Wenige Tage vor Beginn des nächsten Korruptionsprozesses gegen ihn wendet sich Joachim Wolbergs mit einer Videobotschaft an seine Anhänger. Er sitzt an einem Tisch, hinter ihm sind Wahlplakate seiner Stadtratsliste "Brücke" zu sehen, die er nach seinem mehr oder weniger erzwungenem SPD-Austritt gegründet hatte.
Trotzdem: der ehemalige Regensburger Oberbürgermeister gibt sich im Video kämpferisch wie eh und je – nach wie vor fest von seiner Unschuld überzeugt. Immer wieder hat Wolbergs in den vergangenen Jahren betont, nie käuflich gewesen zu sein. Er sei auf den Prozess gut vorbereitet, wisse noch alles. "Das beschäftigt mich nun schon seit zehn Jahren in allen Facetten, hat mich nie losgelassen", sagt Wolbergs an seine Anhänger gerichtet [externer Link, möglicherweise Bezahlinhalt].
Obwohl der nächste Prozess gegen ihn vor der Tür steht, haben ihn die Regensburger am vergangenen Sonntag wieder in den Stadtrat gewählt. Trotzdem: Der Wahlsonntag war für ihn eine Niederlage. Seine Fraktion verliert zwei von sechs Mandaten. Wolbergs selbst holt mehr als ein Drittel weniger Wählerstimmen als noch 2020. Sein Rückhalt war offenbar damals noch deutlich größer.
Wolbergs zum dritten Mal vor Gericht
Kurz nach der Wahl geht es nun also in die nächste Runde vor Gericht. Wolbergs kennt die Situation, schon zwei Mal war er angeklagt. Nach zwei Prozessen in Regensburg wird nun in München am Landgericht 1 verhandelt. Der Bundesgerichtshof hatte eines der beiden Regensburger Urteile weitgehend kassiert – auch weil es aus Sicht der BGH-Richter zu milde ausgefallen war. In der Neuauflage geht es nun wieder um Korruptionsvorwürfe: um übernommene Handwerkerrechnungen, mutmaßliche Wohnungsrabatte und hohe Parteispenden, die aus der Immobilienbranche in Wolbergs Wahlkampfkasse geflossen waren. Ein Fall mit einer langen Vorgeschichte.
Zehn Jahre Ermittlungen und Prozesse
Es ist das Jahr 2016. Eine Nachricht erschüttert im Sommer die Regensburger Stadtpolitik: Gegen den damaligen SPD-Oberbürgermeister Joachim Wolbergs ermittelt die Staatsanwaltschaft, ihm wird Korruption vorgeworfen. Er soll vor und nach seiner Wahl zum Oberbürgermeister im Jahr 2014 mehrere hunderttausend Euro aus dem Umfeld von verschiedenen Immobilienunternehmen als Parteispenden bekommen haben. Rund 70 Kriminalbeamte und Staatsanwälte durchsuchen Privaträume und Büros - auch im Rathaus.
Sechs Wochen Untersuchungshaft
Ein halbes Jahr später folgt dann eine Nachricht mit noch größerer Sprengkraft: Die Polizei hat Wolbergs festgenommen. Die Landesanwaltschaft suspendiert den OB. Wolbergs muss sechs Wochen in U-Haft bleiben. Was dann folgt, ist ein jahrelanges juristisches Tauziehen. Da Wolbergs aus dem Umfeld verschiedener Immobilienunternehmer Zuwendungen erhalten hatte, muss er sich zwei getrennten Korruptionsprozessen stellen.
Beide werden zu Mammut-Verfahren. Eine Kammer verurteilt ihn wegen Bestechlichkeit zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr. Er hatte sich nach Auffassung der Richter für ein Bauprojekt eines Immobilienunternehmers eingesetzt, weil ihn dieser mit Parteispenden unterstützt hatte. Dieses Urteil aus dem Jahr 2020 hat der Bundesgerichtshof überprüft und bestätigt, es ist rechtskräftig.
BGH sieht zu mildes Urteil
Das erste Urteil ein Jahr früher hat der Bundesgerichtshof dagegen weitgehend kassiert und festgelegt, dass das Landgericht 1 in München hier neu verhandeln und entscheiden soll. Im ersten Prozess hatten die Richter Wolbergs zwar für einen Teil der Parteispenden wegen des weniger schwerwiegenden Korruptionsdelikt Vorteilsannahme verurteilt, aber von einer Strafe abgesehen. Das Verfahren, die Untersuchungshaft, gravierende Ermittlungsfehler und die Berichterstattung über seinen Fall seien so massiv gewesen, dass eine Bestrafung nicht mehr angemessen sei, so das Gericht damals.
Revision der Staatsanwaltschaft erfolgreich
Der Bundesgerichtshof sah das im Rahmen der Revision anders. Von Strafe dürfe nur in absoluten Ausnahmefällen abgesehen werden, so die BGH-Richter. Zudem müsse nochmal genauer auf private Vorteile geschaut werden. Denn Wolbergs hatte nicht nur hohe Parteispenden für seinen SPD-Ortsverein erhalten. Das Unternehmen des damals mitangeklagten Immobilienunternehmers soll auch Handwerkerrechnungen für Wolbergs übernommen und Wolbergs’ Umfeld Rabatte bei Wohnungskäufen gewährt haben.
Der Unternehmer musste sich in der Zwischenzeit ebenfalls einer Prozess-Neuauflage stellen. Nach einem Deal mit Gericht und Staatsanwaltschaft legte er ein weitgehendes Geständnis ab, gab zu verdeckt mit der Hilfe von Strohmännern und -frauen an die SPD gespendet zu haben und belastete Wolbergs. Das Gericht verurteilte ihn daraufhin wegen Vorteilsgewährung und Verstoß gegen das Parteiengesetz zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren und einer Geldstrafe in Millionenhöhe.
Geld- oder Freiheitsstrafe möglich
Wolbergs’ Verteidiger Peter Witting hatte diese Verständigung scharf kritisiert [externer Link, möglicherweise Bezahlinhalt]. Das Geständnis des ehemaligen Mitangeklagten erschwert die Verteidigungsstrategie für Wolbergs erheblich. Für den Verteidiger beantwortet es aber noch nicht alle Fragen: So sei offen, ob sein Mandant von dem Strohmannsystem gewusst habe. Einen ähnlichen Deal wie beim Immobilienunternehmer schließen Wolbergs und sein Verteidiger jedenfalls vor Prozessbeginn aus.
Wolbergs hofft auf Richter, die ihm zuhören
Sollte am Ende der Neuauflage des Prozesses, für den 13 Verhandlungstage angesetzt sind, erneut eine Verurteilung wegen Vorteilsannahme stehen, droht Wolbergs eine Strafe, die von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren reichen könnte. "Da geht es um relativ viel", so Wolbergs deshalb auch in seiner Videobotschaft wenige Tage vor Prozessbeginn. Alles, was er sich erhoffe, sei eine Kammer, die sich wirklich für die Dinge interessiere und ihm erlaube, seine Sicht der Dinge darstellen zu können, so Wolbergs. "Dann können mir die Richterinnen und Richter sagen, ob sie mir glauben oder nicht."
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