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Vogelgrippe-Ausbruch: Stallpflicht in immer mehr Regionen

Vogelgrippe-Ausbruch: Stallpflicht in immer mehr Regionen

Nach neuen Vogelgrippefällen in Bayern greifen die Behörden jetzt durch: In mehreren Landkreisen gilt Stallpflicht für Geflügel. Betroffene Regionen stehen unter strengen Auflagen – der Schutz vor weiterer Ausbreitung hat jetzt oberste Priorität.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Radio Nachrichten am .

Immer häufiger ordnen die Behörden in Bayern nach Ausbrüchen der Vogelgrippe eine Stallpflicht für Geflügelbetriebe an. Nach einem aktuellen Fall der Krankheit bei Hühnern in Geiselhöring im Landkreis Straubing-Bogen muss nun sämtliches Geflügel im Umkreis von zehn Kilometern im Stall bleiben. Innerhalb dieser Überwachungszone ist es vorerst verboten, Geflügel, Geflügelfleisch oder Eier aus den Beständen zu entfernen oder zu verkaufen.

Ende vergangener Woche waren in dem betroffenen Betrieb in Geiselhöring 24 Hühner verendet. Bei allen bisher getesteten Tieren sei das Geflügelpestvirus vom Typ H5N1 nachgewiesen worden, berichtete ein Sprecher des Landratsamts. Deshalb seien die restlichen 69 Tiere bereits gekeult worden.

Ausbruch auf Gnadenhof: Nandus gekeult

Dutzende Tiere wurden auch nach einem Ausbruch auf einem Gnadenhof in Germering im Landkreis Fürstenfeldbruck getötet. Dort war das hochpathogene Influenzavirus bei mehreren Gänsen und Hühnern bestätigt worden. Daraufhin seien 46 Hühner, 30 Enten, zwei Gänse und zwei Nandus gekeult worden, um eine Ausbreitung der Krankheit zu verhindern, erläuterte das Landratsamt. Zuvor waren in dem Geflügelbestand vier Gänse und 13 Hühner verendet. In diesem Fall sei nach aktuellem Stand die Einrichtung von Sperrzonen nicht notwendig. 

Stallpflicht auch rund um Speichersee

Im Landkreis Ebersberg ist hingegen nach einem Ausbruch an einem Speichersee inzwischen eine Aufstallpflicht im Umkreis von fünf Kilometern in Arbeit, wie eine Sprecherin des Landratsamts auf Anfrage sagte. Dort war das Veterinäramt bereits mit Geflügelhaltern in Kontakt, nachdem bei mehreren Wasservögeln das H5N1-Virus in der vergangenen Woche nachgewiesen worden war.

Nach Angaben des Landratsamtes sind von der Aufstallpflicht im Gemeindegebiet Pliening 36 Geflügelbesitzer betroffen, die zwischen zwei und 11.000 Tiere halten.

Appell an Spaziergänger

Das Landratsamt appelliert an die Bürger, den Speichersee zu meiden. Sollten Spaziergänger im Landkreis einen kranken oder toten Wildvogel sehen, sollen sie das Tier nicht anfassen, sondern den Fund dem Veterinäramt melden. In den vergangenen Wochen waren in der Gegend Dutzende tote Vögel gefunden worden.

An dem Speichersee wurde einen Weg für Spaziergänger und Fahrzeuge gesperrt, um eine Verschleppung des Virus zu verhindern. Die Behörden baten zudem, den Speichersee grundsätzlich für Spaziergänge zu meiden. Betroffen von der Erkrankung sind derzeit dort in erster Linie Schwäne und Gänse.

Geflügelhalter zur Vorsicht aufgerufen 

Im Oktober war nach Infektionsfällen bereits auf einem Hof im niederbayerischen Landkreis Dingolfing-Landau eine Stallpflicht im Umkreis von mehreren Kilometern verhängt worden. Auch dort galt ein Beförderungsverbot von lebenden Tieren, Eiern oder Frischfleisch. Tiere mussten im Stall bleiben. In dem Betrieb waren Hunderte Tiere an dem Virus gestorben, der Rest wurde getötet.

Keine Ansteckung für Menschen – dennoch Vorsichtsmaßnahmen 

Fast täglich gibt es in Bayern neue Fälle: Vergangene Woche hatte der Landkreis Aschaffenburg zwei mit dem Virus infizierte tote Kraniche gemeldet. Zuvor wurde das Virus vom Subtyp H5N1 bei einer verendeten Lachmöwe im Landkreis Rosenheim festgestellt. Ende Oktober waren fünf mit dem Virus infizierte Graugänse verendet im oberbayerischen Landkreis Mühldorf gefunden worden. Zudem gab es im Freistaat mehrere Verdachtsfälle.

Die Behörden wiesen erneut darauf hin, dass eine Ansteckung des Menschen über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen in Deutschland bislang nicht bekannt ist, aber bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel nicht komplett ausgeschlossen werden kann. Der Kontakt zu kranken oder toten Wildvögeln solle daher vermieden werden. 

Auch andere Tiere wie Hunde und Katzen sollten nicht in den direkten Kontakt mit verendeten Wildvögeln kommen. Wer Schwäne, Enten und Gänse, aber auch Raubvögel wie Eulen und Bussarde sowie Krähenvögel oder auch Kraniche, Störche und Reiher tot finde, solle dies dem zuständigen Veterinäramt melden.

Mit Informationen von dpa.

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