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Weniger Zeit im Wartezimmer durch E-Rezept und telefonische Krankschreibung: Diese Vorteile durch die Digitalisierung im Gesundheitswesen begrüßen viele. Und trotzdem bleibt der Weg zum Arzt manchmal notwendig: Wenn die elektronische Gesundheitskarte eingelesen werden muss, weil sie im entsprechenden Quartal noch nicht vorlag.
Trotz E-Rezept im neuen Quartal zum Arzt
In der Kommentarspalte von BR24 bemängeln User diesen Umstand. User "HansiSagtNein" hat gefragt, warum der Gang zum Arzt nötig ist, wenn das Rezept schon digital vorliege. "Ich nehme zwei Medikamente für den Rest meines Lebens. Warum muss ich trotzdem zum Arzt gehen, wenn dies so einfach gehandhabt sein könnte?" Auch wenn "Elstar" entgegnete: "Sie müssen nur einmal zu Beginn des Quartals zum Arzt mit Ihrem Kärtchen. Dann nur noch anrufen. Einmal schaffen Sie bestimmt." Warum ist das so?
Dass sich die Arztpraxen in jedem Quartal die Gesundheitskarte von ihren Patienten vorzeigen lassen müssen, ist so im Bundesmantelvertrag geregelt (externer Link), erklärt ein Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns auf BR24-Anfrage. Die Vereinbarung wurde zwischen dem GKV-Spitzenverband, also der zentralen Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung geschlossen.
Das Vorlegen dient zum einen dazu, die Identität der Versicherten zu prüfen. Auf den Gesundheitskarten sind laut einem AOK-Bayern-Sprecher Informationen wie Unterschrift, Name und Geburtsdatum zu finden. Für den Patienten sei es der Versicherungsnachweis. Für den Arzt diene die Karte zudem als Nachweis für die Abrechnung der erbrachten Leistungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung. Das heißt: Für die Identifikation und die Abrechnung im Quartal ist häufig der Gang zum Arzt nötig.
Experte: "Mehrfachverordnung" schon möglich
Technisch möglich sei eine sogenannte Mehrfachverordnung bereits jetzt, erklärt Wolfgang Greiner, Gesundheitsökonom der Uni Bielefeld und ehemaliger Vorsitzender des Sachverständigenrats Gesundheit und Pflege im BR24-Gespräch. Dabei können etwa inhaltsgleiche Rezepte bis zu viermal im Jahr auch ohne erneutes Einstecken der Karte ausgestellt werden. Teilweise scheitere die Umsetzung jedoch an der Honorierung.
Es ist laut Bundesgesundheitsministerium geplant, dass chronisch Erkrankte, die keinen intensiven Betreuungsaufwand erfordern, in Zukunft auch quartalsübergreifend abgerechnet werden könnten, so ein Sprecher auf Anfrage. Unnötige Arzt-Patienten-Kontakte würden so vermieden.
Mit der Karte in die Videosprechstunde
Bei einer Videosprechstunde können der Arzt oder das Praxispersonal die Identität des Patienten bereits jetzt im Zuge der Videotelefonie prüfen (externer Link), indem die Karte vor die Kamera gehalten wird. Mündlich müssen Patienten bestätigen, dass ein Versicherungsschutz besteht.
Elektronische Ersatzbescheinigung statt Karte
Seit Oktober ist es außerdem möglich, in der Praxis eine elektronische Ersatzbescheinigung anstelle einer elektronischen Gesundheitskarte vorzuzeigen, etwa wenn die Karte nicht eingelesen werden kann. Diese Option ist aktuell allerdings noch freiwillig, bevor sie ab Juli 2025 Pflicht für Arztpraxen und Krankenkassen wird, heißt es auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (externer Link). Patienten können über eine App die elektronische Ersatzbescheinigung bei ihrer Krankenkasse anfragen.
Ob eine Arztpraxis diesen Service bereits jetzt anbietet, muss bei den entsprechenden Praxen nachgefragt werden. Diese Möglichkeit soll die elektronische Gesundheitskarte jedoch nicht ersetzen, sondern nur zum Einsatz kommen, wenn Patienten ihre Karte etwa vergessen oder verloren haben.
In Zukunft womöglich nur digitale Bescheinigung
Aber: "Ich bin mir sicher, dass die Gesundheitskarte irgendwann komplett digitalisiert wird", sagt Gesundheitsökonom Greiner. In anderen Bereichen habe es bereits ähnliche Entwicklungen gegeben, so gebe es etwa die Bahncard der DB mittlerweile nur noch digital. Im Bereich Gesundheit sei man bei dieser Entwicklung etwas hinten dran, aber inzwischen dennoch auf einem guten Weg, so Greiner.
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