In 13 der 16 Bundesländer gibt es schon länger eine Wasserentnahme-Gebühr, nach jahrelangem Ringen kommt Bayern dazu: Vom 1. Juli an wird im Freistaat der Wassercent erhoben. "Er gibt unserem wichtigsten Lebensmittel einen Wert", sagte Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) kürzlich.
Gerade die aktuelle hitzebedingte Wassersituation in vielen Regionen Bayerns zeige, wie wichtig ein verantwortungsvoller Umgang mit den Wasserressourcen sei. "Der Wassercent leistet dazu einen wichtigen Beitrag", betonte Glauber. Was ist konkret geplant? Wer muss zahlen, wann und wofür?
Was kostet der Wassercent?
Bisher zahlen Bürgerinnen und Bürger schon Gebühren an ihren Wasserversorger: für die Kosten, die bei der Entnahme, Speicherung, Aufbereitung von Wasser und für die Versorgung der Haushalte entstehen. Das Wasser selbst war in Bayern bisher kostenlos. Das ändert sich: Seit 1. Juli werden zehn Cent pro entnommenem Kubikmeter (1.000 Liter) Grundwasser fällig (externer Link). Der durchschnittliche Wasserverbrauch in Privathaushalten liegt zwischen 45.000 und 50.000 Litern pro Person im Jahr. Somit ist mit Mehrkosten von rund fünf Euro pro Person jährlich zu rechnen.
Bayern liegt damit im Mittelfeld der Bundesländer. Am höchsten ist die Abgabe in Berlin mit 31 Cent pro Kubikmeter, am niedrigsten in Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt mit fünf Cent. Kein Entgelt erheben Hessen und Thüringen.
Werden Lebensmittel teurer?
Auf die Lebensmittelpreise dürfte der Wassercent nach Einschätzung des Umweltministeriums kaum einen Einfluss haben: "Auf die 'Halbe' Bier oder auch die 0,75-Liter-Mineralwasserflasche wären es rechnerisch Bruchteile von einem Cent."
Wer muss zahlen?
Verpflichtet zur Zahlung des Entgelts sind alle Wassernutzer, die Grundwasser aus einem eigenen Brunnen entnehmen. Dazu zählen vor allem öffentliche Wasserversorger, die Industrie und Landwirte. Privathaushalte, die ihr Wasser von einem Wasserversorger erhalten, gelten nicht als Entnehmer – mehr zahlen müssen sie in der Regel trotzdem, weil die Wasserversorger die Mehrkosten an ihre Kunden weiterreichen.
Grundsätzlich gilt für alle Wasserentnehmer eine Freimenge von 5.000 Kubikmetern (fünf Millionen Litern) im Jahr. Gezahlt werden muss erst für die Menge, die diese Grenze übersteigt. Damit sollen insbesondere kleinere Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe entlastet werden. Kunden öffentlicher Wasserversorger profitieren davon kaum: Die Freimenge gilt für den Wasserversorger mit seinen zahlreichen Nutzern.
Wann muss man erstmals zahlen?
Die ersten Zahlungen werden laut Umweltministerium im nächsten Jahr fällig, für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026. Bis 1. März 2027 können alle Wasserentnehmer ihrer Kreisverwaltungsbehörde die tatsächlich entnommene Menge melden, die sie lediglich "glaubhaft" machen müssen. "Es gilt der Grundsatz von Vertrauen und Selbstverantwortung, es besteht dementsprechend keine gesetzliche Messverpflichtung", teilte das Ministerium mit.
Für die meisten Privathaushalte läuft die Abrechnung automatisch über ihren Wasserversorger, zum Beispiel die Stadtwerke. Die Versorger haben ihre Kunden vielfach schon informiert, dass der Verbrauchspreis für Trinkwasser ab 1. Juli um zehn Cent pro Kubikmeter steigt.
Für wen gibt es Ausnahmen?
Für bestimmte Wasserentnahmen wird keine Abgabe erhoben, beispielsweise wenn die Feuerwehr Wasser zum Löschen verwendet. Auch fürs Kühlen, für die Fischerei und die Erzeugung erneuerbarer Energien wird keine Abgabe fällig. Ebenfalls ausgenommen ist Wasser, das Bauern für das Tränken von Vieh verwenden.
Wofür wird der Wassercent verwendet?
Die Staatsregierung erhofft sich vom Wassercent Mehreinnahmen von 70 bis 80 Millionen Euro im Jahr. Per Gesetz ist festgeschrieben, dass das Geld "zweckgebunden ausschließlich für Maßnahmen des effektiven Wasser- und Trinkwasserschutzes sowie der nachhaltigen Wasserbewirtschaftung" verwendet werden darf.
Was bemängeln Kritiker?
Für Umweltminister Glauber ist der Wassercent "ein Meilenstein für den Grundwasserschutz in Bayern". Der Vorsitzende des Bundes Naturschutz (BN) in Bayern, Martin Geilhufe, spricht von einem ersten Schritt: "Wie wichtig ein sorgsamer Umgang mit Wasser ist, führt uns gerade die aktuelle Hitzewelle mit austrocknenden Gewässern, Bäumen und Wiesen sowie immer weiter sinkenden Grundwasserständen drastisch vor Augen." Dafür reiche das aktuelle Gesetz aber nicht aus. Der BN fordert "weniger Ausnahmen, eine stärkere Lenkungswirkung und eine gerechtere Ausgestaltung".
Spitzenvertreter der Kommunen kritisierten, dass nicht alle Verbraucher erfasst werden sollen: Bürgerinnen und Bürger müssten einen Wassercent entrichten, während gewerbliche Betriebe in großen Mengen Wasser entnehmen könnten. Im Landtag kritisierten Grüne und SPD das Gesetz als nicht weitreichend genug, die AfD lehnte den Wassercent als "Instrument der Abzocke" ganz ab.
Kritisch ist auch der Bayerische Bauernverband: Die Abgabe bringe "keine gezielte ökologische Lenkungswirkung", sondern verursache zusätzliche Kosten und Bürokratie für Betriebe und Verwaltung. Das Entgelt sei "überhastet und ohne ausreichende Klärung praktischer Umsetzungsfragen" eingeführt worden.
Redaktioneller Hinweis: In einer ersten Version des Artikels stand, dass der Wassercent fünf Cent pro Kubikmeter Wasser beträgt – es sind aber zehn Cent pro Kubikmeter. Die Angabe wurde korrigiert. Für die Berechnung der im Artikel genannten voraussichtlichen jährlichen Verbrauchskosten wurde von Anfang an die richtige Entgelthöhe verwendet.
Dieser Artikel ist erstmals am 1. Juli 2026 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel aktualisiert und erneut publiziert.
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