Eine sogenannte Kugelbombe
Bildrechte: pa/dpa/Malte Christians
Bildbeitrag

Eine sogenannte Kugelbombe

Bildbeitrag
>

Tödlicher Silvesterunfall: Feuerwerkskörper aus Tschechien?

Tödlicher Silvesterunfall: Feuerwerkskörper aus Tschechien?

Der Feuerwerkskörper, bei dessen Explosion ein 18-Jähriger in der Oberpfalz starb, könnte aus Tschechien stammen. Es handelte sich um eine sogenannte "Kugelbombe". Diese Art Sprengsatz werde immer wieder von dort illegal eingeführt, so das LKA.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Der Feuerwerkskörper, bei dessen Verwendung in der Silvesternacht ein 18-Jähriger im Oberpfälzer Grenzort Eschlkam tödlich verletzt worden war, könnte aus dem Ausland stammen – wegen der Nähe von Eschlkam zu Tschechien wahrscheinlich von dort. Das vermutet das Bayerische Landeskriminalamt (LKA), das in dem Fall noch ermittelt. Es handelte sich um eine sogenannte "Kugelbombe", die in Deutschland nicht frei verkäuflich ist.

Sprengsatz wird regelmäßig aus Tschechien eingeführt

Umgangssprachlich werden diese Feuerwerkskörper als "Polen-Böller" bezeichnet, sagte ein Pressesprecher dem BR. Das Bayerische Landeskriminalamt stelle regelmäßig fest, dass diese Art Sprengsatz aus Tschechien eingeführt wird. Bei dem Sprengsatz, der zu dem tödlichen Unfall in Eschlkam geführt hatte, handelte es sich aber nicht um einen einfachen "Böller", sondern um einen Feuerwerkskörper, der zum "Höhenfeuerwerk der Kategorie F4" gehört.

In diese Kategorie fallen Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen und nur von Personen mit einem speziellen Fachkundenachweis verwendet werden dürfen. Dazu zählen zum Beispiel Zylinder- und Kugelbomben sowie große Raketen und Batterien. Das Mindestalter für ihre Verwendung liegt - auch mit Berechtigungsschein - bei 21 Jahren.

Noch offen ist, ob es sich um eine Kugelbombe handelte, die mit Berechtigungsschein in Deutschland zu erwerben gewesen wäre, oder sogar um eine Totalfälschung mit einer anderen und noch gefährlicheren Sprengstoff-Zusammensetzung.

Freiheitsstrafe für Einfuhr von Feuerwerkskörpern

Ob der 18-Jährige den Feuerwerkskörper tatsächlich selbst illegal in Tschechien gekauft oder auf andere Weise erhalten hat, ist noch nicht geklärt. Die Ermittlungen laufen immer noch. Geprüft wird auch, ob er ihn eventuell von jemand anderem bekommen hat. Auch das wäre strafbar.

Generell ist schon die Einfuhr von Feuerwerkskörpern, ohne das in Deutschland vorgeschriebene BAM-Prüfzeichen der Bundesanstalt für Materialforschung, eine Straftat nach dem Sprengstoffgesetz.

Für die Einfuhr oder Überlassung eines derartigen Gegenstands ohne Erlaubnis droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, teilte das Bayerische Landeskriminalamt auf Nachfrage mit. Wer wissentlich oder durch eine Überlassung "Leib und Leben eines anderen gefährdet", "wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft".

Polizei warnt seit Jahren vor illegalen Feuerwerkskörpern

Der 18-Jährige hatte die Kugelbombe in der Silvesternacht in ein Kunststoffrohr geworfen, um sie dort explodieren zu lassen. Sie explodierte dann genau in dem Augenblick, als der junge Mann mit dem Kopf über dem Rohr war und verletzte ihn tödlich. Eine 18-Jährige, die in unmittelbarer Nähe stand, erlitt bei dem Unfall schwere Brandverletzungen und kam in eine Fachklinik.

Vor illegalen Feuerwerkskörpern aus Tschechien warnen Fachleute und die Polizei seit Jahren, weil sie teilweise unkalkulierbar sind und selbst bei korrekter Handhabung schwerste oder sogar tödliche Verletzungen verursachen können. Bei Fahrzeugkontrollen im Grenzgebiet erwischt die Polizei immer wieder Personen, die solche Böller nach Deutschland schmuggeln, meist für private Zwecke. Feuerwerk einzuführen, das in Deutschland nicht zugelassen ist, gilt als Straftat nach dem Sprengstoffgesetz.

Transparenz-Hinweis:

In einer früheren Version des Artikels vom 9.1.2024 um 17.05 Uhr war die Rede von einem "Böller", beziehungsweise von einem "Polen-Böller". BR24 ging nun dem Hinweis eines Lesers nach, wonach der Begriff "Böller" für einen Feuerwerkskörper dieser Sprengkraft nicht korrekt sei, und korrigierte den Begriff am 10.1.2024 um 12.25 Uhr in "Feuerwerkskörper" bzw. "Kugelbombe".

Das Bayerische Landeskriminalamt bestätigte heute auf Nachfrage, dass es sich im Eschlkamer Fall um eine "Kugelbombe" gehandelt hatte. Solche Feuerwerkskörper würden nur umgangssprachlich auch "Polen-Böller" genannt.

Zum Video: Aufräumen nach Silvester

Das Jahr ist noch nicht alt, da liegt in den Straßen Nürnbergs bereits jede Menge Müll. Die Reste des Feuerwerks bereiten den Straßenreinigern jedes Jahr richtig viel Arbeit.

Der Silvestermüll bringt den SÖR vor einige Probleme, grade die Reste von Batterien müssen oft mit Hand und Besen entfernt werden.
Bildrechte: BR
Videobeitrag

Silvestermüll

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!