Die Angeklagte mit ihrem Rechtsanwalt im Gerichtssaal
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Das Deggendorfer Landgericht hat eine 53-Jährige für den Giftmord an ihrem Lebenspartner zu lebenslanger Haft verurteilt.
Bildrechte: BR/ Christian Akber-Sade
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Das Deggendorfer Landgericht hat eine 53-Jährige für den Giftmord an ihrem Lebenspartner zu lebenslanger Haft verurteilt.

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Giftmordprozess: 53-Jährige zu lebenslanger Haft verurteilt

Giftmordprozess: 53-Jährige zu lebenslanger Haft verurteilt

Im Prozess vor dem Landgericht Deggendorf gegen eine 53-jährige Frau, die ihren Lebensgefährten mit hochgiftigem Thallium-Salz ermordet haben soll, ist am Freitag das Urteil gefallen. Die Angeklagte wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Als der vorsitzende Richter am Freitag um kurz nach 9 Uhr das Urteil sprach, nahm die Angeklagte es emotionslos zur Kenntnis. Und das, obwohl sie gerade wegen Mordes mit mindestens 15 Jahren Gefängnis bestraft wurde. Doch ihre Reaktion entsprach ihrem Verhalten nahezu während des gesamten Prozesses. Bis zuletzt hatte die 53-Jährige nicht zugegeben, ihren Lebensgefährten mit Thallium-Salz vergiftet zu haben. Auch ein flammender Appell des Anwalts der Nebenklägerin, der Tochter des Getöteten, am Vortag konnte sie nicht zum Umdenken bewegen.

Der Verteidiger hatte auf Freispruch, zumindest aber nur auf eine Verurteilung wegen Totschlags plädiert. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Letzterem kam das Gericht aber nicht nach.

Eine Affaire als Motiv

Das Gericht stützte sich auf eine Reihe von Indizien. Unbestritten war, dass die Frau ihren Lebensgefährten im Oktober 2024 "inflagranti" mit der Ex-Freundin ihres eigenen Sohnes erwischt hatte. Die Affaire ihres Vaters, die nicht die einzige gewesen sein soll, hatte auch die Nebenklägerin bestätigt.

Der Angeklagten konnte nach Auswertungen ihrer elektronischen Geräte nachgewiesen werden, dass sie in der Folge im Internet nach Giften und deren Wirkung recherchiert hatte. Auch belegten Zeugenaussagen, Fotos und Chats, dass sie zehn Gramm des Thallium-Salzes in der Ukraine bestellt und in Regensburg abgeholt hatte.

Die Ukrainerin behauptete, das Gift im Auftrag ihres Mannes für die Reinigung der Geschirrspülmaschine bestellt zu haben. Zum Schutz ihrer "Zieh-Enkel", den Enkeln des Mannes, habe sie es aber im Zug auf dem Rückweg aus Regensburg entsorgt.

Gericht folgt dem Tathergang aus der Anklage

Das glaubte ihr das Gericht nicht. Es folgte der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Danach soll die Frau das farb-, geschmacks- und geruchlose Gift zwischen dem 15. und 17. Januar 2025 ihrem Mann vermutlich in ein Getränk gemischt haben. Dieser klagte zunächst über Grippesymptome und später über qualvolle Schmerzen. Etwa zwei Wochen später verstarb er im Krankenhaus. Alle beteiligten Ärzte gingen von einer natürlichen Todesursache aufgrund einer ungewöhnlich schwer verlaufenden Autoimmunerkrankung aus.

Das Gericht betonte, dass die Frau nie eingegriffen und den Ärzten von einer möglichen Thallium-Vergiftung berichtet habe. Alle alternativen Hergänge, wie die Vergiftung durch Kontakt mit Rattengift, eine Tötung durch einen Dritten oder einen Suizid sah das Gericht als abwegig an. Zumal die Ukrainerin sich neben ihrer Giftrecherche auch noch mit Todesflüchen beschäftigt hatte.

Keine besondere Schwere der Schuld

Der vorsitzende Richter betonte, die Frau habe mit ihrem Vorgehen heimtückisch und grausam im Sinne des Strafrechts gehandelt. Damit sind zwei Merkmal des Tatbestands Mord erfüllt. Anders als die Staatsanwaltschaft nahm das Gericht keine niedrigen Beweggründe an. In der Gesamtwürdigung der Beziehungsumstände, der Tat und der Täterin läge außerdem keine besondere "Abweichung nach oben" vor, die eine besondere Schwere der Schuld begründet hätte.

Das Gericht erkannte an, dass sie sich in einer aus ihrer Sicht ausweglosen, toxischen Beziehungssituation befunden habe und von ihrem Mann erniedrigt worden sei. Eine vorzeitige Haftentlassung kann somit nach 15 Jahren beantragt werden. Dass die Frau generell schuldfähig war, hatte tags zuvor eine Psychiaterin in ihrem Gutachten festgestellt. So leide die 53-Jährige zum Beispiel nicht an einer krankhaften seelischen Störung.

Gegen das Urteil kann binnen einer Woche das Rechtsmittel der Revision eingelegt werden.

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