Symbolbild: Waffen dürfen ohne waffenrechtliche Erlaubnis nicht einfach zur Polizei gebracht werden. Deswegen hat eine Starnbergerin eine Anzeige bekommen.
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Symbolbild: Waffen dürfen ohne waffenrechtliche Erlaubnis nicht einfach zur Polizei gebracht werden.
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77-jährige Witwe bringt geerbte Waffen zur Polizei: Strafanzeige

77-jährige Witwe bringt geerbte Waffen zur Polizei: Strafanzeige

Kuriose Geschichte mit bitterem Ausgang in Starnberg: Eine 77-jährige Frau ist mit den Waffen ihres verstorbenen Mannes zur Polizei gegangen und wollte sie dort abgeben. Dafür hat sie eine Anzeige bekommen. Was hat sie falsch gemacht? Wir klären auf.

Über dieses Thema berichtet: radioWelt am .

Eine ältere Dame spaziert mit zwei Schusswaffen und Munition im Gepäck aufs Polizeirevier in Starnberg. Das erleben die Beamten auch nicht alle Tage, berichtet Kommissarin Nicole Hatteier von der Polizeiinspektion Starnberg. Die Waffen gehörten ihrem verstorbenen Mann, erzählte die 77-Jährige den diensthabenden Beamten. Sie habe sie beim Aufräumen gefunden und wolle damit nichts mehr zu tun haben.

Waffen dürfen nicht ohne Erlaubnis bewegt werden

Der Kollege habe die Tasche und den Koffer an sich genommen und die Waffen an einem sicheren Ort überprüft, sagt Hatteier BR24. Waffen und Munition waren getrennt voneinander. "Das Gute war, die Waffen waren weder geladen noch lag Munition bei den Waffen. Somit bestand Gott sei Dank keine Gefahr für die Dame und die Kollegen." Die Waffen wurden gesichert und werden jetzt vernichtet.

Ende gut, alles gut? Fast. Gegen die 77-Jährige läuft nun ein Ermittlungsverfahren: wegen unerlaubtem Waffenbesitz und unerlaubtem Führen von Waffen. Denn die Starnbergerin hat weder eine Waffenbesitzkarte noch einen Waffenschein, so die Polizei.

Bayerischer Jagdverband: Waffen gehören zur Erbmasse

Das deutsche Waffenrecht hat klare Regeln: Waffen dürfen ohne waffenrechtliche Erlaubnis auf keinen Fall bewegt werden. Das bedeutet: Einfach einpacken und zur Polizei bringen, ist verboten und damit eine Straftat.

Christian Fischer vom Bayerischen Jagdverband berät immer wieder Kolleginnen und Kollegen, die ihre Gewehre loswerden wollen. "Waffen und Munition gehören zwar beim Todesfall in der Familie zur normalen Erbmasse. Aber beide unterliegen besonderen rechtlichen Auflagen."

Bei Waffenfund sofort Waffenbehörde informieren

Sobald jemand von Waffen im Haus weiß oder diese geerbt hat, aber selbst keine waffenrechtliche Erlaubnis hat, muss er "unverzüglich" die untere Waffenbehörde informieren, erklärt Jäger Christian Fischer. Ob schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder persönlich, legt der Gesetzgeber nicht fest. Die untere Waffenbehörde gehört zum Landratsamt oder zur Stadtverwaltung. Sie entscheidet dann über das weitere Vorgehen.

Mehr als 200.000 private Waffenbesitzer in Bayern

Ob Jäger, Sportschützen oder Waffensammler: In Bayern gibt es 203.000 private Waffenbesitzer und über eine Million registrierte Waffen (1.131.359), teilt das Innenministerium auf BR24-Anfrage mit (Stand Juni 2025). Im Vorjahr waren es mehr Waffenbesitzer (203.526), aber weniger Waffen (1.130.878).

Was soll nach meinem Tod mit meinen Waffen geschehen?

Experten zufolge kommt es eher selten vor, dass Waffen zu Hause liegen und Angehörige nicht wissen, was sie damit tun sollen. Der Rat vom Bayerischen Jagdverband: Waffenhalter sollten sich rechtzeitig Gedanken machen: Was soll nach meinem Tod mit meinen Waffen und der Munition geschehen? Erben können die Waffen auch weitergeben an andere Berechtigte wie Sportschützen, Jäger oder Händler.

Vor sieben Jahren gab es bundesweit eine sogenannte Waffenamnestie: Ein Jahr lang konnten illegale Waffen und Munition straffrei abgegeben werden. In Bayern kamen damals 13.500 Schusswaffen zusammen. Eine weitere Amnestie ist bisher nicht geplant.

Ermittlungen gegen 77-jährige Starnbergerin laufen noch

Im Landkreis Starnberg sind knapp 13.000 Privatwaffen registriert, teilt die Waffenbehörde im Landratsamt Starnberg mit. Die Zuständigkeit liegt dort, wo die Person mit dem Hauptwohnsitz gemeldet ist. Zu dem konkreten Fall mit der 77-Jährigen hat die Behörde noch keine weiteren Informationen von der Polizei erhalten, so die Waffenbeauftragte Sabine Weitzenböck. Der Vorgang werde dann aber geprüft. "Natürlich werden wir die jeweiligen Umstände des Einzelfalls betrachten." Bis dahin muss die 77-jährige Witwe aus Starnberg den weiteren Gang der Ermittlungen abwarten.

Dieser Artikel ist erstmals am 14. Oktober 2025 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

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