Der kuriose Fall nimmt seinen Anfang mit dem 35-jährigen Priesterjubiläum von Frank Lackner, seines Zeichens Erzbischof der Erzdiözese Salzburg. Bei dem Festakt am 24. Juni mit dabei: drei Tiroler Schützenkompanien aus Pillersee, Waidring und Fieberbrunn, Ehrensalve inklusive. Am Abend fahren die Schützen im Reisebus nach Hause – über das Deutsche Eck, die kürzeste Verbindung von Salzburg nach Tirol.
Bundespolizei beschlagnahmt 34 Gewehre an der Grenze
In Bad Reichenhall bemerken Bundespolizisten einen "gewehrähnlichen Gegenstand" in dem Bus und kontrollieren die rund 50 Insassen. Dabei entdecken die Beamten 34 Schützengewehre, die laut Bundespolizei überwiegend zugriffsbereit transportiert wurden, unter anderem in Gepäckablagen und zwischen den Knien. Die erforderlichen waffenrechtlichen Dokumente hatten die Besitzer demnach auch nicht dabei. Die Waffen wurden daraufhin beschlagnahmt und eine Sicherheitsleistung von 6.800 Euro erhoben.
Zwölf Karabiner mit Hakenkreuzen
Später stellen die Ermittler fest, dass sich auf zwölf der konfiszierten Karabiner Hakenkreuze befinden. Zwar nur wenige Millimeter groß, trotzdem prüft die Staatsanwaltschaft Traunstein seitdem auch einen möglichen Verstoß wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Nach Angaben des Bundes der Tiroler Schützenkompanien handelt es sich bei den betroffenen Gewehren um historische Karabiner des deutschen Waffenherstellers Mauser, genauer um das Fabrikat System 98, oder kurz K98. Das Gewehr wurde 1898 beim preußischen Heer eingeführt und danach millionenfach produziert und exportiert. Die Bezeichnung kommt auch durch das Jahr 1898.
Historische Abnahmezeichen der NS-Zeit
Die wenige Millimeter kleinen Hakenkreuze sind in der Regel am Metalllauf eingestanzt. Auch das Bayerische Landeskriminalamt hat entsprechende Exemplare in seinem Arsenal. Während der NS-Zeit war der Reichsadler mit dem Hakenkreuz das amtliche Prüfsiegel. Ohne diesen sogenannten Beschussstempel durfte keine Waffe in Umlauf gebracht werden, erklärt ein LKA-Experte, vergleichbar dem TÜV-Siegel bei Autos.
Auch der Bund der Tiroler Schützenkompanien verweist darauf, dass es sich um historische Kennzeichnungen handelt und "selbstverständlich keine bewusst gesetzten politischen Botschaften!"
Staatsanwaltschaft Innsbruck stellt Ermittlungen ein
Nachdem es sich um Tiroler Schützen und ihre Waffen handelte, leitete auch die Staatsanwaltschaft Innsbruck zunächst ein Verfahren ein, um es bereits wenige Tage später wieder einzustellen. Weder den angezeigten Schützenkompaniemitgliedern noch den beiden Waffenmeistern sei ein Handeln mit Tatvorsatz im Sinne des österreichischen Verbotsgesetzes nachweisbar, heißt es in der Begründung. Die Beschusszeichen seien nicht Ausdruck einer politischen Intention, sondern Bestandteil einer historischen Waffe.
Staatsanwaltschaft Traunstein prüft weiter
Auf BR-Nachfrage erklärt die Staatsanwaltschaft Traunstein, dass die Rechtslage hinsichtlich des Verwendens von Kennzeichen der verbotenen NSDAP in Deutschland und Österreich nicht identisch sei. Strafbar nach deutschem Recht ist demnach das öffentliche Verwenden oder Verbreiten eines solchen Kennzeichens. Dabei käme es insbesondere darauf an, ob es für eine nicht überschaubare Zahl von Menschen wahrnehmbar war.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist es für eine Wertung als Straftat dagegen nicht erforderlich, dass sich der Besitzer einer Waffe mit Hakenkreuz zu den Zielen der NSDAP bekennt oder sich sonst mit ihr identifiziert. Allein das öffentliche Verwenden oder Verbreiten eines solchen Symbols sei strafbar. Mit einer Abschlussverfügung ist nach Angaben der Behörde nicht vor Ende August zu rechnen.
Besitzen auch bayerische Schützen NS-Karabiner?
Es läge nahe, dass auch bayerische Schützen Mauser-Fabrikate K98 besitzen. Tatsächlich werde der Karabiner bei verschiedenen Kompanien verwendet, bestätigt der Bund der Bayerischen Gebirgsschützen auf BR-Nachfrage. Er persönlich habe in der Hand von bayerischen Schützen bisher allerdings nur Karabiner jugoslawischer, israelischer und spanischer Herkunft gesehen, so Landeshauptmann Martin Haberfellner. Das K98 sei häufig im Ausland für das Militär in Lizenz produziert worden, erklärt ein Waffenexperte des Bayerischen Landeskriminalamts, auch in der NS-Zeit. Diese hätten in der Regel kein Hakenkreuz als Prüfzeichen.
Nationales Waffenregister ohne Aussagekraft
Ausweislich des nationalen Waffenregisters (NWR) gab es im März 2026 in Bayern mehr als 1,3 Millionen Waffen im Privatbesitz, die Geschosse verschießen können. Wie viele Mauser-Karabiner aus der NS-Zeit sich darunter befinden, ließe sich nicht feststellen, so ein Sprecher des Bayerischen Innenministeriums. Eine Auswertung würde Monate dauern. Allerdings gab es nach Angaben des Landeskriminalamts solche Ermittlungen wie bei den Tiroler Schützen in Bayern noch nie.
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