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Klage gegen Audis Gendersprache-Leitfaden endgültig gescheitert

Klage gegen Audis Gendersprache-Leitfaden endgültig gescheitert

Expert_in oder Mitarbeiter_in: Ein VW-Manager hat gegen Audi geklagt. Ihn hat die gendersensible Sprache in den E-Mails gestört. Jetzt ist seine Klage gegen die Leitlinien von Audi endgültig gescheitert.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Die Klage gegen einen Leitfaden für geschlechtergerechte Sprache bei der Audi AG ist endgültig gescheitert. Das Oberlandesgericht München hat die Berufung gegen ein früheres Urteil des Landgerichts Ingolstadt ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen.

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Das Rechtsmittel habe "offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg", begründete ein Gerichtssprecher am Montag die Entscheidung. Das Ingolstädter Urteil vom Juli 2022 sei damit rechtskräftig.

Mitarbeiter hatte gegen Genderleitfaden geklagt

Im vergangenen Jahr hatte ein VW-Manager gegen die Audi AG geklagt. Er war durch seine Arbeit immer wieder auch im Kontakt mit Audi-Mitarbeitern und sah sich durch gender-sensible Sprache des Konzerns in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Der Genderleitfaden von Audi sieht vor, einen Unterstrich zu verwenden, um auch Personen anzusprechen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen. Der VW-Mitarbeiter hatte deswegen Audi auf Unterlassung verklagt.

Richter: Kläger wird in seinen Rechten nicht verletzt

Doch die Richter sahen keinen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz oder andere Gesetze. Die Zivilkammer betonte, es gebe kein Recht für Gegner von Gendersprache, "in Ruhe gelassen zu werden". Das Landgericht Ingolstadt wies die Klage im vergangenen Juli ab. Der Richter betonte, dass der VW-Mitarbeiter nicht zur aktiven Nutzung des Leitfadens verpflichtet sei, weil dieser sich nur an Audi-Mitarbeiter richte. Auch durch die passive Wahrnehmung der Gendersprache bei Audi werde der Kläger nicht in seinen Rechten verletzt.

Der Prozess hatte bundesweit Beachtung gefunden, weil es auch in anderen Unternehmen Vorgaben zur Nutzung von gendersensibler Sprache gibt. Der Kläger war von einem Verein unterstützt worden, der das Gendern ebenfalls ablehnt.

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Mit Material von dpa

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