Ein Fahrrad und ein Kinderwagen sind in einem Hausflur abgestellt.
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Im Hausflur abgestellte Fahrräder und Kinderwägen können zum Ärgernis werden. Aber sind sie auch verboten?
Bildrechte: picture alliance / Sascha Steinach/dpa-Zentralbild/dpa | Sascha Steinach
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Im Hausflur abgestellte Fahrräder und Kinderwägen können zum Ärgernis werden. Aber sind sie auch verboten?

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Schuhregal, Kinderwagen, Fahrrad: Was darf im Hausflur stehen?

Schuhregal, Kinderwagen, Fahrrad: Was darf im Hausflur stehen?

Die Schuhe vor der Tür, das Fahrrad im Hausflur und der Kinderwagen auf dem Gang: Welche Gegenstände man im Flur lagern darf, was man tun kann, wenn Nachbarn alles vollstellen – und wann eine Kündigung drohen kann.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Wo Menschen auf engem Raum zusammenwohnen, entstehen häufig Konflikte. Ein Streitpunkt: Was darf auf dem Flur stehen und was nicht? In den Bauordnungen der Länder ist geregelt, dass aus Brandschutzvorschriften Fluchtwege freizuhalten sind. Aber was das im Detail bedeutet, ist damit nicht festgelegt.

Was darf im Hausflur stehen? Das haben Gericht entschieden

Dazu gibt es einen Flickenteppich aus Urteilen deutscher Gerichte. Das Oberlandesgericht München beschloss 2006, dass eine Wohnungseigentümerin in einem Mehrfamilienhaus keine private Garderobe im Flur anbringen darf (Az. 34 Wx 160/05).

Das Landgericht Hannover hat in einem Fall (Az. 20 S 39/05) entschieden, dass ein in der Hausordnung geschriebenes Verbot von Fahrrädern im Flur zulässig ist. Nicht erlaubt ist jedoch ein generelles Abstellverbot am Haus, sofern kein geeigneter Abstellort wie ein Keller zur Verfügung steht.

Was darf ich nicht auf dem Flur abstellen?

Grundsätzlich gilt: "Das Treppenhaus ist keine Abstellkammer und gehört auch nicht zur gemieteten Wohnung," erklärt Monika Schmid-Balzert vom Münchner Mieterverein. Hausflur und Treppenhaus stehen der Gemeinschaft zur Verfügung. Daher soll der Raum auch für alle uneingeschränkt nutzbar sein und niemand soll durch herumstehende Möbel, Fahrräder oder Kinderspielzeug behindert werden.

Sicherheit hat oberste Priorität, nichts darf Fluchtwege versperren oder eine potentielle Feuerquelle darstellen – wie leicht entflammbare Zeitungsstapel oder Holzaufbauten. Um das zu gewährleisten, können Vermieter das dauerhafte Aufstellen von Regalen oder das Abstellen von Schuhen, Fahrrädern und anderen Gegenständen verbieten. Ein solches Verbot kann über die Hausordnung geschehen. Wer wissen will, was im eigenen Haus gilt, sollte also die Hausordnung kennen.

Auch Dekorationen zu Weihnachten oder anderen Anlässen müssen vom Vermieter nicht geduldet werden. Wenn dadurch beispielsweise Brandgefahr herrscht, kann der Vermieter auch die Deko verbieten, führt Schmid-Balzert weiter aus.

Gibt es Ausnahmen?

Was hingegen unproblematisch ist, sind zeitlich begrenzte Nutzungen. Wer nach einem Regentag die nassen Schuhe zum Trocknen im Flur stehen lässt, muss nichts befürchten. Dauerhafte Schuhberge sind aber problematisch.

Eine Ausnahme, bei der auch regelmäßiges Abstellen erlaubt ist, sind Hilfsmittel wie Gehhilfen oder Kinderwägen. Damit niemand aufgrund von Einschränkungen benachteiligt wird, ist das Abstellen erst einmal erlaubt. Schmid-Balzert merkt aber an, dass auch hier ausreichend Platz vorhanden sein muss, damit im Notfall alle Personen das Haus verlassen können.

Sind "Zu-Verschenken"-Kisten erlaubt?

Viele aussortierte Dinge sind zu schade zum Wegwerfen und bestimmt freut sich noch jemand anderes darüber. Vor allem in Großstädten gehören die Kisten mit der "Zu verschenken"-Aufschrift zum alltäglichen Stadtbild.

Oft entpuppt sich der Inhalt aber doch eher als Fall für die Mülltonne und steht tagelang im Flur. Monika Schmid-Balzert erklärt, dass die Stöber-Kisten trotzdem erstmal erlaubt sind, aber auch hier können Vermieter Verbote für ihre Häuser aussprechen.

Was kann ich tun, wenn meine Nachbarn den Flur zustellen?

Wenn Nachbarn Dinge im Flur lagern und man sich darüber ärgert, darf man nicht einfach selbst tätig werden und fremdes Eigentum entsorgen. Monika Schmid-Balzert rät, zunächst das Gespräch mit dem jeweiligen Nachbarn zu suchen.

Hilft das nichts, ist der Vermieter oder bei einzelnen Eigentumswohnungen die Hausverwaltung die nächste Anlaufstelle. Denn der Bewohner ist der Vertragspartner und hat dafür zu sorgen, dass es keine Beeinträchtigungen der Wohnqualität gibt.

Kann mein Vermieter bei Missachtung kündigen?

Laut Monika Schmid-Balzert ist eine fristlose Kündigung im Einzelfall durchaus denkbar. Wenn ein Mieter trotz Hinweisen und einem Verbot Möbel oder andere Gegenstände im Treppenhaus lagert, muss er zunächst abgemahnt werden.

Passiert trotz der Abmahnung nichts, kann es sogar zur Kündigung kommen.

Dieser Artikel ist erstmals am 7.03.2026 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

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