfahren ohne Strafe wäre ein völlig falsches Signal", so Herrmann.
Entkriminalisierung könnte Millionen an Steuergeldern sparen
Aber: Die Verfolgung des Delikts kostet den Staat viel Geld. Nicole Bögelein hat in einer Studie berechnet, dass die strafrechtliche Verfolgung Justiz und Vollzug mindestens 114 Millionen Euro im Jahr (externer Link) kostet. Ein Grund, weshalb auch bundespolitisch wieder Bewegung in die Sache kam? Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung"(externer Link, möglicherweise Bezahl-Inhalt) im April erklärt, sie sehe "gute Gründe" für eine Entkriminalisierung.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) widersprach Hubig. Andreas Roßkopf, GdP-Chef für den Bereich der Bundespolizei, sagte gegenüber der "Rheinischen Post" (externer Link, möglicherweise Bezahl-Inhalt), das Fahren ohne Fahrschein werde durch eine Legalisierung zum "Kavaliersdelikt". Gesetzesentwürfe der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen sowie Die Linke zur Entkriminalisierung fanden im Bundestag Mitte April letztlich keine Mehrheit.
Statt Straftat bald Ordnungswidrigkeit?
Ein viel diskutierter Kompromiss: Die Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit. Ohne Ticket Zug und Co. zu nutzen wäre dann eher wie ein Knöllchen wegen Falschparkens und würde mit Bußgeld bestraft. Kriminologin Nicole Bögelein hält auch diese Lösung für falsch. Denn wer das nicht zahlen kann, landet am Ende trotzdem im Gefängnis.
"Es bleiben die gleichen Menschen, die dann nach wie vor hinter Gitter müssen. Damit ist niemandem geholfen", warnt Bögelein. Stattdessen schlägt sie vor, dass Verkehrsbetriebe ihre Forderungen – die 60 Euro – nur noch zivilrechtlich eintreiben, über Mahnungen oder Inkasso. "So wie bei einer unbezahlten Online-Bestellung eines Fernsehers", erklärt sie. Da landet man zwar vielleicht am Ende auch vor Gericht. Aber nicht im Gefängnis.
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