Eine junge Frau muss sich ab dem heutigen Donnerstag vor dem Landgericht Ansbach veranworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, einen 15-Jährigen in Ramsberg im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen in einem Streit mit einem Taschenmesser in den Hals gestochen zu haben. Der Jugendliche aus einem Ortsteil von Gunzenhausen starb noch am Tatort an seinen Verletzungen. Die mutmaßliche Täterin ist wegen Mordes angeklagt. Sie war zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alt.
Messerstich in den Hals des Opfers - Angeklagte erinnert sich nicht
Zum Prozessauftakt sagte die Angeklagte aus, sie erinnere sich nicht mehr an die Tat. Am Anfang ihrer Aussage entschuldigte sie sich bei der Mutter des Opfers, die als Nebenklägerin auftritt.
Zur Tat selbst konnte die 19-Jährige keine genauen Aussagen machen. Sie erinnere sich an einen Streit, aber weder daran, wie das Messer in ihre Hand kam, noch daran, dass sie zustach, so die Angeklagte. Auch dass sie den Jungen rassistisch beleidigt haben soll, habe sie nicht mehr in Erinnerung. Sie sei nicht fremdenfeindlich, beteuerte sie vor Gericht.
Während der Verhandlung wurde ein 13 Sekunden langes Video gezeigt, auf dem die Auseinandersetzung erkennbar ist, aber nicht klar ersichtlich, wer auf den 15-Jährigen eingestochen hat. Für den Nachmittag waren Zeugen aus dem Umfeld der Angeklagten geladen.
Zufälliges Treffen an Haltestelle endet tödlich
Die Angeklagte und das spätere Opfer sind laut Ermittlungen abends zufällig an einer Bushaltestelle in der Nähe des Bahnhofs in Ramsberg aufeinandergetroffen. Beide seien mit Freunden tagsüber am Brombachsee gewesen, hätten dort aber keinen Kontakt gehabt.
Der 15-Jährige mit deutscher und brasilianischer Staatsbürgerschaft soll der Staatsanwaltschaft zufolge nach einer Zigarette gefragt haben. Daraufhin soll ihn die angeklagte Deutsche mit rassistischen Bemerkungen beleidigt haben. Es folgte ein Wortgefecht. Anschließend soll den Ermittlungen zufolge der 15-Jährige den Bruder der Angeklagten geschlagen haben.
Streit eskaliert – mit Taschenmesser in den Hals gestochen
Die Ermittler gehen davon aus, dass auch die Angeklagte daraufhin zuschlug und dem 15-Jährigen mit einem Taschenmesser in den Hals stach. Das Messer habe sie zuvor in der Hand verborgen. Das Opfer starb trotz sofortiger Erster Hilfe innerhalb kurzer Zeit an einer Luftembolie und akutem Herzversagen.
Die Angeklagte, ihr Bruder und ihre Freundin versuchten zu fliehen. Sie wurden aber von Einsatzkräften noch am Abend der Tat gefasst. Dass Ausländerfeindlichkeit das tragende Motiv gewesen sei, hätten die Ermittlungen nicht ergeben, heißt es.
Staatsanwaltschaft geht von Heimtücke aus
Die Angeklagte soll der Staatsanwaltschaft zufolge bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten sein, unter anderem wegen Gewaltdelikten und wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Diese Verfahren seien aber gegen Auflagen eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt die Angeklagte, den 15-Jährigen heimtückisch getötet zu haben.
Für den Prozess vor dem Landgericht Ansbach sind sechs Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte am 9. März fallen. Der Angeklagten droht eine lebenslange Haftstrafe.
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