Seniorinnen im Pflegeheim
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Unbezahlbare Pflegeheime: Zuzahlungen für Heime steigen an

Unbezahlbare Pflegeheime: Zuzahlungen für Heime steigen an

Für Pflegebedürftige haben sich die finanziellen Belastungen erneut erhöht: 264 Euro mehr im Vergleich zum letzten Jahr. Warum die Kosten gestiegen sind, was die Pflegekasse übernimmt und wie die Eigenkosten um 500 Euro sinken könnten.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im BR Fernsehen am .

2.814 Euro im Monat – so viel zahlen Pflegebedürftige in Bayern im Schnitt pro Monat für einen Heimplatz aus eigener Tasche. Ein Anstieg um 264 Euro im Vergleich zu Mitte 2023, wie eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen in Berlin ergab.

Eine enorme finanzielle Belastung für Pflegebedürftige, findet auch Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach. Sie fordert eine Reform der staatlichen Pflegeversicherung. Auch der Verband der Ersatzkassen (vdek) setzt sich für eine finanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen ein.

Zuzahlungen auch wegen Inflation hoch

Laut Thomas Hackenberg vom vdek liegt der aktuelle Preisanstieg der Heimplätze vor allem an den gestiegenen Personalkosten und der Inflation. Besonders die Energiepreise seien enorm gestiegen. Insgesamt sei die staatliche Soziale Pflegeversicherungen von Grund auf auch nur als Absicherung eines Teilrisikos konzipiert worden, erklärt Hackenberg vom vdek: "Deshalb gibt es von der Pflegeversicherung nur Zuschläge. Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung." Sie sei also als Unterstützung des Versicherten gedacht.

Pflegekasse übernimmt Teil der Pflegekosten

Die staatliche Pflegeversicherung übernimmt generell nur einen Teil der Pflegekosten. Weitere Kosten, die ein Heimplatz mit sich bringt, zum Beispiel für Verpflegung, Unterkunft, aber auch Ausbildung des Personals trägt der Pflegebedürftige komplett selbst.

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Eigenanteil der Pflegebedürftigen

Bei den Kosten für Pflege und Betreuung bezahlt die staatliche Pflegeversicherung je nach Pflegebedürftigkeit der Person zwischen 125 Euro und 2.005 Euro. Die Pflegebedürftigkeit wird je nach Einschränkungen festgestellt. Von Pflegestufe 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit bis Pflegestufe fünf: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Alle übrigen Pflegekosten müssen auch aus eigener Tasche bezahlt werden.

Dabei unterstützt die staatliche Pflegeversicherung Pflegebedürftige ab Pflegestufe zwei lediglich teilweise mit einem sogenannten "Leistungszuschlag vollstationäre Pflege". Im ersten Jahr erhalten Pflegebedürftige zum Beispiel 15 Prozent des Eigenanteils der Pflege und Betreuungskosten. Personen, die länger als 36 Monate in einem Pflegeheim leben, erhalten 75 Prozent.

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Die staatliche Pflegeversicherung übernimmt in Teilen die Kosten für die Pflege.

Kein Geld, und dann?

Können Pflegebedürftige die hohen Kosten nicht selbst bezahlen, können eigene Kinder zum Unterhalt verpflichtet werden. Allerdings erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro. Dabei gilt auch nur das eigene Einkommen. Das heißt: Verdient das eigene Kind gemeinsam mit dem Ehepartner mehr als 100.000 €, ist es nicht zum Unterhalt verpflichtet. Im Fall der Fälle übernimmt das Sozialamt die Kosten für das Pflegeheim.

Bayern unterstützt zusätzlich mit 1.000 € pro Jahr

Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach betonte, sie nehme die Sorgen vieler Menschen sehr ernst, sich gute Pflege künftig nicht mehr leisten zu können: "Wir brauchen endlich eine nachhaltige und generationengerechte Finanz- und Strukturreform der Pflegeversicherung."

Bayern unterstütze mit dem Förderprogramm "PflegeSoNah" seit dem Jahr 2020 Investitionen in Pflegeeinrichtungen und entlaste so die Pflegebedürftigen bei den Eigenanteilen. Außerdem habe Bayern das Landespflegegeld von 1.000 Euro im Jahr, über das Pflegebedürftige frei verfügen können.

Staat soll Ausbildungskosten für Personal übernehmen

Damit Pflegebedürftige zukünftig weniger zahlen müssen, fordern sowohl Gesundheitsministerin Gerlach als auch Thomas Hackenberg vom vdek zumindest die Ausbildungskosten für Pflegepersonal aus Bundesmitteln zu zahlen. "Es kann nicht sein, dass die Beitragszahler weiterhin mit der Finanzierung versicherungsfremder Ausgaben belastet sind", so Gerlach. Laut Hackenberg vom vdek würde das die Pflegebedürftigen um rund 100 Euro pro Monat entlasten.

Zusätzlich fordert der vdek, dass der Staat sämtliche Umbau oder Ausbaukosten von Heimen übernimmt. Der vdek rechnet, dass Pflegebedürftige dann durchschnittlich 423 Euro pro Monat weniger zahlen müssten.

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