Zu sehen sind zwei junge Schüler auf einem Gehweg.
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Im Jahr 2023 gingen 4.271 Bescheide bei oberbayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten wegen Schulschwänzens ein.

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Schulschwänzer: Wer blau macht, muss blechen

Schulschwänzer: Wer blau macht, muss blechen

Schule schwänzen kann bis zu 1.000 Euro Strafe kosten. Und doch bleiben jedes Jahr aufs Neue viele Schüler und Schülerinnen dem Unterricht fern. Wie viele waren es 2023 und wie viel mussten die Schulschwänzer blechen? Eine Bilanz aus Oberbayern.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Unterricht macht nicht immer Spaß – das wissen die Kinder von heute genauso gut wie die Erwachsenen, die sich noch gut an die ein oder andere dröge Mathestunde aus der eigenen Schulzeit erinnern. Manche Jugendliche haben auch Probleme in der Schule – etwa mit Lehrern oder Mitschülern. Manchmal können es Schüler und Eltern aber auch einfach nicht abwarten, bis sie in den lang ersehnten Urlaub starten können. Es gibt viele Gründe, dem Unterricht unentschuldigt fernzubleiben. Das zeigen auch die Zahlen der oberbayerischen Landkreise und kreisfreien Städte.

Eine Umfrage des BR unter den oberbayerischen Regionen (ausgenommen der Landkreise Mühldorf am Inn und Traunstein) hat ergeben: Im Jahr 2023 gab es über 4.000 Bescheide wegen Schulschwänzens.

In einem Ort gab es keinen einzigen Bescheid wegen Schwänzens

In der Landeshauptstadt München sind beispielsweise im vergangenen Jahr 2.111 Bescheide erlassen worden. Mehr als 560.000 Euro Bußgelder sind verhängt worden, teilt das Bildungsreferat mit. Von den Bescheiden richteten sich 1.610 gegen Schulpflichtige und 501 gegen die Eltern. Ingolstadt verzeichnete 511 Bescheide und der Landkreis Fürstenfeldbruck offiziell 203 Schulschwänzer. In einigen anderen Landkreisen beliefen sich die offiziell gemeldeten Schulschwänzer auf ein paar Dutzend, so wie etwa im Landkreis Ebersberg oder Bad Tölz-Wolfratshausen. Auffallend ist: In Altötting wurden nur zwei Bescheide wegen Schulschwänzens erlassen, in Dachau offiziell kein einziger.

Es handelt sich hier aber um absolute Zahlen. Sie können also nicht statistisch sauber miteinander verglichen werden, da die Zahlen der Schulschwänzer pro Landkreis oder pro kreisfreier Stadt unter anderem abhängig von der Einwohnerzahl sind. Dass die Stadt München so viele mehr Schulschwänzer und Schulschwänzerinnen zu vermelden hat als andere Gebiete, liegt eben unter anderem daran, dass in der Landeshauptstadt schlicht mehr Menschen wohnen als in anderen Landkreisen und Städten.

Tagessätze schwanken zwischen 10 und 250 Euro

Schule schwänzen bedeutet offiziell unentschuldigtes Fehlen. Ab dem dritten Fehltag wird ein Bußgeld fällig. Es sei jedoch immer eine Einzelfallentscheidung, teilen viele Landratsämter mit. Der Tagessatz schwankt je nach zuständigem Landkreis oder Stadt. So beträgt das Bußgeld im Landkreis Starnberg pro Fehltag 15 Euro, bei Wiederholungsfällen 20 Euro pro Tag, bei Ferienverlängerungen 250 Euro. Beim Landratsamt Erding wird ein Bußgeld zwischen 15 und 30 Euro am Tag fällig, bei Ferienverlängerung 100 Euro.

Im Landkreis Rosenheim und in der Stadt Rosenheim liegt die Tagessatzspanne zwischen 10 und 135 Euro. Dabei kommt es darauf an, wie viele Verfahren es schon gab. Das Landratsamt Altötting macht die Bußgeldhöhe davon abhängig, ob es bereits ein Verfahren wegen Schulpflichtverletzung gegeben hat und inwiefern Kommunikationsbereitschaft sowie Einsicht bei der Schülerin oder dem Schüler und bei den Eltern vorhanden ist.

Wer nicht zahlt, dem drohen Sozialstunden oder Jugendarrest

Grundsätzlich kann das Bußgeld bis zu 1.000 Euro betragen. Wenn der Schulschwänzer oder die Schulschwänzerin nach mehrfacher Mahnung immer noch nicht zahlt, muss er oder sie Sozialstunden leisten; in besonders schweren Fällen kann sogar Jugendarrest oder Ersatzzwanghaft bei den Eltern folgen. Das sei aber die letzte Eskalationsstufe, erklärt das Bildungsreferat der Stadt München. Sollte der oder die Jugendliche zum Sozialdienst nicht erscheinen, wird er oder sie durch Polizeikräfte in das Jugendgefängnis begleitet. Das sei sehr selten der Fall, sagte eine KVR-Sprecherin auf Anfrage. Das Bußgeldverfahren bedeute auch nicht, dass der Schulschwänzer oder die Schulschwänzerin vorbestraft ist.

Gründe für Schule schwänzen: Keine Lust, Probleme, Ferien verlängern

Nicht zur Schule gehen, blau machen: Oft ist es einfach nur "kein Bock" bei den Kindern und Jugendlichen. Aber es könnten auch tiefergehende Gründe dahinterstecken: Mobbing, familiäre Probleme, häusliche Gewalt. Ein weiterer Grund: Eltern nehmen ihr Kind vorzeitig aus der Schule, weil sie in den Urlaub fahren.

Die betroffenen Schülerinnen und Schüler verletzten dabei nicht nur die Schulpflicht, teilt das bayerische Kultusministerium mit. Sie müssten außerdem mit erheblichen Auswirkungen auf die psychische Gesundheit sowie ihre gesellschaftliche und ökonomische Zukunft rechnen. Deswegen sei eine frühzeitige Reaktion beim unentschuldigten Fehlen im Unterricht unerlässlich, so das Ministerium. Entscheidend sei eine differenzierte und genaue Betrachtung der individuellen Situation.

Schulleitungen informieren Kreisverwaltungsbehörde

Grundsätzlich haben die Schulleitungen ihre Schulschwänzer im Blick. Sie kennen meist auch die familiären Situationen. Fehlt ein Schüler oder ein Schüler mehrere Tage unentschuldigt, werde die jeweilige Kreisverwaltungsbehörde informiert, erklärt das bayerische Kultusministerium. Dabei sei es egal, um welche Schulform es sich handelt: ob Gymnasium, Realschule, Mittelschule, Grundschule oder Berufsschule. Die Behörde geht dem unentschuldigten Fehlen in der Schule dann nach.

Dieser Artikel ist erstmals am 26.01.2024 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

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