Es handle sich um einen Rückhalt für Familien, "ganz klar auch in Euro": Mit diesen Worten lobte die bayerische Familienministerin Ulrike Scharf (CSU) noch vor wenigen Monaten das angekündigte Kinderstartgeld. Jetzt aber folgt die Kehrtwende der Söder-Regierung – das Kinderstartgeld für ab 1. Januar 2025 geborene Kinder kommt doch nicht.
Welche finanziellen Folgen hat das für Familien mit (kleinen) Kindern in Bayern? Welche staatlichen Familienleistungen gibt es weiterhin? Hier kommen die wichtigsten Fragen und Antworten.
Wie hoch wäre das Kinderstartgeld gewesen?
Eigentlich war der Plan der Staatsregierung: Familien im Freistaat kriegen für jedes Kind, das ab dem 1. Januar 2025 geboren wurde, pünktlich zum ersten Geburtstag einmalig 3.000 Euro. Dazu wird es aber nicht kommen. Die Staatsregierung will das Geld laut Ministerpräsident Markus Söder (CSU) stattdessen "umgehend und vollständig" in den Ausbau und Unterhalt von Kita-Plätzen stecken.
Was wird aus dem bayerischen Familiengeld und dem Krippengeld?
Das Kinderstartgeld sollte ab 2026 das bayerische Familiengeld und das Krippengeld ersetzen. Beides sind Extra-Leistungen für Familien, die es so nur in Bayern gibt – beziehungsweise gab. Wer Kinder hat, die ab dem 1. Januar 2025 geboren wurden, kriegt weder Familien- noch Krippengeld.
Noch immer profitieren im Freistaat aber viele Eltern von Ein- und Zweijährigen: Für Kinder im entsprechenden Alter, die vor dem 1. Januar 2025 geboren wurden, erhalten sie 250 Euro Familiengeld pro Kind und Monat. Ab dem dritten Kind sind es sogar 300 Euro monatlich. Bestimmte einkommensschwache Familien erhalten darüber hinaus für Ein- und Zweijährige bis zu 100 Euro Krippengeld pro Kind und Monat.
Kindergeld & Co: Welche Leistungen gibt es weiter?
Mit dem Aus für das Kinderstartgeld ist klar: Die Extra-Familienleistungen des Freistaats sind weitgehend Geschichte. Es bleiben aber Bundesleistungen, auf die alle Familien mit Kindern Anspruch haben. Zum Beispiel das Kindergeld: 255 Euro monatlich pro Kind. Gezahlt wird das Kindergeld immer bis mindestens zum 18. Geburtstag. Ab Januar 2026 soll es auf 259 Euro steigen.
Auch rund um die Geburt gibt es Geld: Mütter können während und nach der Schwangerschaft Mutterschaftslohn oder Mutterschaftsgeld erhalten – bis zu acht Wochen nach der Geburt.
Was ist mit dem Elterngeld?
Eltern mit Kleinkindern kriegen während der Elternzeit für eine bestimmte Anzahl von Monaten Elterngeld. Es bemisst sich am Verdienst der Eltern vor der Geburt ihres Kindes und beträgt pro Elternteil höchstens 1.800 Euro pro Monat. Familien mit einem sehr hohen Einkommen haben keinen Anspruch.
Welche weiteren Familienleistungen gibt es?
Alleinerziehende oder Familien mit geringem Einkommen können weitere staatliche Leistungen erhalten. Möglich sind zum Beispiel ein Unterhaltsvorschuss, ein Kinderzuschlag von maximal 297 Euro pro Kind und Monat, Leistungen zur "Bildung und Teilhabe" sowie Wohngeld. Auch bei der monatlichen Höhe des Bürgergelds spielt die Zahl der Kinder im Haushalt eine Rolle. Welche Leistungen genau infrage kommen, hängt vom Einzelfall ab.
Mehr Geld direkt für die Kitas: Wie reagieren die Träger?
Die Staatsregierung hat angekündigt, die beim Kinderstartgeld und Familiengeld eingesparten finanziellen Mittel komplett in die Kita-Betriebskosten zu stecken. Lob dafür kommt von den Kita-Trägern: Caritas, evangelischer Kita-Verband, Städtetag, Arbeiterwohlfahrt (AWO).
Die AWO-Landesvorsitzenden Nicole Schley und Stefan Wolfshörndl schränken aber ein: Zwar begrüße man die Erhöhung der Betriebskostenförderung, damit die Kitas ihren Betrieb aufrechterhalten könnten. "Allerdings sollte dies nicht zulasten von Familien gehen, die gerade in der Anfangszeit vor großen Veränderungen und Herausforderungen stehen – und für jede Unterstützung dankbar sind."
Vom Paritätischen Landesverband Bayern gibt es dagegen uneingeschränkt Unterstützung: "Das Geld kommt dort an, wo es dringend gebraucht wird – in den Einrichtungen". Durch die deutliche Verbesserung der Finanzierung werde sichergestellt, dass das Kita-System in der Fläche erhalten bleibe und Betreuungsangebote sichergestellt würden.
Aus für Kinderstartgeld: Was sagt Bayerns Landeselternbeirat?
Bayerns Elternvertretung kritisiert das Aus für Familien-, Krippen- und Kinderstartgeld. "Zwar ist es grundsätzlich gut, dass der Freistaat die Betriebskosten-Förderquote auf 80 Prozent aufstockt, doch das darf nicht allein auf dem Rücken der Eltern geschehen", sagt Lena Huebner, stellvertretende Vorsitzende des Landeselternbeirats. Das Problem aus ihrer Sicht: "Eine finanzielle Entlastung durch eine Senkung der Kita-Gebühren wurde seitens der Staatsregierung nicht angekündigt."
Im Video: Finanzminister Füracker zur Haushaltsklausur
Finanzminister Füracker zur Haushaltsklausur
Dieser Artikel ist erstmals am 11. November 2025 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.
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