Mehrere Gänse (Symbolbild)
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Bei fünf Gänsen konnten in dem niederbayerischen das Virus H5N1 nachgewiesen werden (Symbolbild)
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Bei fünf Gänsen konnten in dem niederbayerischen das Virus H5N1 nachgewiesen werden (Symbolbild)

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Vogelgrippe-Verdacht in Niederbayern: 3.000 Tiere werden gekeult

Vogelgrippe-Verdacht in Niederbayern: 3.000 Tiere werden gekeult

In einem Geflügelbetrieb in Niederbayern ist offenbar die Vogelgrippe ausgebrochen. Wie das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) am Freitag mitteilt, muss der komplette Tierbestand mit rund 3.000 Tieren gekeult werden.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Im niederbayerischen Landkreis Dingolfing-Landau ist in einem Nutzgeflügelbestand mit rund 3.000 Tieren vermutlich die Vogelgrippe ausgebrochen. Wie das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) am Freitagnachmittag mitteilt, konnte bei fünf Gänsen das Virus H5N1 nachgewiesen werden. Eine offizielle Bestätigung des Verdachts durch das zuständige Institut steht noch aus.

Bei fünf Tieren Vogelgrippe-Virus nachgewiesen

Es handele sich laut LGL um den ersten Fall der Vogelgrippe in Bayern in diesem Herbst. Der Betrieb wurde durch das zuständige Veterinäramt vor Ort umgehend gesperrt. Nun müssen alle Tiere des betroffenen Bestands getötet werden. Ob Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet werden müssen, ist noch unklar.

Bestätigung des Friedrich-Loeffler-Instituts fehlt noch

Zunächst müsse der Verdacht durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt werden. Falls das FLI eine hochansteckende Form der Vogelgrippe bestätigt, wird um den betroffenen Betrieb gemäß den tierseuchenrechtlichen Vorgaben eine Schutzzone von mindestens drei Kilometern und eine Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern festgelegt.

Die Vogelgrippe ist unter Tieren stark ansteckend. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen in Deutschland ist bislang nicht bekanntgeworden. Dennoch sollten Bürgerinnen und Bürger, die tote Vögel auffinden, diese nicht anfassen und entsprechende Funde den lokalen Behörden melden.

Mit Material von dpa.

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