Graffiti L'amour toujours
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Warum dieselbe fremdenfeindliche Parole zum Lied "L'amour toujours" unterschiedlich strafbar ist.
Bildrechte: picture alliance / ROPI | Antonio Pisacreta
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Warum dieselbe fremdenfeindliche Parole zum Lied "L'amour toujours" unterschiedlich strafbar ist.

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"L'amour toujours": Gleiche Parole, unterschiedliche Urteile

"L'amour toujours": Gleiche Parole, unterschiedliche Urteile

Immer wieder lösen fremdenfeindliche Parolen zu "L’amour toujours" Polizeieinsätze aus. Doch während Beteiligte der Sylt-Videos straffrei blieben, endeten andere Fälle vor Gericht. Warum dieselbe Parole manchmal strafbar ist – und manchmal nicht.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Tiktok am .

Am Samstag vergangener Woche soll am Bahnhof Fürstenzell im Landkreis Passau eine Gruppe junger Männer fremdenfeindliche Parolen zur Melodie des Songs "L’amour toujours" von Gigi D’Agostino gebrüllt haben. Die Männer trugen laut Polizei Fliegeruniformen auf dem Weg zu einem Faschingsumzug. Noch ist offen, ob und welche strafrechtlichen Konsequenzen den Beteiligten drohen. Denn auch, wenn die Polizei viele solcher Fälle erfasst, sind sie nicht immer strafbar.

Nach Recherchen des RedaktionsNetzwerks Deutschland kam es bundesweit zwischen Oktober 2023 und Juni 2024 zu mindestens 370 Polizeieinsätzen wegen solcher Fälle [externer Link, möglicherweise Bezahlinhalt]. Bayern und Sachsen sind in dieser Statistik nicht enthalten. Das Landeskriminalamt Bayern erfasst die Fälle nicht. Es teilte auf Anfrage von BR24 mit, der Aufwand dafür sei zu groß. Andere Bundesländer erfassen sie einzeln. In Mecklenburg-Vorpommern gab es laut Landeskriminalamt auffällig viele Fälle nach dem Sylt-Fall, nämlich 64 allein im Jahr 2024. In Baden-Württemberg wurden bis Ende 2025 50 Fälle angezeigt.

Bekanntester Fall passierte auf Sylt

Am bekanntesten ist wohl ein Video von 2024 aus dem Sylter Nobel-Club "Pony". Darauf skandieren junge Menschen zur Melodie von "L’amour toujours" die Parole "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus". Die Aufnahmen lösten eine breite Debatte darüber aus, ob solche Parolen strafbar sind.

Seitdem tauchen immer wieder ähnliche Szenen in sozialen Medien auf. Auch in Bayern gab es mehrere öffentlich diskutierte Fälle. Anfang 2024 sollen in einer Diskothek in Greding nach einem AfD-Parteitag Gäste fremdenfeindliche Parolen zu dem Song gesungen haben. Gegen sechs Personen wurde Anzeige erstattet, einer soll zudem den Hitlergruß gezeigt haben. Der Fall wird im April 2026 vor dem Amtsgericht Schwabach verhandelt. Nun kommt der Vorfall in Fürstenzell hinzu.

Auf TikTok: Warum die Parole "L´amour toujours" manchmal strafbar ist - und manchmal nicht

Gleiche Parole, unterschiedliche Urteile

Gerichtsentscheidungen zu solchen Fällen fallen unterschiedlich aus. Die Beteiligten des Sylt-Vorfalls wurden nicht deswegen angeklagt - die Staatsanwaltschaft Flensburg verwarnte lediglich ein Mann mit einem Strafbefehl wegen seines "winkenden Grußes" mit ausgestrecktem rechtem Arm und der Andeutung eines "Hitlerbärtchens" mit seinen Fingern. In einem anderen Fall zu "L'amour toujours" verurteilte das Landgericht Magdeburg 2017 einen Mann wegen Volksverhetzung. Warum also ist die ausländerfeindliche Parole manchmal strafbar – und manchmal nicht?

"Entscheidend ist nicht allein der Wortlaut, sondern der Kontext", erklärt Rechtsanwalt Stefan Conen. Maßgeblich sei § 130 des Strafgesetzbuches, der Tatbestand der Volksverhetzung. Strafbar mache sich, wer den öffentlichen Frieden stört, Teile der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt oder Willkürmaßnahmen auffordert oder die Menschenwürde angreift. Zwar sei die Meinungsfreiheit durch das Grundgesetz geschützt, "aber nicht grenzenlos. Der Volksverhetzungsparagraf schränkt sie verfassungskonform ein", so Conen.

Warum Fälle von Gerichten unterschiedlich beurteilt werden

Das bedeutet: Die Parole "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus" ist für sich genommen nicht automatisch strafbar. Strafrechtlich relevant wird sie erst, wenn weitere Umstände hinzukommen, die auf eine verfassungsfeindliche oder gewaltbereite Motivation schließen lassen. Dazu zählen etwa ein bedrohliches Auftreten, Bezüge zum Nationalsozialismus, rassistische Symbolik oder das gezielte Verächtlichmachen bestimmter Bevölkerungsgruppen.

So war es im Fall von Magdeburg: Das Landgericht verurteilte den Angeklagten wegen Volksverhetzung, weil er Teil einer Kundgebung der rechtsextremen Partei "Die Rechte" war, aus der heraus "Ausländer raus" gerufen wurde und in die er einstimmte. Den klaren rechtsextremen Kontext wertete das Gericht als entscheidend.

Der Kontext ist entscheidend

Anders bewertete die Staatsanwaltschaft den Sylt-Fall. Zwar sei die Parole moralisch verwerflich, eine eindeutig menschenverachtende oder gewaltbereite Motivation habe sich jedoch nicht nachweisen lassen. Zudem sei das Video nicht zur gezielten Verbreitung bestimmt gewesen, so erklärt sich Conen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Das Verfahren gegen die im Video zu sehenden Beschuldigten wurde eingestellt.

Grundsätzlich gilt: Strafrecht ist Einzelfallrecht. Es gibt kein allgemeines Urteil, das die Parole pauschal erlaubt oder verbietet. Die Ermittlungen zum Fall vom Bahnhof Fürstenzell stehen noch am Anfang. Sollten ausreichend belastbare Beweise seitens der Polizei vorliegen, wird die Staatsanwaltschaft prüfen, ob Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird. "Vor allem Videoaufnahmen ermöglichen es, eine Tat besser nachzuvollziehen", sagt Conen. Ob es zu einem weiteren Ermittlungsverfahren in der langen Reihe um "L’amour toujours" kommt, hängt also vom Kontext ab.

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