Daniel Halemba im Prozesssaal am Amtsgericht Würzburg
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Das Amtsgericht Würzburg hat den AfD-Politiker Daniel Halemba zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Daniel Löb
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Das Amtsgericht Würzburg hat den AfD-Politiker Daniel Halemba zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Nach dem Halemba-Urteil: Antworten auf die wichtigsten Fragen

Nach dem Halemba-Urteil: Antworten auf die wichtigsten Fragen

Das Amtsgericht Würzburg hat den Landtagsabgeordneten Halemba zu einer hohen  Geldstrafe verurteilt. Wofür genau? Hat die Justiz Fehler gemacht? Welche Folgen hat das Urteil für Halemba? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 TV am .

Bevor die Vorsitzende Richterin das Urteil gegen den AfD-Politiker Daniel Halemba begründet, erlaubt sie sich eine Vorbemerkung. Es sei ein "ungewöhnliches Verfahren" gewesen, sagt sie. Angeklagte und Verteidiger hätten im Verfahren immer wieder unsachliche Bemerkungen gemacht, sagt die Richterin, oder das Verfahren als "politisch motiviert" bezeichnet. Aber auch die Arbeit der Staatsanwaltschaft kritisiert die Richterin.

Hat die Staatsanwaltschaft Fehler gemacht? Welche Beweise gab es? Und was sind die Folgen des Urteils? Am Tag danach stellen sich noch wichtige Fragen.

Warum genau wurde Halemba verurteilt?

Das Amtsgericht Würzburg hat Halemba wegen "leichtfertiger Geldwäsche" und Nötigung schuldig gesprochen.

Bei der Geldwäsche geht es um rund 3.900 Euro. Sie wurden auf Halembas Konto eingezahlt. Von dort wurde eine ähnliche Summe in Bitcoin umgewandelt. Laut Staatsanwaltschaft handelte es sich um Geld aus Betrugsstraftaten anderer. Die Verteidigung sprach von einem "Freundschaftsdienst". Das Gericht hielt das für unglaubwürdig. Die Zahlungen seien "atypisch". Von "leichtfertiger" statt vorsätzlicher Geldwäsche geht das Gericht zugunsten Halembas aus, weil Geldströme nicht eindeutig ermittelt seien.

Der Anklagepunkt der Nötigung nahm in der Urteilsbegründung am meisten Raum ein. Halemba soll mit einem weiteren Angeklagten im Herbst 2023 einen früheren Mitbeschuldigten in seiner Wohnung aufgesucht haben. Dieser wollte damals bei der Staatsanwaltschaft aussagen. Halemba soll ihn eingeschüchtert haben, damit er nicht oder in Halembas Sinne aussagt. Vor Gericht bestritt der damalige Mitbeschuldigte das zwar. Das Gericht glaubte ihm aber nicht. Der Besuch wurde als "bedrohlich, laut und aggressiv" beschrieben. Die Richterin sagte: Es sei "sozial und für das Rechtssystem unerträglich, Mitbeschuldigte so zu behandeln".

Warum der Freispruch in Sachen Volksverhetzung?

Das Gericht hat Halemba im Anklagepunkt der Volksverhetzung  freigesprochen. Ihm konnte nicht nachgewiesen werden, dass er selbst bei einer Feier an seinem Geburtstag volksverhetzende Neonazi-Musik abgespielt hatte. Das Gericht ist sich jedoch sicher, dass Halemba vor Ort war. "Zum Teufel mit der BRD", heißt es in einem der Lieder. In Halembas Zimmer wurde ein USB-Stick mit  diesen Musiktiteln gefunden – darauf auch Reden von Adolf Hitler und Joseph  Goebbels.  Halemba bestreitet im BR-Interview, dass der USB-Stick ihm gehört.

Freigesprochen wurde Halemba außerdem von den Anklagepunkten der versuchten Nötigung und Sachbeschädigung. Halemba war laut Gericht mit weiteren Personen spätabends bei einem Rechtsanwalt aufgetaucht. Die Gruppe habe Lärm gemacht und gegen die Tür getreten. Allerdings konnte keine Sachbeschädigung nachgewiesen werden. Das hat auch die Staatsanwaltschaft im Laufe des Prozesses eingeräumt. Laut Richterin blieb zudem offen, was die Gruppe vor Ort wollte.

War das Verfahren "politisch motiviert"?

Seit mehr als zwei Jahren  verbreitet  Daniel Halemba, das Strafverfahren gegen ihn sei "politisch motiviert". Die Staatsanwaltschaft  Würzburg  bezeichnet diesen  Vorwurf als "haltlos". Auch die Richterin sieht eine "groteske Verharmlosung gegenüber tatsächlich politisch Verfolgten". Es gebe keine Belege für diese  Behauptung. 

Nährboden für Halembas Version gaben die Ermittlungsbehörden selbst. Zum Beispiel schrieb die Staatsanwaltschaft im Herbst 2023 in einer Pressemitteilung, Halemba habe einen Gästebucheintrag mit dem Ausspruch "Sieg Heil" unterschrieben. Doch Halembas Name befand sich über dem Ausspruch, nicht darunter. Der Vorwurf kam nie zur Anklage. 

Die Richterin am Amtsgericht kritisierte die Staatsanwaltschaft in ihrer Urteilsbegründung. Einzelne Ermittlungsansätze seien nicht weiterverfolgt, wichtige Zeugen nicht vernommen worden – zugunsten Halembas. 

Die Staatsanwaltschaft Würzburg sagte nach dem Urteil,  sie werde die Kritik aufnehmen.  

Welche Folgen hat das Urteil für Daniel Halemba?

Halemba wurde zu einer Geldstrafe von 30.400 Euro verurteilt. Die Summe setzt sich aus 160 Tagessätzen à 190 Euro zusammen. Ab einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen gilt man im umgangssprachlichen Sinne als vorbestraft, weil die Strafe dann im Führungszeugnis steht. Allerdings: Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Halemba will Rechtsmittel einlegen, die Staatsanwaltschaft prüft dies.

Politische Folgen dürfte das Urteil für Halemba eher nicht haben. Sein Landtagsmandat darf er behalten und auch weiter für den Würzburger Stadtrat kandidieren. Die Wählbarkeit hätte er erst ab einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen eines Verbrechens verloren.

Und auch von der AfD-Spitze ist keine Distanzierung erkennbar. Im BR-Interview verweist Landeschef Stephan Protschka darauf, dass die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Urteil gelte. Und: Nur wenn Halemba wegen Volksverhetzung verurteilt  worden wäre, hätte es Konsequenzen gegeben. "Aber da ist er ja heute freigesprochen worden." Der Bundesvorstand antwortete auf BR-Anfrage nicht.

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