Eine 19 Jahre alte Nürnbergerin steht vor dem Landgericht Ansbach, weil sie einen 15 Jahre alten Jungen erstochen haben soll – bei einem zufälligen Aufeinandertreffen in der Nähe des Bahnhofs von Ramsberg im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen. Am fünften Verhandlungstag, kurz vor Ende der Beweisaufnahme, hat sie die Tat gestanden - verlesen in einer schriftlichen Erklärung ihrer Anwältin.
- Zu Artikel: 15-Jähriger am großen Brombachsee erstochen
Sie könne sich zwar nicht erinnern, aber sie sei für den Tod des Jungen verantwortlich, schreibt sie. "Ich hatte das Messer in der Hand und habe ihn damit geschlagen, aber ich wollte ihn nicht töten", heißt es weiter. Es tue ihr leid. Sie habe nicht gewollt, dass der Junge stirbt. Zudem beteuert sie, dass sie nichts gegen Ausländer oder Menschen mit anderer Hautfarbe habe. Außerdem entschuldigt sich die 19-Jährige bei der Mutter des Opfers. Wie schon zu Prozessbeginn.
14 Jahre Haft wegen Mordes gefordert
Die Staatsanwaltschaft beantragt in ihrem Plädoyer anschließend trotzdem, die Angeklagte wegen Mordes zu 14 Jahren Jugendstrafrecht zu verurteilen. Das Opfer sei von der Angeklagten zufällig ausgewählt worden. Außerdem habe der 15-Jährige, trotz des vorangegangen Streits, nicht damit rechnen können, dass er mit einem Messer angegriffen würde.
Deshalb sieht der Staatsanwalt die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe als erfüllt an. So sieht es auch der Vertreter der Nebenklage, der die Mutter des Opfers vertritt. Er sieht aber zudem noch ein rassistisches Motiv. Die Nebenklage forderte die Höchststrafe im Jugendstrafrecht: 15 Jahre Haft wegen Mordes.
Verteidigung plädiert auf Totschlag
Anders sieht das die Verteidigung. In einem Prozess vor der Jugendkammer dürfte nicht nur die Tat, sondern müsse der ganze Fall betrachtet werden. Dass ihre Mandantin den Jungen erstochen habe, stehe außer Frage und dafür müsse sie auch bestraft werden. Aber sie habe sich nach der Verhaftung kooperativ gezeigt und den Ermittlern gezeigt, wo sie die Tatwaffe abgelegt hatte.
Außerdem habe sie sich bei der Mutter des Opfers entschuldigt, obwohl sie wusste, dass die Mutter diese nicht annehmen werde. Zudem sieht die Verteidigung die Mordmerkmale nicht erfüllt und forderte, die Angeklagte wegen Totschlags zu nicht mehr als fünf Jahren Haft zu verurteilen.
Angeklagte erlebte als Kind Gewalt
Bereits während der Beweisaufnahme hatte die Vorsitzende Richterin einen rechtlichen Hinweis gegeben, dass auch ein Urteil wegen Totschlags in Betracht komme. Zudem wurde am fünften Verhandlungstag ein psychologischer Gutachter gehört. Der erzählte davon, dass die Angeklagte bereits als Kind körperliche Gewalt erlebt habe und im Alter von zwei Jahren für vier Monate in Obhut genommen worden war. Schon in der Schule habe sie Anpassungsschwierigkeiten gehabt und habe sich nicht an Regeln halten können.
Der Gutachter geht davon aus, dass die 19-Jährige eine Störung des Sozialverhaltens, eine emotionale Störung, Borderline-Merkmale und Depressionen hat. Sie benötige seiner Meinung nach therapeutische Hilfe. Das Urteil im Prozess um den Tod des 15-Jährigen wird am 9. März verkündet.
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