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Drohnen-Abwehr

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Was das neue Drohnen-Gesetz für unsere Sicherheit bedeutet

Was das neue Drohnen-Gesetz für unsere Sicherheit bedeutet

Der Bundestag beschließt am Donnerstag eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes. Nach Vorfällen an mehreren deutschen Flughäfen geht es dabei vor allem um eine bessere Drohnen-Abwehr. Was bedeutet die Gesetzesänderung für unsere Sicherheit?

Über dieses Thema berichtet: BR24 TV am .

Die Störungen des Flugbetriebs durch unerlaubte Drohnenflüge haben deutlich zugenommen. Allein im vergangenen Jahr kam es bundesweit zu zahlreichen Vorfällen im Umfeld von Flughäfen. Jede Drohne im sensiblen Bereich kann Starts und Landungen verzögern oder stoppen – mit erheblichen Auswirkungen auf Sicherheit, Reisende und Wirtschaft. Auch deshalb reagiert nun die Politik mit einer Änderung des Luftsicherheitsgesetzes.

Wie sehen diese Änderungen aus und können sie wirklich dabei helfen, schneller und effektiver auf unerlaubte Drohnenflüge zu reagieren? Darüber sprach BR24 mit BR-Hauptstadtkorrespondentin Kirsten Girschick. BR-Luftfahrtexperte Stephan Lina beleuchtete die technischen Möglichkeiten der Drohnenabwehr. Das Video finden sie oben eingebettet über diesem Artikel.

Bisher unklare Zuständigkeiten für die Drohnen-Abwehr

In Deutschland ist bisher die Polizei zuständig – es sei denn, Drohnen überfliegen militärisches Gebiet, zum Beispiel Kasernen. Dann darf die Bundeswehr eingreifen. Das Gleiche gilt laut Luftsicherheitsgesetz zur Verhinderung eines "besonders schweren Unglücksfalls". Bisher darf die Bundeswehr demnach "Luftfahrzeuge abdrängen, zur Landung zwingen, den Einsatz von Waffengewalt androhen oder Warnschüsse abgeben". Ein Abschuss war bislang aber nicht vorgesehen.

Die Gesetzesänderung soll nun explizit den Abschuss unbemannter Flugkörper erlauben, "wenn davon auszugehen ist, dass ein unbemanntes Luftfahrzeug gegen das Leben von Menschen oder gegen eine kritische Anlage eingesetzt werden soll". Ziel des neuen Luftsicherheitsgesetzes ist es zudem, Zuständigkeiten klarer zu verteilen und das Entscheidungsverfahren über einen Einsatz der Streitkräfte zu vereinfachen.

Flughafenbetreiber begrüßen Gesetzesnovelle

Unterstützung für das Vorhaben kommt von Flughafenverband ADV. Die Airports unterstützen ausdrücklich die staatliche Beschaffung und Finanzierung moderner Drohnendetektions- und -abwehrsysteme. "Sicherheit in der Luft beginnt am Boden. Mit dieser Gesetzesanpassung agiert die Bundesregierung auf der Grundlage klarer Zuständigkeiten, stellt schnelle Entscheidungswege sicher und beschafft modernste Technik. Das begrüßen die Flughäfen und unterstützen die Bundespolizei bei der standortspezifischen Installation tatkräftig", so ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel.

Kritik aus der Opposition: "Nichts Neues" am Gesetz

Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz kritisiert das Vorhaben. "Letztlich beschreibt es die aktuelle Rechtslage und man vermeidet tatsächliche Verbesserungen", sagte von Notz am Donnerstag im ARD-"Morgenmagazin". An dem Gesetz gebe es nichts Neues, was es nicht bereits vorher gegeben hätte.

In dem Gesetz werde klargestellt, dass die Bundeswehr in besonderen Ausnahmefällen zur Unterstützung gerufen werden könne. "Das war aber schon vorher der Fall", sagte von Notz. Ihm zufolge helfe das Gesetz in der derzeitigen bedrohlichen Lage nicht. 

Der Bund hätte die Möglichkeit, eine bundeseinheitliche Regel für die Luftsicherheit zu schaffen, kritisierte von Notz. Es sei ein Einfaches für Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und die Koalition, eine einheitliche und klare Regel zu schaffen, dass die Bundespolizei zuständig sei. Diese könne die Länder und die Bundeswehr anweisen, auszuhelfen. "Diese Verantwortung scheut man aber leider", sagte der Grünen-Politiker. 

Mit Informationen von dpa und AFP

Auf YouTube: Bundestagsbeschluss: Leichterer Abschuss von Drohnen

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