Am Münchner Flughafen hat die Bundespolizei die Pistole eines 61-jährigen Mannes beschlagnahmt. Er wollte mit Waffe und zwei leeren Magazinen in die USA fliegen. Am Check-In gab er bei den Beamten an, die Waffe von seinem kürzlich verstorbenen Großvater geerbt zu haben.
Mit dem Waffenkoffer zum Einchecken
Laut Polizei war der deutsche Fluggast der Ansicht, als Erbe keine waffenrechtlichen Dokumente zu benötigen. Er wolle die Pistole jetzt dauerhaft in die USA zu seinem Wohnsitz mitnehmen, sagte er den Bundespolizisten.
Transportiert hatte er die Waffe und die beiden leeren Magazine in einem kleinen Waffenkoffer, teilte die Polizei weiter mit. Bei der Waffe handelte sich um das Fabrikat eines in den 1990er Jahren in Konkurs gegangenen spanischen Herstellers.
Waffe war nicht registriert und somit illegal
Die Überprüfung im Nationalen Waffenregister ergab, dass die Pistole nicht registriert war und demnach schon der Großvater nicht zum Besitz berechtigt gewesen war.
Die Waffe und die beiden Magazine wurden daraufhin beschlagnahmt. Gegen den 61-Jährigen wurde ein Verfahren wegen des unerlaubten Besitzes und Führens einer Schusswaffe sowie des Versuchs einer Ausfuhr ohne Genehmigung eingeleitet.
Nach Bereitstellung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro durfte der Mann schließlich nach San Diego fliegen.
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