Am Mittwoch wurde ein Aushilfslehrer vom Amtsgericht Haßfurt zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Diese wurde zur Bewährung ausgesetzt. Darüber hinaus muss er 240 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Außerdem muss der Mann eine Therapie über einen Zeitraum von zwei Jahren machen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Lehrer hat höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Lehrer in mehreren Fällen durch die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches schuldig gemacht hat. Dies sei durch die Herstellung von Videoaufnahmen von Schülern in einer Schule erfolgt. Zudem habe er kinderpornografische Inhalte erstellt, indem er Collagen aus Screenshots mit dem Fokus auf Genitalien der von ihm gefilmten Kinder anfertigte. Die Vorsitzende Richterin sagte, dass Betroffene ihr Leben lang unter diesen Taten leiden würden. Hinter jedem kinderpornografischen Inhalt stehe das Schicksal eines Kindes.
Pädagoge entschuldigte sich bei seinen Schülern und deren Familien
Während der Beweisaufnahme hatte der Angeklagte einen Brief vorgelesen. Darin hatte er vor allem die betroffenen Kinder und deren Eltern um Entschuldigung gebeten. Es tue ihm von Herzen weh, dass er sich im Vorfeld keine professionelle Hilfe gesucht habe. Er habe dann eine Therapie begonnen. Als Strafmildernd wertete das Gericht beispielsweise, dass der Angeklagte von Anfang an ein Geständnis abgelegt und bei der Aufklärung mitgeholfen habe. Somit habe er den betroffenen Kindern eine Aussage vor Gericht erspart. Als strafverschärfend sah das Gericht unter anderem den Vertrauensmissbrauch gegenüber Schülern, Eltern und Kollegen an. Auch die Schule sei als Schutzraum missbraucht worden, so die Vorsitzende Richterin. Zudem nannte sie die Häufigkeit der Filmaufnahmen.
Anklage weiß von 28 Handy-Videos
Wie es in der Anklageschrift geheißen hatte, soll der Aushilfslehrer im Jahr 2023 als Aushilfslehrkraft an einer Schule tätig gewesen sein. Dabei soll er auch für die Aufsicht beim Schwimm- und Sportunterricht der Grundschulklassen zuständig gewesen sein. Im Zeitraum zwischen dem 11.05.2023 und dem 20.12.2023 soll er mit seinem Handy insgesamt 28 heimliche Videoaufnahmen in Umkleidekabinen und Klassenzimmern der Schule gemacht haben. So soll er etwa Jungen beim Umkleiden gefilmt haben, während er sich mit ihnen in der Umkleidekabine aufgehalten hatte. Die Videoaufnahmen hätten männliche Schüler im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren gezeigt. Die Jungen wären teils vollständig unbekleidet gewesen.
Collagen bei Razzia zutage gefördert
Zum Zeitpunkt einer Hausdurchsuchung am 10.01.2024 habe der Angeschuldigte in seiner damaligen Wohnung neben den Collagen weitere 46 kinderpornografische Bild- und 57 kinderpornografische Videodateien besessen. Diese habe er auf seinem Smartphone gespeichert. Prozessauftakt war am 29. April. Insgesamt fanden drei Verhandlungstage statt.
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