Jürgen Habel, Bürgermeister von Langenzenn (lks) und sein damaliger Anwalt, Thilo Pfordte.
Jürgen Habel, Bürgermeister von Langenzenn (lks) und sein damaliger Anwalt, Thilo Pfordte.
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Mai 2023: Jürgen Habel (l), Bürgermeister von Langenzenn, steht vor Prozessbeginn im Amtsgericht Fürth neben seinem Anwalt Thilo Pfordte.
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Mai 2023: Jürgen Habel (l), Bürgermeister von Langenzenn, steht vor Prozessbeginn im Amtsgericht Fürth neben seinem Anwalt Thilo Pfordte.

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Urteil gegen Bürgermeister von Langenzenn rechtskräftig

Urteil gegen Bürgermeister von Langenzenn rechtskräftig

Die gegen den Bürgermeister von Langenzenn im Jahr 2023 verhängte Geldstrafe wegen Betrugs ist nun rechtskräftig. Der fränkische Lokalpolitiker soll durch falsche Angaben bei der Vermietung an Ukrainer eine zu hohe Erstattungssumme erhalten haben.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Eine gegen den Bürgermeister von Langenzenn verhängte Geldstrafe wegen Betrugs ist rechtskräftig. Wie eine Sprecherin des zuständigen Landgerichts Nürnberg am Dienstag mitteilte, haben sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft die von ihnen eingelegten Rechtsmittel zurückgenommen. Beide hatten Berufung gegen die erstinstanzliche Verurteilung eingelegt. Damit sei das Urteil des Amtsgerichts Fürth aus dem Mai 2023 nun rechtskräftig. Der damalige Bürgermeister Jürgen Habel (parteilos) war verurteilt worden, weil er bewusst zu viel Miete für die Unterbringung ukrainischer Geflüchteter kassiert haben soll.

Amtsgericht verhängt Geldstrafe wegen Betrugs in zwei Fällen

Das Gericht hatte den Kommunalpolitiker wegen Betrugs in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 150 Euro verurteilt. Aus Sicht des Gerichts hatte Habel 2022 bewusst falsche Mietverträge für ukrainische Geflüchtete in seinem Privathaus an das Landratsamt geschickt und durch falsche Flächenangaben und Zeitangaben mehr Miete kassiert, als ihm zustand.

Eine deshalb zu Unrecht an ihn ausgezahlte Erstattungssumme belief sich auf rund 3.500 Euro. Nach Meinung der Staatsanwaltschaft, die 115 Tagessätze gefordert hatte, fiel Habels Geldstrafe zu gering aus. Sie ging deshalb in Berufung. Auch Habel selbst legte Rechtsmittel ein. Mit deren Rücknahme ist das Urteil jetzt rechtskräftig.

Stadtrat entzog Bürgermeister Befugnisse

Vor Gericht hatte Jürgen Habel damals zwar zugegeben, Fehler begangen zu haben, eine böse Absicht hatte er aber bestritten. Nach dem Urteil hatte der Langenzenner Stadtrat reagiert und dem Bürgermeister mit einer fraktionsübergreifenden Zweidrittelmehrheit wichtige Geschäftsbefugnisse entzogen. Entscheidungen mit relevanten finanziellen Auswirkungen trifft seither der Langenzenner Stadtrat.

Bereits 2023 hatte die Landesanwaltschaft Bayern als übergeordnete Strafverfolgungsbehörde ein Disziplinarverfahren gegen Habel eingeleitet. Das ruhte wegen der Einlegung der Rechtsmittel und könnte nun wieder aufgenommen werden.

Mit Informationen von dpa

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