(Archivbild vom Februar 2025) "Polizeiabsperrung" steht auf einem Absperrband, das den Tatort des Messerangriffs in Heilsbronn absperrt.
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(Archivbild vom Februar 2025) Tatort des Messerangriffs in Heilsbronn
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(Archivbild vom Februar 2025) Tatort des Messerangriffs in Heilsbronn

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Messerangriff in Heilsbronn: Bundesgerichtshof hebt Urteil auf

Messerangriff in Heilsbronn: Bundesgerichtshof hebt Urteil auf

Das Urteil des Landgerichts Ansbach im Prozess um den Messerangriff in Heilsbronn im Februar 2025 ist aufgehoben. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Montag auf BR-Anfrage bestätigt – und auf mögliche Fehler hingewiesen.

Über dieses Thema berichtet: Abendschau Franken am .

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das Urteil im Fall eines lebensgefährlichen Messerangriffs in Heilsbronn im Landkreis Ansbach aufgehoben. Auf BR-Anfrage wies das Gericht auf einen möglichen Fehler in der Strafzumessung durch das Landgericht Ansbach hin, also bei der konkreten Strafe für den Verurteilten. Der Fall wurde an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

41-Jähriger mit mehreren Messerstichen schwer verletzt

Im Februar 2025 hatte ein damals 26-jähriger Türke versucht, einen 41-Jährigen vor seiner Wohnungstür in Heilsbronn im Landkreis Ansbach mit mehreren Messerstichen zu töten. Zunächst flüchtete der Mann, wenige Wochen nach der Tat konnte er in Großbritannien festgenommen werden.

Die Staatsanwaltschaft sprach schnell von einem organisierten Auftragsmord. Das genaue Motiv wurde allerdings auch während des Prozesses nicht geklärt, da sich mögliche Hintermänner in der Türkei befinden. Das Opfer, ein Mitarbeiter in leitender Funktion der Fitnessmarke TEVEO, überlebte den Angriff nur knapp.

26-Jähriger gesteht zum Prozessauftakt

Der 26-Jährige hatte die Tat direkt zu Prozessbeginn gestanden. Gemeinsam mit einem Komplizen, den er aus Kindheitstagen aus der Türkei kenne, habe er den Angriff geplant und ihn anschließend umgesetzt. Er gab an, vorher bedroht worden zu sein, sollte er den Auftrag nicht ausführen. Der Auftraggeber befand sich nach Informationen der Staatsanwaltschaft in Frankreich. Der Auftrag selbst komme wohl aus der türkischen Stadt Bursa, wie der Verurteilte während des Prozesses angab. Der zweite Täter hat sich demnach in die Türkei abgesetzt.

Verteidiger legte erfolgreich Revision ein

Der Täter wurde im Dezember vergangenen Jahres wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Sein Verteidiger legte daraufhin Revision beim Bundesgerichtshof ein. Seiner Meinung nach hat der Täter die Tat noch rechtzeitig bewusst abgebrochen. Er plädierte auf sechs Jahre Haft und gefährliche Körperverletzung. Nun kommt der Fall nochmals vor Gericht.

Strafmaß sei neu zu bewerten

Laut einer Sprecherin des Landgerichts Ansbach stehen allerdings der Schuldspruch, der Tathergang und die Einordnung als versuchter Mord fest. Im Zuge der Prüfung wurde jedoch ein womöglich anderer Fehler in der Strafzumessung festgestellt. Hinsichtlich eines Arguments habe eine neue Bewertung zu erfolgen. Mit einer großen Veränderung des Strafmaßes sei nicht zu rechnen. Dennoch meinte die Sprecherin des Landgerichts Ansbach: "Natürlich ist unser Bestreben, nicht aufgehoben zu werden. Es ist dramatisch, wenn sowas passiert."

  • Über das Thema berichtet auch FLZ.de (externer Link, möglicherweise Bezahl-Inhalt)

Es werde auch keinen neuen großangelegten Prozess geben, sondern lediglich eine wohl kurz andauernde Verhandlung, so die Sprecherin. Ob der Geschädigte zu diesem Termin erscheinen muss, ist noch nicht klar. Wann die Verhandlung stattfindet, ist ebenfalls noch nicht bekannt.

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