Ein Münchner wollte nach Paris fliegen. Sein Flug wurde storniert, daraufhin suchte er nach anderen Verkehrsmitteln und ließ sich schließlich im Taxi in die französische Hauptstadt chauffieren. Die Kosten in Höhe von 3.300 Euro muss die Fluggesellschaft übernehmen.
Flugannullierung, stundenlanges Warten und die Unsicherheit: Komme ich heute noch ans Ziel? Diese Situation dürften einige kennen, die häufiger fliegen. So auch ein Mann aus München, dessen Flug nach Paris ausfiel. Um dennoch noch pünktlich ans Ziel zu kommen, nahm er ein Taxi für die rund 800 km lange Strecke. Die Kosten in Höhe von 3.330 Euro für die Taxifahrt hat die Airline nun zurückerstattet.
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Teure Fahrt von München nach Paris im Taxi
Der Mann sollte im November 2024 von München über Wien nach Paris fliegen. Diese Reise, so berichtet der Münchner, sei im Vorfeld bereits mehrfach umgebucht worden. Als er am Münchner Flughafen ankam, wurde der Flug annulliert. Eine alternative Verbindung nach Paris – etwa mit Bahn oder Bus – gab es seiner Aussage nach nicht. Zumindest keine, die ihn rechtzeitig in die französische Hauptstadt gebracht hätte.
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Denn von dort hatte der Mann einen Anschlussflug nach Madrid gebucht. Die Flüge hatte der Münchner bei jeweils unterschiedlichen Airlines der SkyTeam Global Air Alliance gebucht, da er an einer Challenge teilgenommen hatte: Wer 15 Airlines der Gruppe, zu der auch Air France gehört, innerhalb eines bestimmten Zeitraums abfliegt, erhält Bonuspunkte.
Fahrdienst war einzige Möglichkeit, sein Ziel zu erreichen
Nachdem der selbstständige Gewerbetreibende mögliche Alternativen geprüft und der Airline Zeit eingeräumt hatte, um ihn auf einen anderen Flug nach Paris umzubuchen, traf er seine Entscheidung: "Es blieb nichts anderes übrig, als mir einen Fahrdienst zu nehmen." Es habe sich ungewohnt angefühlt, sich rund 800 Kilometer fahren zu lassen, erzählt er. "Normalerweise macht man das ja eher in einem kurzen Rahmen, also zum Beispiel innerhalb einer Stadt." Nur knapp habe er es per Taxi noch rechtzeitig zum Flughafen Charles de Gaulle geschafft – und das auch nur, weil er zwischen den ursprünglich gebuchten Flügen eine Nacht Puffer in Paris eingeplant hatte. Laut dem Passagier wollte Air France weder die Kosten für den ausgefallenen Flug zurückzahlen noch die Kosten für die Taxifahrt. Auf Anfrage von BR24 äußert sich Air France nicht zu dem Vorfall.
Erfolg in zweiter Instanz
Schließlich reichte der Mann Klage ein. "Ich habe mit der Airline einen Beförderungsvertrag abgeschlossen, und dann müssen sie mich rechtzeitig dorthin bringen", sagte er. Doch die Klage des Mannes hat das Amtsgericht Erding zunächst abgewiesen. In zweiter Instanz erteilte das Landgericht Landshut einen Hinweisbeschluss: Das Gericht sei der Ansicht, dass der Kläger Anspruch auf Erstattung der Kosten der Ersatzbeförderung habe.
Passagier plädiert für mehr Selbstvertrauen als Verbraucher
Daran hat sich die Airline dann auch gehalten: Vergangene Woche seien die 3.330 Euro auf seinem Konto eingegangen, so der Münchner. Er sei froh über den Ausgang des Verfahrens und plädiert für mehr Selbstvertrauen als Verbraucher: "Ich finde es wichtig, dass man als Verbraucher seine Rechte wahrnimmt", sagte er. "Wir haben in der EU den Segen der Fluggastrechte, die uns sehr gut schützen. Und da sollten viel mehr Verbraucher ihre Rechte wahrnehmen und sich nicht von den Airlines abwimmeln lassen."
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