Personalmangel allerorten – insbesondere in der Gastronomie und in der Landwirtschaft. Ausgerechnet in diesen Bereichen werden Anträge auf Arbeitsgenehmigungen aber besonders oft abgelehnt. Und welche Anträge abgelehnt werden, hängt wohl auch davon ab, wo sie gestellt werden. Das geht zumindest aus einem Gutachten der Universität Konstanz im Auftrag der Landtagsgrünen hervor. Diese regionalen Unterschiede lassen sich laut Gutachten nur teilweise mit der jeweiligen wirtschaftlichen Lage erklären.
Starke regionale Unterschiede in Bayern
Im bundesdeutschen Vergleich steht Bayern recht gut da und hat mit 13,5 Prozent Ablehnungen eine geringe Quote. Gleichwohl unterscheidet sich die Zahl der Ablehnungen von Arbeitsgenehmigungen für Ausländer in Bayern regional erheblich: Sie reicht von fast 25 Prozent im Landkreis Dingolfing-Landau bis knapp 8 Prozent im Landkreis Ebersberg. Der Autor des Gutachtens, Gerald Schneider von der Universität Konstanz, kommt zu dem Schluss: "Dass in vielen bayerischen Landkreisen die Behörden Arbeitsbewilligungen für bestimmte Ausländergruppen sehr restriktiv erteilen." Anträge von osteuropäischen Staatsangehörigen werden demnach mehr als doppelt so oft abgelehnt als jene von Flüchtlingen.
Behörden brauchen klare Kriterien
Grünen-Landeschefin Eva Lettenbauer spricht angesichts der regionalen Unterschiede von einer Behörden-Lotterie. Für sie läuft hier strukturell etwas schief. Grünen-Integrationspolitikerin, Gülseren Demirel, fordert deswegen schnelle Maßnahmen: "Klare Kriterien für die Ausländerbehörden, Schwerpunktsetzung in den Behörden und damit verbunden eine gewisse Professionalisierung, gleichzeitig ein Monitoring, eine aufmerksame Beobachtung, wo es Ungleichbehandlungen in Bayern gibt."
Schäden für Antragsteller und Volkswirtschaft
Wer keine Arbeitsgenehmigung kriegt, droht in die Sozialhilfe abzurutschen, darauf weist Gutachter Schneider von der Universität Konstanz hin. Auch auf den Schaden für die Volkswirtschaft, wenn das Produktionspotential nicht ausgeschöpft und der Fachkräftemangel verschärft wird. "Solche regionalen Ungleichheiten können verheerende Folgen gerade für Flüchtlinge haben". Diese hätten Residenzpflicht, so Schneider, und könnten nicht in einen anderen Landkreis ausweichen.
Herrmann weist Vorwürfe zurück
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) wies die Kritik laut Mitteilung "entschieden und in aller Deutlichkeit" zurück. Der richtige Adressat sei die Bundesagentur für Arbeit, so Herrmann. Daneben gebühre den "Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Ausländerbehörden unser Respekt für ihre tägliche und engagierte Arbeit". In Bayern gelte: "Ausländer, die arbeiten wollen und die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, dürfen auch arbeiten".
Ein Gutachten im Auftrag der Grünen zeigt, dass ua. die Postleitzahl entscheidend sein kann, ob Ausländer in Bayern arbeiten dürfen oder nicht.
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