Drei 50-Euro-Scheine
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Wenn Geld in der Post verloren geht: Hinweise für Verbraucher

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Geld mit der Post verschicken: Was Verbraucher beachten sollten

Geld mit der Post verschicken: Was Verbraucher beachten sollten

Wer Geld mit der Post verschicken will, muss die Geschäftsbedingungen genau beachten. Denn bei Verlust haftet die Deutsche Post nur unter bestimmten Umständen. Das hat nun eine Frau aus Schweinfurt leidvoll erfahren.

Über dieses Thema berichtet: Frankenschau aktuell am .

Geld mit der Post zu verschicken, war früher selbstverständlich. Heute wird dieser Weg seltener genutzt. Wer jedoch zu besonderen Anlässen, etwa einem Geburtstag, keinen speziellen Wunsch äußert, dem schicken Verwandte noch immer gerne einen oder mehrere Geldscheine an entfernte Wohnorte. Bisweilen helfen sich Verwandte auch per Post mit Geldbeträgen aus. Genau dies war die Absicht von Christine Schwarze aus Schweinfurt. Sie wollte eine kranke Angehörige mit 150 Euro unterstützen.

Auch bei Wertbriefen keine Garantie

Doch sie überwies das Geld nicht, sondern schickte es in einem Brief per Post. Nicht als normalen Brief, sondern als sogenannten Wertbrief mit einem höheren Porto – zur Sicherheit und für den Fall, dass der Brief verloren geht. Doch genau dies passierte: Der Brief von Christine Schwarze kam nicht an. Trotzdem bekam sie ihre 150 Euro nicht zurück.

"Der Inhalt Ihres Einschreibens entsprach nicht den Bedingungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen Brief National", begründete die Deutsche Post ihre Ablehnung in einem Schreiben an Schwarze. Darin bat sie zugleich "um Verständnis, dass wir Ihnen deshalb keinen Ersatz leisten können".

Haftung wegen Obergrenze eingeschränkt

Ein Fall, mit dem selbst die Verbraucherzentrale Bayern nicht oft zu tun hat. Tatsächlich missachtete Christine Schwarze eine entscheidende Vorschrift. "Die Post gibt vor, dass nur bis 100 Euro versendet werden dürfen", erläutert Verbraucherberaterin Simone Rzehak – "wenn es mehr ist, dann ist es von keiner Haftung gedeckt." Dagegen verstieß die Kundin, weil sie 150 Euro verschickte. Und deshalb bekam sie keinen Cent erstattet.

Christine Schwarze war fassungslos. "Nur weil ich 50 Euro mehr in das Kuvert legte, bekomme ich nun überhaupt nichts zurück." Nicht einmal jene 100 Euro, die sie durch den Wertbrief und das höhere Porto versichert glaubte.

Empfehlung: Mehrere Briefe schicken

"Ich verstehe, dass dies irritierend ist", sagt Simone Rzehak von der Verbraucherzentrale Bayern. Tatsächlich untersagt die Post grundsätzlich den Versand von Geld in Briefen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Und damit begrenzt sie auch ihre Haftung.

Empfehlung der Verbraucherzentrale deshalb für Geldsendungen: "Wenn ich mehr als 100 Euro versenden möchte, dann muss ich es schlicht und ergreifend auf mehrere Tranchen aufteilen", so Rzehak. Heißt konkret: "Man kann an einen Empfänger bis zu fünf Briefe versenden. Allerdings nicht an einem Tag, sondern immer nur tageweise."

Vorsicht auch bei Paketen geboten

Bei Paketsendungen ist ebenfalls Vorsicht geboten. "Auch für ihre Pakete hat die Post Wertgrenzen gezogen", mahnt Simone Rzehak. Sie dürfen nach Auskunft der Verbraucherzentrale Bayern nur Waren mit einem Wert von bis zu 500 Euro enthalten. Deshalb sollte sich ein Versender "vorher genau erkundigen, wo seine Wertgrenze ist." Und er sollte auch "tatsächlich nur Waren in diesem Wert in das Paket einlegen", führt Rzehak aus. Denn nur dafür haftet DHL bei einem normalen Paket.

Werden Waren mit höherem Wert versandt, verfällt die Haftung ebenfalls. "Wer mehr verschicken will, muss eine Transportversicherung abschließen", rät Simone Rzehak, "oder er sollte sich im Zweifel einen anderen Paketdienstleister suchen, der höhere Wertgrenzen hat."

Speziell für Probleme mit der Deutschen Post unterhält die Verbraucherzentrale Bayern eine eigene Webseite [externer Link]. Dabei geht es nicht nur um verlorene Sendungen, sondern auch um alltägliche Sorgen. Etwa um Beschwerden wie zu kurzes Klingeln durch Postboten oder die Ablage von Sendungen an der Haustür.

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