Das Großverfahren der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Schweinfurt und der Staatsanwaltschaft Würzburg gegen Verantwortliche des bayerischen Fußball-Regionalligisten TSV Aubstadt e.V. ist abgeschlossen.
Nach Angaben von Zoll und Justiz betrieb der Verein von 2018 bis 2023 ein verdecktes, illegales Entlohnungssystem für die 1. Herrenmannschaft. Spieler und Trainer seien offiziell oft nur als Minijobber gemeldet worden, hätten tatsächlich jedoch erhebliche Summen bar ausgezahlt bekommen. "Neben sogenannten Handgeldern wurden auch Punkt-, Aufstiegs- und Auflaufprämien als nicht angemeldete Barzahlungen systematisch an den Sozialkassen vorbeigeschleust", teilt das Hauptzollamt in einer Pressemeldung mit.
Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen
Um den Sachverhalt lückenlos aufzuklären, habe das Hauptzollamt mehr als 200 Asservate ausgewertet, darunter rund 20 Mobiltelefone und weitere digitale Endgeräte. Diese seien im Mai 2023 bei der Durchsuchung von mehr als 60 Wohn- und Geschäftsräumen sichergestellt worden. "Hierdurch gelang es, die individuellen Daten und Zahlungsströme der Spieler, Trainer und Vereinsmitarbeiter zu rekonstruieren und mit den tatsächlichen Spiel- und Trainingsleistungen sowie den offiziell geleisteten Zahlungen abzugleichen", heißt es weiter vom Hauptzollamt.
Es ging um mehr als eine Million Euro für Sozialkassen
Der Schaden für die Sozialkassen durch die Schwarzlohnzahlungen beläuft sich den Angaben zufolge auf rund 1,13 Millionen Euro. Hinzu komme ein Steuerschaden, in erster Linie durch hinterzogene Lohnsteuern, in sechsstelliger Höhe.
Laut dem Hauptzollamt wurden die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge bereits vollständig an die zuständigen Sozialversicherungsträger gezahlt. Außerdem seien sämtliche festgesetzte Steuern durch die Verurteilten bzw. den Verein getilgt worden. Die Behörden heben hervor: "Nach der Durchsuchung im Mai 2023 verhielten sich die Verurteilten kooperativ. Sie räumten den Sachverhalt ein und wirkten an der Aufklärung mit."
Freiheitsstrafe auf Bewährung für die Verantwortlichen
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Würzburg Strafbefehle gegen die Verantwortlichen. Nach umfassenden Geständnissen verhängte das Gericht jeweils einjährige Freiheitsstrafen, für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, sowie zusätzliche Geldstrafen zwischen 90 und 300 Tagessätzen. Die Verurteilungen sind rechtskräftig.
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