Ein tödlicher Streit im Alten Botanischen Garten beschäftigt seit November das Landgericht München. Am morgigen Dienstag sollte nach der ursprünglichen Terminplanung das Urteil gesprochen werden. Jetzt muss der Prozess aber neu aufgerollt werden.
Befangenheitsantrag gegen Richter "ging durch"
Denn der Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter "ging durch", wie Verteidiger Adam Ahmed dem Bayerischen Rundfunk mitteilte. Anwälte des Angeklagten und der Nebenklage hatten entsprechende Anträge gestellt mit der Begründung, der Richter habe sich rassistisch geäußert.
Während der schleppenden Vernehmung eines Zeugen hatte er gesagt: "Wie dumm kann man sein? Ich kann die Aussage von Trump langsam echt nachvollziehen." Der US-Präsident Donald Trump hatte Menschen aus Somalia zuvor unter anderem als "Müll" beschimpft. Mit den Befangenheitsanträgen hat sich dann eine andere Kammer befasst.
"Anschein" der Voreingenommenheit reicht aus
Die beanstandete Äußerung konnte "in der konkreten Verhandlungssituation – im Zusammenwirken mit der konfliktbehafteten Zeugenvernehmung und dem zeitgeschichtlichen Kontext – aus der maßgeblichen Sicht eines besonnenen Angeklagten den bösen Anschein einer herkunftsbezogenen Voreingenommenheit begründen", teilte Gerichtssprecher Laurent Lafleur danach mit.
Zwar habe sich der Vorsitzende "zeitnah und in offener Form entschuldigt", und es liege "nach der festen Überzeugung der Kammermitglieder keine tatsächliche diskriminierende Haltung" vor. Doch für die Entscheidung sei allein erheblich, dass "der entstandene Anschein" nicht "mit der für einen besonnenen Angeklagten erforderlichen Sicherheit" ausgeräumt werden konnte.
Da bereits der begründete Zweifel an der Unvoreingenommenheit genüge und das Vertrauen in die unparteiische Verfahrensführung uneingeschränkt gewahrt bleiben müsse, "war das Ablehnungsgesuch gegen den Vorsitzenden für begründet zu erklären", so Lafleur auf BR-Nachfrage in einem schriftlichen Statement.
Prozess muss neu aufgerollt werden
Damit muss der Prozess von vorne beginnen. Verteidiger Ahmed begrüßte die Entscheidung. "Ein Vorsitzender Richter, der im Sitzungssaal politische oder kulturell abwertende Äußerungen tätigt, verlässt den Boden richterlicher Neutralität", sagte er der Deutschen Presse-Agentur: "Der Gerichtssaal ist kein Stammtisch, kein Kommentarspaltenersatz und kein Ort für persönliche Welterklärungen – er ist der sensibelste Raum des Rechtsstaats."
Dem 31-jährigen Angeklagten wird Mord vorgeworfen. Im Streit soll er einen 57-Jährigen in Kampfsport-Manier ins Gesicht getreten haben. Das mutmaßliche Opfer fiel mit dem Hinterkopf auf den Boden und konnte nicht mehr gerettet werden. Der Alte Botanische Garten in München gilt als Kriminalitäts-Hotspot. Polizei und Stadt haben eine Task-Force gegründet und den Park, der als Drogenumschlagplatz gilt, verschärften Sicherheitsmaßnahmen unterzogen.
Mit Informationen der dpa
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