Archivbild vom 3.7.2018: Beate Zschäpe im Gericht.
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NSU-Terroristin Zschäpe zu Anhörung in München

NSU-Terroristin Zschäpe zu Anhörung in München

Die zu lebenslanger Haft verurteilte Rechtsterroristin Beate Zschäpe ist am Donnerstag in München vom Oberlandesgericht angehört worden. Es ging um eine mögliche frühzeitige Haftentlassung. Hinterbliebene der Opfer des NSU-Terrors sind empört.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Eine Gerichtssprecherin hat dem Bayerischen Rundfunk bestätigt, dass Beate Zschäpe, die aktuell in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz einsitzt, am Donnerstag nach München gebracht worden ist – zu einer nichtöffentlichen Sitzung des Oberlandesgerichts (OLG). Dabei sei es "um die Frage der Festsetzung der Mindestverbüßungsdauer" gegangen – sprich: ob und wann eine mögliche vorzeitige Haftentlassung der 51-Jährigen geprüft wird.

Zschäpe mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt

Zschäpe war im Juli 2018 vom Oberlandesgericht München unter anderem als Mittäterin bei der Ermordung von zehn Menschen durch die Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zwei seiner rassistischen Morde hatte der NSU in München verübt, drei in Nürnberg. Das OLG stellte in seinem Urteil bei Zschäpe eine besondere Schwere der Schuld fest. Das schließt üblicherweise eine vorzeitige Haftentlassung etwa nach 15 Jahren aus.

Hinterbliebene: Entlassung nicht zu rechtfertigen

Zschäpes Anwalt Mathias Grasel hatte dem BR schon vor Monaten gesagt, dass Zschäpe dennoch eine vorzeitige Haftentlassung anstrebe. Sie nimmt dafür auch an einem Aussteigerprogramm für Neonazis teil, was sich möglicherweise positiv auf ihre Haftdauer auswirken könnte.

Hinterbliebene der NSU-Mordopfer, darunter auch die Töchter des ermordeten Münchner Kleinunternehmers Theodorus Boulgarides, hatten die Aufnahme Zschäpes in das Aussteigerprogramm scharf kritisiert. Zschäpe habe weder im Verlauf des fünfjährigen Verfahrens am OLG München noch danach zur Aufklärung der Mordserie des NSU beigetragen. Weiterhin seien zahlreiche Fragen im Fall des NSU offen. Solange Zschäpe nicht dabei helfe, diese Fragen zu beantworten, sei eine Entlassung aus dem Gefängnis nicht zu rechtfertigen.

Kritik: Angehörige der Opfer nicht informiert

Empört reagierten die Schwestern Mandy und Michaela Boulgarides auch auf die Anhörung Zschäpes in München am Donnerstag – insbesondere darauf, dass sie darüber nicht von Seiten der Justiz informiert worden seinen, sondern erst durch Journalisten. "Dass unser Rechtssystem es nicht vorsieht, die Betroffenen und Angehörigen zu informieren, lässt mich mal wieder sprachlos und fassungslos zurück", so Michela Boulgarides in einem Internet-Post.

Ihre Schwester Mandy schreibt sarkastisch: "Nach all den Jahren der 'Aufklärung', 'Erinnerung' und 'Verantwortung' sind wir offenbar immer noch nur dann wichtig, wenn es politisch ins Bild passt." Und weiter: "Wir haben verdammt nochmal das Recht, informiert und einbezogen zu werden."

Vorzeitige Haftentlassung so gut wie ausgeschlossen

Für die Prüfung einer möglichen vorzeitigen Haftentlassung Zschäpes ist derselbe Strafsenat des OLG München zuständig, der sie auch verurteilt hat. Er vernahm Zschäpe am heutigen Donnerstag. Es ging darum, ob es überhaupt zu einer solchen Prüfung kommen wird und wann diese beginnen könnte. Laut einer Gerichtssprecherin ist noch völlig unklar, wann das OLG hierzu eine Entscheidung fällen wird.

Die Verurteilte sitzt seit November 2011 in Haft, also seit knapp 15 Jahren. Dass sie schon nach 15 Jahren vorzeitig entlassen wird, ist aber so gut wie ausgeschlossen.

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