Ein Schüler fährt in einer Förderschule mit seinem Rollstuhl durch den Flur. (Symbolbild)
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Lebenshilfe in Not: In mehreren Bezirken behalten die Regierungen fest eingeplante Gelder seit der Corona-Pandemie ein oder fordern sie zurück.
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Lebenshilfe in Not: In mehreren Bezirken behalten die Regierungen fest eingeplante Gelder seit der Corona-Pandemie ein oder fordern sie zurück.

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Lebenshilfe in Not: Regierungen streiten um Corona-Gelder

Lebenshilfe in Not: Regierungen streiten um Corona-Gelder

Die Lebenshilfe-Vereine helfen Menschen mit Behinderung. Einige sind nun selbst in Not: Mehrere Bezirksregierungen halten oder fordern Geld aus der Zeit der Corona-Pandemie zurück. Das hatten die Vereine durchgereicht – um wichtige Partner zu retten.

Über dieses Thema berichtet: Stadt Land Leute am .

Mit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 wurden in Bayern die Schulen geschlossen. Auch die rund 220 Schüler des Therapeutisch Pädagogischen Zentrums in Hof, einer privaten Schule der Lebenshilfe für Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung, konnten von einem auf den anderen Tag nicht mehr zum Unterricht.

Für Bus- und Taxiunternehmen, die sich eingestellt hatten auf diese speziellen Fahrten, blieb die Arbeit aus – und das auf unbestimmte Zeit. In ganz Bayern stand die Existenz solcher Transportunternehmen auf dem Spiel.

Lebenshilfe bekommt zugesagtes Geld zunächst ausgezahlt

Auch der Freistaat erkannte zunächst den Ernst der Lage. Noch im März 2020 teilte das Kultusministerium mit [externer Link], dass eine Weiterbezahlung der Busunternehmen möglich sei, auch wenn sie gerade nicht fuhren. Bis zu 85 Prozent der Kosten wollte der Freistaat bezahlen. Die Träger sollten das Geld vorstrecken.

Im Vertrauen auf den Freistaat habe die Lebenshilfe Hof die Bus- und Taxiunternehmen also weiterbezahlt, sagt Dieter Heinicke, ein Rechtsanwalt, der den Verein inzwischen vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth vertritt. Denn einiges ging schief nach diesem ersten Schreiben – und das nicht nur in Hof.

Kultusministerium sicherte bis zu 85 Prozent der Kosten zu

Doch der Reihe nach: Zur Berechnung des Ausfalls orientierte sich die Lebenshilfe an den Kosten, die in den beiden Monaten vor der ersten Schulschließung angefallen waren. In einem ersten Schreiben des Kultusministeriums hieß es schließlich, dass die "tatsächlich" anfallenden Kosten erstattet würden, maximal aber 85 Prozent des vertraglich Vereinbarten – also vereinfacht gesagt: der Kosten für Fuhrpark und Fahrer, aber nicht für Treibstoff, der ja nicht verfahren wird.

Die Lebenshilfe zog daraufhin die aktuellsten Zahlen heran, die sie hatte, und überwies drei Busunternehmen zusammen 87.000 Euro für ausgefallene Fahrten. Das Geld bekam die Lebenshilfe ein Jahr später von der Regierung zurück.

Regierung fordert 26.000 Euro von der Lebenshilfe Hof zurück

Zwei Jahre später dann der Schock: Die Regierung forderte einen Teil des Geldes, nämlich 26.000 Euro, wieder zurück. Denn die Lebenshilfe soll der Berechnung den falschen Vergleichszeitraum zugrunde gelegt haben. Statt der Zeit direkt vor der Schulschließung hätte der Verein die Kosten aus 2019 ansetzen müssen.

Das Kultusministerium hatte das der Regierung erst ein Jahr nach der ersten Schulschließung mitgeteilt. Die Lebenshilfe und ihr Anwalt beteuern, dieses Schreiben nie erhalten zu haben. Vielmehr zahlte die Regierung zwei Monate nach Bekanntwerden der genauen Voraussetzungen sogar noch mehr Geld an die Lebenshilfe aus, als nach den inzwischen bekannten Modalitäten erlaubt war. Ein "Versehen", wie die Regierung schließlich eingesteht. Heinicke sagt daher: "Es handelt sich um einen Fehler der Regierung, und die Lebenshilfe muss ihn ausbaden."

