Es war Teil des intensiven Kampfs der bayerischen Staatsregierung gegen die Teil-Legalisierung von Cannabis durch den Bund: Im April 2024 kündigte Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) an, dass der Freistaat den Konsum von Cannabisprodukten auf Volksfesten, in Biergärten sowie in mehreren staatlichen Parks grundsätzlich untersagen werde. Das Cannabis-Verbot in der Außengastronomie wurde im Gesundheitsschutzgesetz verankert, für den Englischen Garten, Hofgarten und Finanzgarten in München sowie dem Hofgarten Bayreuth erließ die Bayerische Schlösserverwaltung im Mai 2024 entsprechende Verordnungen.
Vor wenigen Tagen veröffentlichte die Schlösserverwaltung im Bayerischen Ministerialblatt nun Änderungen der beiden Verordnungen für München und Bayreuth: Das Verbot, "Cannabisprodukte zu rauchen, zu erhitzen oder zu dampfen", wurde wieder gestrichen. Damit ist der Konsum im Englischen Garten und den drei anderen Parkanlagen wieder erlaubt, solange die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. So darf die Droge beispielsweise nicht in der Nähe von Minderjährigen geraucht werden.
Urteil des Verwaltungsgerichtshofs rechtskräftig
Hintergrund der Änderung ist ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Die Richter hatten im November 2025 entschieden, dass das Verbot in den drei Münchner Parks rechtswidrig und damit unwirksam sei: Es sei auszuschließen, dass in den Anlagen "der Konsum von Cannabis in jeder Form (Rauchen oder Verdampfen) und Menge, zu jeder Tageszeit, in allen denkbaren Konstellationen, in allen Parkbereichen und unabhängig von möglichen Begegnungssituationen mit Dritten erhebliche Belästigungen begründet".
Geklagt hatten zwei Männer aus dem Münchner Umland. Sie wollten im Englischen Garten Cannabis konsumieren: der eine zum Genuss, der andere aus gesundheitlichen Gründen. Das Urteil war allerdings zunächst nicht rechtskräftig, die Verordnungen blieben vorerst in Kraft. Die Schlösserverwaltung kündigte damals an, die Begründung des Verwaltungsgerichtshofs genau zu prüfen.
Diese Prüfung ist mittlerweile abgeschlossen, wie die Schlösserverwaltung auf BR-Anfrage mitteilt. "Gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde keine Beschwerde eingelegt." Auch der Verwaltungsgerichtshof bestätigt dem BR, dass das Urteil mittlerweile rechtskräftig ist.
Staatsregierung bleibt beim restriktiven Kurs
Die Staatsregierung will trotz des Urteils an ihrem restriktiven Anti-Cannabis-Kurs weiter festhalten. Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) hatte im November betont: "Unabhängig vom jetzigen Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist klar, dass die Legalisierung von Cannabis zu Konsumzwecken vor allem mit Blick auf den Gesundheits- und Jugendschutz falsch war." Am Sonntag bekräftigte die Ministerin ihre Forderung, die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken müsse komplett zurückgenommen werden.
Grüne: Verbotswahn
Für den Rechtsexperten der Grünen-Landtagsfraktion, Toni Schuberl, war es "längst Zeit", das Verbot aufzuheben. "Es ist ja direkt schon ein Verbotswahn gewesen: dass man hier etwas verbietet, obwohl ja der Bundestag – die Volksvertretung – gesagt hat, es ist legal", betont Schuberl. Er hoffe, dass bei der CSU nun "mehr Gelassenheit insgesamt" beim Thema Cannabis eintrete.
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