(Symbolbild) Das Logo vom bayerischen Landeskriminalamt (BLKA) ist an der Tür zu einem Serverraum in einem Rechenzentrum vom bayerischen Landeskriminalamt (BLKA) zu sehen.
(Symbolbild) Das Logo vom bayerischen Landeskriminalamt (BLKA) ist an der Tür zu einem Serverraum in einem Rechenzentrum vom bayerischen Landeskriminalamt (BLKA) zu sehen.
Bild
(Symbolbild) Das bayerische Landeskriminalamt hat zwei mutmaßliche IS-Anhänger festgenommen.
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Matthias Balk
Schlagwörter
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Matthias Balk
Audiobeitrag

(Symbolbild) Das bayerische Landeskriminalamt hat zwei mutmaßliche IS-Anhänger festgenommen.

Audiobeitrag
>

Traunreut und Weiden: Mutmaßliche IS-Anhänger festgenommen

Traunreut und Weiden: Mutmaßliche IS-Anhänger festgenommen

Sie werden beschuldigt, vor zehn Jahren für den "Islamischen Staat" im Irak und in Syrien gekämpft zu haben – nun hat das Landeskriminalamt die zwei Männer in Oberbayern und in der Oberpfalz festgenommen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) hat innerhalb einer Woche zwei mutmaßliche IS-Mitglieder festgenommen: am 23. Juli einen 28-jährigen Iraker im oberbayerischen Traunreut, am 28. Juli einen 46-jährigen Syrer in Weiden in der Oberpfalz. Beiden wird in zwei rechtlich unabhängigen, nur thematisch verbundenen Verfahren die Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) vorgeworfen.

Nach dem aktuellen Ermittlungsstand soll sich der Iraker zwischen Januar und September 2016 als Kämpfer verschiedenen IS-Einheiten im Irak und in Syrien angeschlossen haben. Der Syrer aus Weiden soll von Februar bis Juli 2016 unter anderem bei der IS-Polizei sowie in Kampfeinheiten gedient haben. Beide sollen laut Ermittlungsbehörden für ihre Tätigkeit monatliche Zahlungen vom IS erhalten haben.

Welche Strafen drohen den Männern?

Beide Männer sitzen inzwischen in bayerischen Justizvollzugsanstalten in Untersuchungshaft. Laut Gesetz droht ihnen wegen des Verdachts der "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren. Eine höhere Strafe (nicht unter drei Jahren) gilt nur für nachgewiesene Rädelsführer oder Hintermänner, eine niedrigere (sechs Monate bis zehn Jahre) für bloße Unterstützer. Da beiden laut Ermittlungen über Monate aktive Kampf- beziehungsweise Polizeidienste sowie ein laufendes Gehalt vom IS zur Last gelegt werden, dürfte eine Einstufung als bloße Randfiguren eher fernliegen.

Ein Blick auf bisherige Urteile deutscher Oberlandesgerichte gegen IS-Rückkehrer zeigt die Bandbreite der Praxis: Vergleichbare Fälle – Kämpferausbildung, Kampf- oder Wachdienste über mehrere Monate, ohne gerichtlich festgestellte eigene Tötungshandlung – endeten meist mit Strafen zwischen rund drei und fünf Jahren Haft. Können im Verfahren zusätzlich konkrete Gewalttaten oder Kriegsverbrechen nachgewiesen werden, fallen die Strafen deutlich höher aus.

Bayerns Umgang mit dem islamistischen Spektrum

Ausgangspunkt der Ermittlungen war in beiden Fällen die sogenannte IS-Mitgliederliste sowie weitere IS-Listen, auf denen sich Datensätze zu den Beschuldigten fanden. Inwieweit sie seit 2016 polizeilich auffällig waren, wollte die Generalstaatsanwaltschaft München gegenüber BR24 "aus ermittlungstaktischen Gründen" nicht mitteilen.

Dem gewaltorientierten Spektrum der islamistischen Szene insgesamt werden in Bayern rund 130 Personen zugerechnet. Straftaten wie im vorliegenden Fall werden repressiv, also nachträglich, durch die Justiz verfolgt.

Aktuell führt Bayern nach Angaben des Ministeriums 29 Personen im Phänomenbereich "Politisch Motivierte Kriminalität – religiöse Ideologie" als Gefährder, davon sechs auf freiem Fuß im Freistaat, 13 in Haft und zehn im Ausland. Den Sicherheitsbehörden stehen dabei Instrumente wie Informationsaustausch, Fahndungsausschreibungen, Gefährderansprachen, elektronische Aufenthaltsüberwachung und – im Einzelfall und bei entsprechender rechtlicher Grundlage – längerfristige Gewahrsamnahmen zur Verfügung.

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!