Von der Regierung heißt es dagegen, man habe die Lebenshilfe "ausführlich informiert", wenn auch erst später. Weiter gibt man dort zu, dass "die tatsächlichen Regelungen zum Kostenersatz" zu Beginn der Pandemie "im Einzelnen noch nicht bekannt" waren. Die Lebenshilfe habe "etwas voreilig" gehandelt und wäre "gut beraten gewesen", wenn sie den Busunternehmen zunächst nur einen Abschlag ausgezahlt hätte. Das habe man so auch empfohlen.

Auch Lebenshilfen in Bad Windsheim und Starnberg klagen

Mit dem Problem ist der Verein in Hof nicht allein. Auch im mittelfränkischen Bad Windsheim und im oberbayerischen Starnberg drohen die Lebenshilfe-Vereine auf hohen Kosten sitzen zu bleiben. Auch dort wurden Gelder zur Überbrückung der Schulausfälle an Fahrdienste gezahlt, die der Freistaat zum Teil nicht erstattet hat oder jetzt zurückfordert.

Der Lebenshilfe Starnberg fehlen nach eigenen Angaben seitdem rund 71.000 Euro, dem Verein in Bad Windsheim gar 200.000 Euro. Alle drei Vereine haben Klagen gegen den Freistaat erhoben.

In Details unterscheiden sich die Fälle, gemein ist aber allen, dass die Lebenshilfen in einer Notlage handelten. Und dass genaue Informationen seitens der Behörden erst später kommuniziert, Betroffene sagen gar: geändert wurden. Und: Zwischen den Regierungen und den Vereinen gab es offenbar große Kommunikationsprobleme.

Lebenshilfe: "Wir sind Pädagogen und keine Juristen"

Werner Mönikheim, Geschäftsführer der Lebenshilfe Neustadt Aisch – Bad Windsheim, bezeichnet die Schreiben aus dieser Zeit als "extrem verwirrend". Sie seien geprägt von "sehr langen, verschachtelten Sätzen" und "Juristendeutsch", seien "mehrdeutig" gewesen und "schwer zu verstehen". Auf Nachfrage sei nur auf "unergiebige Schreiben" verwiesen worden. "Dabei sind wir doch größtenteils Pädagogen und keine Juristen", kritisiert auch Claus Fiedler von der Lebenshilfe Hof.

Darauf verweist auch Edith Dieterle, die Geschäftsführerin der Lebenshilfe Starnberg. Sie spricht von sehr vielen Schreiben der Regierung und des Ministeriums. Man habe leicht den Überblick verlieren können. Rückblickend, sagt Dieterle, habe man die Wahl gehabt zwischen Pest und Cholera. "Alternativ hätten wir das Busunternehmen hängen lassen müssen", sagt Edith Dieterle, die Geschäftsführerin der Lebenshilfe dort.

Auch bei der Regierung von Oberfranken gibt man rückblickend zu, der Umgang mit der Corona-Pandemie sei schwierig gewesen. Man habe Kosten aber nur in dem Umfang erstatten können, den das Ministerium vorgegeben hatte. Dieses hat alle Fragen des BR zur Beantwortung an die Regierung weitergeleitet. Von dort heißt es, das Vorgehen der Behörden habe für die Busunternehmen zu einem "großzügigen Ergebnis" geführt.

Lebenshilfe: Ein zweites Mal bei den Kindern sparen

In den drei Vereinen ist man sich dagegen einig: Wenn das Geld tatsächlich ausbleibt, müssen sich die von Fördermitteln und Spenden abhängigen Vereine das vom Mund absparen – müssen also Angebote auch in anderen Bereichen der Behindertenarbeit streichen. Leidtragende wären ein zweites Mal nach den Schulschließungen auch die Kinder, warnt Mönikheim. Ob eine Versicherung einspringt, sei völlig unklar.

Von der Lebenshilfe Bayern heißt es unterdessen, die Dunkelziffer der Vereine, die seit der Corona-Pandemie auf Kosten sitzen geblieben seien, sei vermutlich hoch. Die meisten scheuten aber den Gang vor Gericht, aus Angst vor noch höheren Kosten. Rechtsanwalt Heinicke sagt: "Die Lebenshilfe ist eben nicht zum Streiten geboren."

Die Klage der Lebenshilfe Hof hat das Verwaltungsgericht Bayreuth inzwischen abgewiesen. Eine Begründung steht noch aus. Einen Vergleich hatte die Lebenshilfe zuvor abgelehnt. Verhandlungen in Mittelfranken und Oberbayern sind noch nicht terminiert.

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