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Verdienst in Werkstatt für Behinderte: Was Beschäftigte fordern

Verdienst in Werkstatt für Behinderte: Was Beschäftigte fordern

Seit Jahren kündigen Regierungen Veränderungen beim Entgelt in Werkstätten für Menschen mit Behinderung an. Denn die Beschäftigten verdienen nur wenige hundert Euro monatlich. Was Betroffene fordern – und wie der Stand der Reformen derzeit ist.

Über dieses Thema berichtet: Stadt Land Leute am .

Bereits mehrere Regierungskoalitionen haben Reformen angekündigt, die mehr Verdienst für Behinderte in Werkstätten (WfbM), eine Reform der Werkstätten selbst und auch bessere Vermittlungschancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt versprechen. Der derzeitige Durchschnittsverdienst in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung liegt für eine Vollzeitbeschäftigung bei 230 Euro monatlich. Es müsse sich endlich etwas ändern, ist der Tenor von WfbMs und den dort arbeitenden Menschen. Aber: Tut es das auch?

Durchschnittsverdienst: 230 Euro monatlich

Das Entgelt, das Arbeitende in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) verdienen, setzt sich aus einem staatlichen Zuschuss und dem erwirtschafteten Geld der Werkstätten zusammen. Jeder Beschäftigte erhält 52 Euro aus der Staatskasse als Arbeitsförderungsgeld. Dazu kommt fix auch für jeden der sogenannte Grundlohn. Er beträgt monatlich 133 Euro. Der dritte Teil ist das sogenannte Steigerungsentgelt. Es liegt zwischen 1 und 150 Euro und richtet sich nach den Leistungen des Beschäftigten. Alles zusammengerechnet ergibt sich ein Durchschnittsverdienst von 230 Euro pro Monat für einen Vollzeitbeschäftigten einer WfbM. Die reguläre Beschäftigungszeit in einer Werkstatt liegt zwischen 35 und 40 Wochenstunden. Aufgestockt wird dieses Werkstattentgelt oft überwiegend durch eine Grundsicherung, Erwerbsminderungsrente und zum Beispiel Sozialleistungen wie Wohngeld.

Beschäftigte: "Kompliziert, ungerecht, zu wenig"

"Kompliziert, ungerecht, zu wenig", ist der große Tenor der WfbM-Beschäftigten. Der niedrige Lohn, den die Menschen durch ihre Arbeit in der Werkstatt bekommen, steht seit Jahren in der Kritik. Von Ausbeutung ist die Rede. Das liege nicht an den Werkstätten, so Peter Pfann von der Landesarbeitsgemeinschaft WfbM Bayern. Denn die Werkstätten seien gesetzlich verpflichtet, mindestens 70 Prozent ihrer Einnahmen direkt als Entgelt an die Beschäftigten auszuzahlen. Der Rest dient als sogenannte Ertragsschwankungsrücklage. Heißt: Die Werkstatt muss auch bei fehlenden Aufträgen die Beschäftigten sechs Monate weiterbezahlen.

Werkstattrat fordert Basisgeld oder Mindestlohn

Der Werkstattrat Deutschland ist die Vertretung der rund 300.000 Werkstattbeschäftigten. Er fordert ein Basiseinkommen von 1.450 Euro im Monat oder die Zahlung des Mindestlohns. Jürgen Linnemann, ein Werkstattbeschäftigter in NRW, hat dazu eine Klage eingereicht. Der Werkstattrat Bayern fordert die Aufstockung des Grundbetrags auf bis zu 250 Euro, einen steuerfinanzierten Anteil und den Steigerungslohn. Wichtig sei vor allem, so die Vorsitzende Erika Stelzl, dass davon nichts auf die Grundsicherung angerechnet werde. Denn dann würde der Mehrverdienst sofort wieder abgezogen werden.

Grundlegende Reform gefordert

Statt maximal zwei Euro pro Stunde und eines arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnisses fordern die Mitarbeiter in Werkstätten eine gerechte, existenzsichernde Bezahlung, einen Arbeitnehmerstatus, eine Reform des Werkstättensystems und bessere Möglichkeiten und Förderung, um den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen.

In einer Studie aus dem Jahr 2023, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegeben hat, geben 67 Prozent an, mit der Entlohnungs- und Entgeltsituation unzufrieden zu sein. 30 Prozent würden gerne in "normalen" Unternehmen oder Inklusionsfirmen arbeiten. 2024 ließ die damalige Regierung einen Aktionsplan erarbeiten.

Danach kam der Regierungswechsel. Jetzt heißt es auf BR-Anfrage aus Berlin: "Der Koalitionsvertrag gibt das Ziel vor, dass die Werkstätten für behinderte Menschen reformiert werden sollen. Konkret heißt das, dass das Entgelt in der Werkstatt verbessert werden soll, aber auch mehr Menschen von der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln sollen. Zur Umsetzung erarbeitet das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Anm. d. Redaktion) derzeit einen Gesetzentwurf. Ein konkreter Zeitplan liegt noch nicht vor."

Freie Wähler fordern gemäßigte Lohnerhöhung

Nach der Veröffentlichung dieses Artikels reagierte die Landtagsfraktion der Freien Wähler darauf. Deren Sprecherin für Inklusion Roswitha Toso schrieb BR24, viele der Beschäftigten in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung benötigten eine umfassende Betreuung. Diese werde auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt häufig nicht oder nur unzureichend angeboten. "Eine Reform der Entlohnung halten wir als FREIE WÄHLER Landtagsfraktion grundsätzlich für angezeigt, sie darf aber den besonderen Förder-, Schutz- und Betreuungsauftrag der Werkstätten nicht ausblenden oder gefährden."

Alternativen fehlen – Zuständigkeiten sind undurchschaubar

Es gibt keine oder kaum Wahlmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung. Unterschiedliche Leistungsangebote, Alternativen zur WfbM sind rar. Laut der Studie arbeiten schon heute 65 Prozent mehr als zehn Jahre in einer WfbM. Die Vermittlungsquote auf den allgemeinen Arbeitsmarkt liegt, nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, unter einem Prozent.

Der Absatz zu den Freien Wählern wurde nach Veröffentlichung des Artikels ergänzt.

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