Das Islamische Zentrum in München.
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Hamas-Terror bejubelt? Ermittlungen gegen Münchner Imam

Hamas-Terror bejubelt? Ermittlungen gegen Münchner Imam

Das Islamische Zentrum in München hatte den Imam wegen eines Facebook-Posts bereits suspendiert. Nun wird in dem Zusammenhang auch gegen ihn ermittelt. Laut Generalstaatsanwaltschaft besteht der Anfangsverdacht der Billigung von Straftaten.

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Wegen eines Facebook-Posts wird gegen den suspendierten Imam des Islamischen Zentrums München ermittelt. Das hat die Generalstaatsanwaltschaft München dem BR auf Anfrage bestätigt.

Laut Ermittlern besteht der Anfangsverdacht der Billigung von Straftaten. Imam Mohamed Ibrahim hatte am 7. Oktober, dem Tag des Angriffs der Terrororganisation Hamas auf Israel geschrieben: "Jeder hat seine eigene Art, den Oktober zu feiern." Dahinter hatte er einen Smiley gesetzt.

Imam suspendiert, er sprach von Missverständnis

Die Nachricht war von einigen als Verhöhnung der israelischen Opfer verstanden worden. Der Vorstand des Islamischen Zentrums im Münchner Stadtteil Freimann hatte sich kürzlich von dem Facebook-Posting distanziert. Außerdem wurde der Imam suspendiert, bis die Vorwürfe aufgeklärt sind.

Der Imam selbst hatte das Posting als Missverständnis bezeichnet. Die Nachricht sei auf den 6. Oktober, der in Ägypten ein Nationalfeiertag sei, bezogen gewesen. "Zu dem Zeitpunkt waren mir weder die Ereignisse des 7. Oktober noch ihre Tragweite ganz bewusst", erklärte Mohamed Ibrahim.

Ermittlungen in mehr als 50 Fällen mit Hamas-Bezug

Es ist nicht das erste Mal, dass der Imam für negative Schlagzeilen sorgt. Im September 2022 hatte er eine Gedenkrede auf einen zuvor verstorbenen muslimischen Gelehrten gehalten. Dieser Gelehrte hatte in Reden immer wieder gegen Israel gehetzt und Lügen über den Holocaust verbreitet.

Die Generalstaatsanwaltschaft München hatte kürzlich auf BR24-Anfrage mitgeteilt, dass "bei bayerischen Staatsanwaltschaften in mehr als 50 Fällen wegen verschiedener Delikte mit Hamas-Bezug gegen bekannte wie unbekannte Beschuldigte ermittelt wird". Unberücksichtigt seien dabei Ermittlungsverfahren, "die bei der Polizei angezeigt wurden und deshalb noch nicht bei einer Staatsanwaltschaft anhängig sind. Die Tatvorwürfe reichen von Billigung von Straftaten über Volksverhetzung bis hin zu Diebstahl, etwa von Israel-Flaggen."

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