Erst Tempo 30, dann wieder Tempo 50 und nun zurück zu Tempo 30? Wer am Mittleren Ring an der Landshuter Allee in München unterwegs ist, sollte gut auf die Schilder achten. Denn das Verwaltungsgericht München hat auf dem vielbefahrenen Abschnitt eine Rückkehr zur Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern angeordnet, die Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) erst Mitte Januar gekippt hatte. Aber wie kam es dazu und worum geht es in der Debatte?
Landshuter Alle: Warum überhaupt Tempo 30?
Der Mittlere Ring ist eine vielbefahrene Strecke rund um Münchens Innenstadt. Für Anwohnerinnen und Anwohner bedeutet das viel Lärm und eine Belastung mit Schadstoffen durch Autoabgase wie Stickstoffdioxid. Jahrelang wurden dort entsprechende Grenzwerte überschritten. Die Stadt wollte das bereits geltende Fahrverbot für Dieselautos der Abgasnorm Euro 4 nicht auf viele weitere Fahrzeuge mit der Norm Euro 5 ausweiten. Stattdessen ordnete sie im Juni 2024 Tempo 30 für den Abschnitt an.
Wie hat sich das Tempolimit ausgewirkt?
Der Effekt war positiv. Die Luft sei spürbar sauberer geworden, bilanzierte Reiter im Januar. Zudem sei die Prognose gut: Auch bei Tempo 50 würden die gesetzlichen Grenzwerte für Schadstoffe in diesem Jahr unterschritten. Reiter ordnete deshalb Mitte Januar erneut einen Schildertausch an: wieder Tempo 50 statt 30.
Mehrere Wochen vor der Kommunalwahl am 8. März eine gute Nachricht also vor allem für die Autofahrerinnen und Autofahrer, bei denen die langsamere Fahrt auf der wichtigen Hauptverkehrsroute für Frust gesorgt hatte. Doch nun gab es Gegenwind vom Verwaltungsgericht für den amtierenden Oberbürgermeister, der erneut für die SPD antritt. Die ÖDP nannte den aktuellen Gerichtsbeschluss eine "Watsch'n für den Oberbürgermeister". Als "Wahlkampf-Zuckerl" habe er Tempo 30 kurzerhand aufgehoben, ohne verlässliche und nachvollziehbare Grundlage.
Warum gab es jetzt eine Gerichtsentscheidung?
Zwei Anwohner der Landshuter Allee wandten sich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht. Die Politik tue zu wenig, um Menschen, die an einer vielbefahrenen Straße wohnten, zu schützen, so eines ihrer Argumente, die das Gericht offenbar überzeugten.
Der aktuelle Beschluss ist zwar nur vorläufig, bis das Verwaltungsgericht auch im Hauptsacheverfahren entschiedet. Doch auch da könnte die Stadt unterliegen. Das Gericht hat nach Angaben eines Sprechers nämlich zugunsten der Kläger entschieden, weil die eigentliche Klage Aussicht auf Erfolg hat.
Auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat geklagt, hier gibt es aber dem Gericht zufolge noch keine Entscheidung. Die DUH argumentiert mit der aktuellen Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Stadt, den man vor Gericht über mehrere Instanzen hinweg erstritten habe.
Wie argumentiert das Gericht?
Das Gericht hält die Begründung der Stadt für die Aufhebung von Tempo 30 nicht hinreichend nachvollziehbar und vermisst eine verlässliche Grundlage. Angesichts jahrelanger Überschreitungen des Jahresmittelgrenzwerts für Stickstoffdioxid müsse die Stadt zum Schutz der Gesundheit Maßnahmen vorsehen, die hinreichend sicher eine deutliche und nachhaltige Grenzwertunterschreitung gewährleisteten.
Zudem ist die Schadstoff-Prognose für dieses Jahr nach Meinung des Gerichts "extrem unsicher". Als Grund werden im Beschluss Bauarbeiten genannt wie die Instandsetzung Brücke über die Dachauer Straße. Es sei gut möglich, dass sich die Landshuter Allee in diesem Jahr zu einer "massiven Staufalle" mit negativen Auswirkungen auf die Schadstoffbelastung entwickle, so das Gericht.
Kann die Stadt sich wehren?
Der Beschluss (M 28 S 26.387) ist nach Gerichtsangaben nicht rechtskräftig. Binnen zwei Wochen kann die Stadt Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. Wird sie das auch tun? Das prüfe man derzeit, sagte Reiter. Ohne der städtischen Verwaltung vorgreifen zu wollen, halte er eine Beschwerde aber für richtig, unter anderem wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens.
Was bedeutet das für Autofahrer?
Der Oberbürgermeister will die Tempo-50-Schilder vorerst nicht austauschen lassen, um den Steuerzahler nicht zusätzlich zu belasten. Das Bayerische Verwaltungsgericht teilte im Gespräch mit dem BR allerdings mit, die Stadt sei ab sofort verpflichtet, die Tempo-30-Schilder wieder aufzustellen. Daran ändere auch das Einreichen einer Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof nichts. Die Deutsche Umwelthilfe kündigte an, notfalls eine Vollstreckung des Gerichtsbeschlusses zu beantragen, wenn die Stadt nicht selbst umgehend Tempo-30-Schilder aufstellt.
Mit Informationen von dpa
Im Video: Wieder Tempo 30 auf dem Mittleren Ring?
Wieder Tempo 30 auf dem Mittleren Ring?
Auf Instagram: Auf dem Mittleren Ring herrscht wieder Tempo 30
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