Mehrere Personen auf dem Großglockner.
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Mehrere Personen auf dem Großglockner. Wer trägt bei so einer Tour die Verantwortung?
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Mehrere Personen auf dem Großglockner. Wer trägt bei so einer Tour die Verantwortung?

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Nach Großglockner-Urteil: Wer bei Touren die Verantwortung trägt

Nach Großglockner-Urteil: Wer bei Touren die Verantwortung trägt

Nachdem eine junge Frau bei einer Bergtour zum Großglockner erfror, ist ihr alpinistisch viel erfahrener Freund wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Ein Überblick, wer bei gemeinsamen Touren in den Bergen verantwortlich ist.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Das Paar will im Januar 2025 auf den Großglockner, den höchsten Berg Österreichs. Bei winterlichen Verhältnissen und eisigem Wind kommen die beiden nur langsam voran. Knapp unterhalb des Gipfels geht der Frau die Kraft aus. Ihr Freund will Hilfe holen und lässt sie allein. Kurz nach Mitternacht erfriert die junge Frau.

Wer trägt bei Touren am Berg die Verantwortung?

Das Gericht verurteilt den Mann schließlich zu einer Geldstrafe und fünf Monaten Bewährung wegen grob fahrlässiger Tötung. Der Anwalt des Mannes und die Staatsanwaltschaft haben nun Berufung eingelegt. Bei dem Prozess spielte das Thema Verantwortung eine entscheidende Rolle.

Der Richter sah es als erwiesen an, dass der Mann alpinistisch wesentlich erfahrener war als seine Freundin. Dieser habe seine Verantwortung aber nicht wahrgenommen, sondern die gemeinsame Tour unzureichend geplant, sei nicht rechtzeitig umgekehrt und habe den Notruf zu spät abgesetzt. Der Mann betonte hingegen, dass seine Freundin sehr sportlich und ebenfalls begeisterte Bergsteigerin gewesen sei. Ihm zufolge planten sie die Tour und trafen die Entscheidungen gemeinsam. Aus Sicht des Richters lag die Verantwortung bei dem deutlich erfahreneren Angeklagten.

Unterscheidung zwischen Gemeinschaftstour und Führungstour

Was den Bergsport grundsätzlich betrifft, hat der Fall "nichts Neues zutage gebracht", sagt Stefan Winter vom Deutschen Alpenverein (DAV). Denn die Unterscheidung zwischen "Gemeinschaftstour" und "Führungstour" werde von der Justiz in den europäischen Alpenländern seit Jahren so gehandhabt.

Eine "Gemeinschaftstour" gehen Bergsteiger, die alpinistisch auf Augenhöhe sind, sagt der Münchner Rechtsanwalt und Bergführer Stefan Beulke. Bei geführten Touren gibt es jemand, der für die Sicherheit verantwortlich ist.

Etwa durch gesetzliche Pflichten, wie die Sorgfaltspflicht von Eltern gegenüber ihren Kindern, wenn sie diese mit in die Berge nehmen. Oder durch vertragliche Pflichten, also wenn sich jemand einen Bergführer nimmt.

Der Erfahrenste ist bei Unfällen auf gemeinsamen Touren nicht automatisch verantwortlich

Und darüber hinaus existieren "Garantenpflichten", sagt Anwalt Beulke. Diese können bei Touren mit einem sogenannten "Faktischen Führer" vorliegen. Also zum Beispiel jemand, der "unter Hinweis auf seine alpinistischen Erfahrungen andere zur Durchführung einer Bergtour überredet hat", sagt Beulke.

Wenn tatsächlich etwas passiert, reiche es aber nicht, sich den Erfahrungsunterschied anzuschauen. Es komme darauf an, ob dieser auch tatsächlich die Ursache für den Unfall war, sagt der Anwalt. Das ist bei höherer Gewalt, Erdbeben zum Beispiel oder bei Eigenverschulden – man stolpert und stürzt ab – nicht der Fall, ergänzt Stefan Winter vom DAV.

Eine Rolle kann spielen, ob der Unerfahrenere überredet wird

Auch wenn der Unfall in einem Gelände passiert, das der Unerfahrenere mit seinen Fähigkeiten eigentlich sicher hätte bewältigen können, dann war die größere Erfahrung nicht die Ursache für den Unfall, sagt Beulke. Aber: "Wenn er sich selbst nicht getraut hätte, die Bergtour durchzuführen und dann im Vertrauen auf die größere Erfahrung des anderen Bergsteigers sich dazu hat überreden lassen, dieses riskantere Unternehmen durchzuführen, dann bewegen wir uns bereits in einem Bereich, wo eine Haftung in Betracht kommen kann", sagt Anwalt Beulke.

Auch Stefan Winter vom DAV sagt, dass auf einer Tour zwar jeder einen Teil von Verantwortung trägt und auch zur Mitwirkung verpflichtet ist, dass die Tour gelingt. Wenn aber das Kompetenzgefälle so stark ist, dass einer deutlich erfahrener ist als der oder die andere, "dann geht in bestimmten Situationen die Verantwortung durchaus auf den 'Besseren' über", sagt Winter. Der müsse sich später vielleicht fragen lassen, warum er auf eine bestimmte Weise gehandelt hat. Klar sei aber auch, dass nicht jeder, der vorangeht, dem Schwächeren jeden einzelnen Tritt zeigt. Dort zähle Eigenverantwortung.

Worauf man vor einer Tour achten sollte

Damit es erst gar nicht zu einem Worst Case kommt, rät Winter zu einer "vollständigen Tourenplanung". Dazu gehört nicht nur zu prüfen, wie das Wetter wird, und wie schwer das Gelände ist, sondern eben auch um Fragen wie: "Wer geht mit, was kann der oder diejenige? Wie ist die Tagesverfassung der Leute? Ist die Gefahr der Tour transparent und jedem klar?", sagt Winter.

Was man zudem aus dem Fall am Großglockner ziehen könne, sei, dass man immer eine Notfallausrüstung dabei haben und im Zweifel auch einsetzen sollte, dass man lieber einmal zu früh als einmal zu spät die 112 ruft und dass Umkehren keine Schande ist, sondern alpinistische Stärke zeigt.

BR24 auf TikTok: Wer bei gemeinsamen Touren in den Bergen die Verantwortung trägt

Dieser Artikel ist erstmals am 25. Februar 2026 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

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