Zwei Männer sitzen in einem Gerichtssaal
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Joachim Wolbergs mit seinem Anwalt Peter Witting im Gerichtssaal in München
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Joachim Wolbergs mit seinem Anwalt Peter Witting im Gerichtssaal in München

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Regensburgs Ex-Oberbürgermeister Wolbergs wieder vor Gericht

Regensburgs Ex-Oberbürgermeister Wolbergs wieder vor Gericht

2016 waren Ermittlungen gegen den damaligen Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs bekanntgeworden. Seitdem beschäftigt der Fall die Justiz – und ist bis heute nicht abgeschlossen. Nun hat in München die Neuauflage eines Prozesses begonnen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Am Münchner Landgericht geht der Fall Joachim Wolbergs in die nächste Runde: Ein Korruptionsprozess gegen den ehemaligen Regensburger Oberbürgermeister wird seit diesem Mittwoch wiederholt.

Bundesgerichtshof hob Urteil auf

Der Hintergrund: 2019 hatte das Regensburger Landgericht Wolbergs in einem Prozess wegen Vorteilsannahme verurteilt. Allerdings verhängten die Richter damals keine Strafe, weil Wolbergs aus ihrer Sicht durch die Folgen des Verfahrens bereits genug bestraft sei.

Für die Richter am Bundesgerichtshof war das falsch, weshalb der Gerichtshof das Urteil später aufhob. Unter anderem deshalb muss der Prozess am Landgericht in München weitgehend neu verhandelt werden. Es geht unter anderem um illegale Parteispenden eines Immobilienunternehmers und übernommene Handwerkerrechnungen.

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Prozess gegen Wolbergs geht weiter
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Prozess gegen Wolbergs geht weiter

Immobilienunternehmer legte Geständnis ab

Die Ausgangslage ist zu Prozessbeginn schlecht für Joachim Wolbergs. Ein ehemals mitangeklagter Immobilienunternehmer hatte in seiner eigenen Prozesswiederholung ein Geständnis abgelegt. Er gab zu, mehrere hunderttausend Euro an Wolbergs' damaligen SPD-Ortsverband gespendet zu haben, um sich Wolbergs' Wohlwollen zu sichern. Zudem hatte er den ehemaligen Oberbürgermeister belastet.

Wolbergs weist Vorwürfe zurück

Wolbergs selbst äußerte sich am ersten Prozesstag am Mittwoch ausführlich. Die Vorwürfe seien falsch, sagte er und äußerte Skepsis und Sorge, dass die Kammer nach der Verurteilung des Immobilienunternehmers zu einer Bewährungsstrafe bereits wisse, was am Ende rauskomme. Er werde sich auf keinen Fall auf einen ähnlichen Deal einlassen. Es gehe um Recht und Gerechtigkeit. Er könne nicht etwas zugeben, was er nicht getan habe.

Wolbergs rechtfertigte sich, für seinen Oberbürgermeister-Wahlkampf 2014 Parteispenden eingeworben zu haben, und kritisierte das Vorgehen der Ermittler in seinem Fall und seine sechswöchige Untersuchungshaft im Jahr 2017 scharf. Seit dem Bekanntwerden der Ermittlungen habe er sich jeden Tag gefragt, ob er irgendetwas falsch gemacht habe und irgendwas auf Grund von Spenden beeinflusst habe, so Wolbergs, der stets betont, nicht käuflich gewesen zu sein.

Ex-OB lehnt ein Geständnis ab

Zuvor hatte Wolbergs' Verteidiger Peter Witting dem Gericht seine Sicht auf das Verfahren dargelegt. Mit dem Beginn der Ermittlungen im Jahr 2016 habe für seinen Mandanten ein Albtraum begonnen. Wolbergs habe buchstäblich alles verloren: Ansehen, Reputation, seinen Beruf.

Die Ausgangslage im Verfahren könnte besser sein, sagte Witting mit Blick auf das Geständnis des Immobilienunternehmers. "Haben wir überhaupt den Hauch einer Chance in dieser Verhandlung? Ich weiß es nicht. Viele Verteidiger würden sagen: 'Sie machen ein Geständnis und wir gehen nach Hause'", so der Strafverteidiger. Er habe Wolbergs auf die Möglichkeit hingewiesen, das Verfahren mit einem Deal und Geständnis schneller zu beenden. "Wahrscheinlich wäre mein Mandant gut beraten, alles einzuräumen, aber so einen Quatsch macht er nicht. So was macht er nicht, sowas will er nicht."

Wolbergs droht Geld- oder Freiheitsstrafe

Sollte Wolbergs, der am Sonntag erneut in den Regensburger Stadtrat gewählt wurde, wie im ursprünglichen Prozess verurteilt werden, droht ihm eine Geld- oder eine Freiheitstrafe. Insgesamt hat das Gericht bisher 13 Verhandlungstage bis Ende Mai angesetzt. Ein kompletter Freispruch ist in der Neuauflage des Prozesses für Wolbergs nicht mehr möglich. Der BGH hat in seiner Revision zwei Fälle der Vorteilsannahme bereits bestätigt. Der Schuldspruch ist hier rechtskräftig, allerdings muss das Münchner Gericht noch über die Höhe der Strafe in diesen Fällen verhandeln. Außerdem müssen sich die Richter noch mit weiteren Vorwürfen beschäftigen, für die Wolbergs 2019 freigesprochen wurde.

Der Vorwurf der Bestechlichkeit ist in diesem Verfahren laut den anwesenden Staatsanwälten vom Tisch. In einem weiteren Urteil am Landgericht Regensburg war Wolbergs 2020 zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr wegen Bestechlichkeit verurteilt worden. Dieses Urteil ist rechtskräftig.

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