Handys sind heutzutage etwa zehn mal fünf Zentimeter groß. Wie kann man ein solches Gerät verstecken oder gar unentdeckt ins Gefängnis schmuggeln? Erst diese Woche wurde ein Gefangener vom Amtsgericht Augsburg zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Er hatte im Gefängnis mit Handys und Drogen gehandelt. Reingebracht haben soll sie ein Beamter. Er steht Mitte Juli vor Gericht.
Wohl bestechlicher JVA-Beamter: So lief der Handy-Schmuggel
Wie dieser Schmuggel und Handel organisiert war, wurde schon beim Prozess gegen den Häftling und seine Mitstreiter thematisiert. Er habe den Beamten in der JVA Kaisheim mehrfach gefragt, ob er für ihn Handys ins Gefängnis schmuggeln könnte. Zu seinem Schaden sollte es nicht sein, er wolle ihn dafür bezahlen, so der Gefängnisinsasse in seinem Geständnis.
Der JVA-Beamte habe erst gezögert. Zu diesem Zeitpunkt wurde nämlich gerade der Fall einer anderen Beamtin aus Kaisheim vor Gericht verhandelt. Auch da ging es um Handyschmuggel. Er habe offenbar Angst gehabt, ins Visier der Ermittler zu geraten. Wenig später aber, im Januar 2024, habe er eingewilligt. Damit war der Weg hinter die Gefängnismauern frei. Für Helfer draußen hatte der Häftling gesorgt: Ein Bekannter sollte die Handys besorgen, seine damalige Lebensgefährtin sollte sie dem Beamten samt Bestechungsgeld übergeben.
Hohe Gewinnspannen beim Verkauf hinter Gittern
Wie viele Handys genau geschmuggelt wurden, lässt sich nicht mehr nachvollziehen, heißt es aus Ermittlerkreisen. Aus den Chatverläufen klar nachweisbar ist unter anderem der Schmuggel von einem Smartphone und zwei Mini-Handys. Letztere, so ein Kripo-Beamter vor Gericht, würden in der Regel nur von Gefangenen genutzt. Sie seien so klein, dass sie im Gefängnis im After transportiert werden könnten, um sie so an andere Gefangene weiterzugeben.
Laut dem ermittelnden Kripobeamten kosten solche Handys in der Regel knapp 100 Euro. Verkauft würden sie hinter Gittern für um die 1.000 Euro, für Smartphones würden je nach Modell bis zu 3.000 Euro gezahlt. Die Zahlung läuft meist über externe oder auch ausländische Konten. Handys sind für Gefangene, die in Bayern nur auf Antrag telefonieren dürfen, eine Möglichkeit, Kontakt zu ihrer Familie zu halten. Doch sie sind auch ein Werkzeug, um kriminelle Geschäfte außerhalb der Gefängnismauern zu steuern.
Deshalb hatte der handeltreibende Häftling auch ein solches Mini-Handy behalten. Er musste ja seinem Bekannten, seiner Exfreundin und "Oma S" Anweisungen schicken, was sie wann tun sollten. "Oma S", das ergab die Auswertung der Chatverläufe, war offenbar der JVA-Beamte.
Von Handys zu Drogen: Lukrativer Schmuggel mit hohem Risiko
Doch was, wenn der doch einmal erwischt werden sollte, mit den Handys? Auch darauf war man vorbereitet: Alle Handys hatten die gleiche PIN, so dass der Beamte sich bei einer Kontrolle hätte einwählen und behaupten können, es sei sein Handy. So ging über Monate alles glatt.
In der Folge soll der Beamte dem Häftling angeboten haben, auch Drogen ins Gefängnis zu schmuggeln. Gehandelt wurden unter anderem synthetische Cannabinoide. Die pulverartige Substanz wird aufbereitet, verflüssigt, so dass damit Papier getränkt werden kann. Kariertes Papier. Und so ist auch die Verkaufseinheit ein Karokästchen – zwischen 2,50 und fünf Euro kostet ein Kästchen den Konsumenten, ein Bogen Papier ist damit um die 1.000 Euro wert.
Die Gewinnspanne ist hoch, das Risiko für die Konsumenten auch: Schwere Halluzinationen, psychische Störungen oder auch Herzversagen können Folgen des Konsums sein.
Wie alles aufflog
Aufgeflogen ist der Handel aus unterschiedlichen Gründen: Zum einen habe man bei einer Durchsuchungsaktion Handys und Drogen bei dem Häftling gefunden – zum anderen hätten andere Häftlinge Hinweise gegeben. Den entscheidenden Durchbruch brachte schließlich eine von den Ermittlern fingierte Übergabe. Der Beamte wurde festgenommen; weil keine Fluchtgefahr bestehe, blieb er auf freiem Fuß. Sein Prozess findet Mitte Juli statt.
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